Dieses Bild täuscht: Die Zweite Bürgermeisterin Christina Reich und der Dritte Bürgermeister Wolfgang Schneider erhalten bescheidene Aufwandsentschädigungen.

Soviel Geld bekommen die Stellvertreter des Bürgermeisters

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In einer großen Geste der Transparenz hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Aufwandsentschädigungen für die Zweite Bürgermeisterin und den Dritten Bürgermeister entschieden. Auch über die Dienstaufwandsentschädigungen und die Fahrtkostenvergütungen des Ersten Bürgermeisters wurde öffentlich abgestimmt.

Die Zweite Bürgermeisterin und der Dritte Bürgermeister vertreten den Ersten Bürgermeister während dessen Urlaub oder bei krankheitsbedingter Abwesenheit. Dafür sieht die Gemeindeordnung Entschädigungen vor, weil Termine eines Bürgermeisters häufig in der Arbeitszeit anfallen, in der „kommunale Wahbeamten“ (also die ehrenamtlichen Zweiten und Dritten Bürgermeister) in der Regel ihrem Beruf nachgehen müssten.

Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, dass die Zweite Bürgermeisterin monatlich eine Aufwandsentschädigung von 660 Euro erhält. Der Dritte Bürgermeister wird mit monatlich 500 Euro entschädigt. Diese Pauschale erhöht sich bei Tariferhöhungen. Darüber hinaus wird neben dieser Pauschale in einer konkreten Vertretung ein Dreißigstel der Grundvergütung von der Besoldungsgruppe A14 Stufe 6 pro Tag bezahlt. Die Fahrtkosten werden extra abgerechnet.

Der Erste Bürgermeister erhält neben seinem Gehalt (B2, 8 860,51 Euro) nun eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 848 Euro. Zusätzlich werden die dienstlichen Fahrten mit dem privaten Wagen mit monatlich 616 Euro vergütet. Die Gemeinde Herrsching geht von jährlich 18 000 dienstlich zurückgelegten Kilometern aus.

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