Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbemitteln
§ 1 Vertragsschluss und Vertretung
1. Der Werbeauftrag kommt durch die Buchung des Auftraggebers (Angebot) und die Bestätigung der Herrsching Media UG in Textform (Annahme) oder durch den Start der Leistungserbringung zustande.
2. Vertritt eine Agentur einen Direktkunden, muss sie bei der Buchung ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese im Namen und für Rechnung des Kunden erfolgt. Andernfalls haftet die Agentur selbst. Die Herrsching Media UG kann einen Mandatsnachweis verlangen.
3. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss besteht nicht.
§ 2 Rabatte und Abrechnung
1. Werden gebuchte Abschlüsse aus Gründen nicht erfüllt, die die Herrsching Media UG oder der Betreiber nicht zu vertreten haben, erstattet der Auftraggeber die Differenz zum tatsächlich erreichten Mengenrabatt.
2. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf einen Rabatt entsprechend seiner tatsächlichen Jahresabnahme, wenn der Basisvertrag dazu berechtigt. Dieser Anspruch erlischt drei Monate nach Ablauf des Vertragsjahres.
3. Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Schaltungsbeginn kostenfrei in Textform möglich. Bei einer späteren Stornierung werden 50 % des Netto-Auftragswertes als Pauschale fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
4. Bei vorzeitiger Beendigung einer laufenden Kampagne auf Wunsch des Auftraggebers oder wegen einer berechtigten Sperrung bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe der Fläche werden angerechnet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungsbeträge sind innerhalb der ausgewiesenen Frist, spätestens jedoch vier Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto bedarf einer Textformvereinbarung.
2. Die Herrsching Media UG behält sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen (z. B. bei Neukunden). Zahlungskosten gehen zulasten des Auftraggebers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Anlieferung von Werbemitteln und technische Vorgaben
1. Der Auftraggeber übermittelt die fertigen Werbemittel (z. B. Banner, HTML5-Dateien, Skyscraper) spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn im finalen Format.
2. Die Werbemittel müssen den technischen Vorgaben der jeweils aktuellen Mediadaten entsprechen (z. B. maximale KB-Größen, Maße).
3. Bei verspäteter oder technisch fehlerhafter Anlieferung verschiebt sich die Schaltung. Das Risiko für den verspäteten Kampagnenstart trägt der Auftraggeber; der volle Vergütungsanspruch für den gebuchten Zeitraum bleibt bestehen.
§ 5 Verantwortlichkeit für Inhalte
1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Werbemittel allein verantwortlich. Er garantiert, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter vorliegen und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.
2. Die Herrsching Media UG schuldet keine Überprüfung der Inhalte auf inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit (insb. Wettbewerbs-, Kennzeichen- und Markenrecht).
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz (Tracking)
1. Die Vertragsparteien behandeln Auftragsinhalte, Preise und Konditionen vertraulich. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten, die gerichtliche Rechtsdurchsetzung sowie die Weitergabe an eingeschaltete Dritte oder verbundene Unternehmen.
2. Setzt der Auftraggeber eigene Tracking-Technologien (z. B. Cookies, Zählpixel) ein, garantiert er die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO) und stellt die Herrsching Media UG von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Technische Verfügbarkeit und Reporting
1. Die Herrsching Media UG gewährleistet eine dem üblichen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Betreibers. Unwesentliche Beeinträchtigungen und übliche Wartungsfenster stellen keinen Mangel dar.
2. Bei einem von der Herrsching Media UG zu vertretenden Ausfall des Ad-Servers oder der Website von mehr als 24 Stunden zusammenhängend, wird die Kampagne verlängert oder das fehlende Werbevolumen (Ad Impressions) nachgeliefert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Für die Abrechnung und den Leistungsnachweis sind ausschließlich die Reportings des Ad-Servers der Herrsching Media UG maßgeblich.
§ 8 Kündigung, Ablehnung und Sperrung
1. Werbeaufträge sind für die Herrsching Media UG bis zur endgültigen Billigung des Werbemittels kündbar.
2. Die Herrsching Media UG darf Aufträge ablehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel sperren, wenn Inhalte gegen Gesetze verstoßen, vom Deutschen Werberat beanstandet wurden, für den Betreiber unzumutbar sind oder auf solche Inhalte verlinken. Dies gilt auch für unzulässige Drittwerbung.
§ 9 Rechteeinräumung
1. Der Auftraggeber räumt der Herrsching Media UG alle für die Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und Leistungsschutzrechte zeitlich, örtlich und inhaltlich im notwendigen Umfang ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung und zum Abruf in Online-Medien (Websites, Apps, Mobilansichten).
2. Nach Kampagnenende darf die Herrsching Media UG die Werbemittel zeitlich unbegrenzt als Referenz für die eigene Eigenwerbung (z. B. in Mediadaten) nutzen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Herrsching Media UG.
2. Bei Nicht-Kaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz, es sei denn, der Wohnsitz ist unbekannt, wurde nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder es handelt sich um ein gerichtliches Mahnverfahren.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln.
§ 11 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie des Werbeauftrags bedürfen der Textform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

