Dieses frisch frisierte Gebäude hat mit dem Original wenig gemein. Das alte Gemäuer war ein Jugendstilhaus mit malerischer Anmut und volkstümlichem Charakter, das von traufständigen Krüppelwalmdächtern gekrönt ist, von Pfeilern mit Rillendekor getragen wird, die dorischenTempelfriesen nachempfunden sind. 46 stolze Meter lang und mit bester Verkehrsanbindung. So haben es die königlich bayerischen Baumeister um 1900 herum entworfen, inzwischen aber ist er 123 Jahre alt – der Bahnhof, der 1903 mit viel Tschingdarassassa als Endhaltestelle für die Lokalbahn Pasing-Herrsching eingeweiht worden war. Der Erfolg überraschte sogar die Eisenbahner: Am Wochenende dampften täglich bis zu vier Züge an den Ammersee, vollgepackt mit „Sommerfrischlern“ aus Pasing. 1925 wurde die Strecke bereits elektrifiziert, die Reichsbahn hatte sich fürs Vier-Seen-Land das Rauchen abgewöhnt.
Die Eisenbahn hat also bei Herrschings Entwicklung Dampf gemacht und besitzt möglicherweise deshalb hohe Symbolkraft. Heute ist das Gemäuer aus Kaisers Zeiten nur noch eine seltsame architektonische Kuriosität mit den zwei Kopfbauten und der flachen Wartehalle dazwischen. Sozusagen ein baulicher Tränenpalast, den keiner mehr will. Ein Oldtimer, für den die Gemeinde nun einen Liebhaber sucht.
Was die Sache mit den alten Steinen nicht einfacher macht: Der Denkmalschutz hat die Hand drauf: Ein Haus steht in Bayern dann unter Denkmalschutz, wenn es aus vergangener Zeit stammt und für dessen Erhaltung ein Interesse der Allgemeinheit besteht aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen. Und das ist bei diesem Zwillingsbau offenkundig der Fall, auch wenn das Gemäuer so marode ist wie eine alte Dampflok in einem vergessenen Schuppen.
Und wer nun, liebe Investoren, Baudenkmäler beseitigen, „verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis“. Und da wird nicht lange diskutiert: Für jede Veränderung an einem Denkmal muss der Eigentümer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Selbst wenn für eine Maßnahme keine Baugenehmigung erforderlich ist, braucht’s das OK der Beamten.
Wenn also ein Investor das alte Gemäuer, bei dem schon mal Dachziegel auf die Straße fielen und im Keller das Wasser stand, nach seinem Gusto verändern will, sitzen neben dem Architekten und dem Banker auch die Damen und Herren von der Bewahranstalt namens Denkmalschutz mit am Tisch. Die haben zwar wenig Geld, aber sie haben das Sagen. Könnte also dauern mit dem zweiten Leben des alten Hauses.





Hauptsache gepflegt. Der Schandfleck muss endlich weg.
Ich habe eine (möglicherweise) dumme Frage: steht das Herrschinger Schlößchen wie der Bahnhof unter Denkmalschutz? Was macht das Schlößchen so wertvoll, daß es bestens geflegt ist und der Bahnhof vor sich „hingammelt“ und für die Herrschinger selbst aber auch für ankommende Gäste alles Andere ist als Schmuckstück wahrgenommen wird.
Wenn die Gemeinde vor wenigen Jahren für das sog. Verkehrskonzept (Planungskosten Kosten ohne ernstzunehmende Ergebnisse) nicht soviel Geld verpulvert hätte, könnten heute konkrete, ernsthafte Gestaltungsideen entwlckelt werden. Aber selbst bei dem Wettbewerb zur Gestaltung des Bahnhofsplatzes spielte das Bahnofsgebäude keine Rolle.
Weil darüber hinaus die Gemeinde in der Ausschreibung Grundstücke aufgeführt hattee, die gar nicht in ihrem Besitz waren, mußten zwar die Preisgelder bezahlt werden, die Entwürfe aber landeten „in der Tonne“.
Da seitens der Gemeinde offensichtlich keine diskussionsfähigen Ideen bzgl. der Bahnhofsgestaltung zu bestehen scheinen, frage ich mich, warum den Bürgern nicht wenigstens einige Ideenskizzen von Architekten über die Möglichkeiten vorgelegt werden, aus denen auch Vorgaben des Denkmalschutzes erkennbar wären. So etwas nennt man Bürgernähe. G. Knülle
„Ob solche Änderungen freie Fahrt der Denkmalschützer erhalten?“ – wohl eher nicht. 😉
War ja vielleicht auch nicht Ernst gemeint?