Ein Greis wird jung

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Funktional, modern und attraktiv für Investoren: Die Fassaden sind dem Zeitgeschmack angepasst. Ob solche Änderungen freie Fahrt der Denkmalschützer erhalten? Montage: Foto GK, verändert von ChatGPT

Dieses frisch frisierte Gebäude hat mit dem Original wenig gemein. Das alte Gemäuer war ein Jugendstilhaus mit malerischer Anmut und volkstümlichem Charakter, das von traufständigen Krüppelwalmdächtern gekrönt ist, von Pfeilern mit Rillendekor getragen wird, die dorischenTempelfriesen nachempfunden sind. 46 stolze Meter lang und mit bester Verkehrsanbindung. So haben es die königlich bayerischen Baumeister um 1900 herum entworfen, inzwischen aber ist er 123 Jahre alt – der Bahnhof, der 1903 mit viel Tschingdarassassa als Endhaltestelle für die Lokalbahn Pasing-Herrsching eingeweiht worden war. Der Erfolg überraschte sogar die Eisenbahner: Am Wochenende dampften täglich bis zu vier Züge an den Ammersee, vollgepackt mit „Sommerfrischlern“ aus Pasing. 1925 wurde die Strecke bereits elektrifiziert, die Reichsbahn hatte sich fürs Vier-Seen-Land das Rauchen abgewöhnt.

Die Eisenbahn hat also bei Herrschings Entwicklung Dampf gemacht und besitzt möglicherweise deshalb hohe Symbolkraft. Heute ist das Gemäuer aus Kaisers Zeiten nur noch eine seltsame architektonische Kuriosität mit den zwei Kopfbauten und der flachen Wartehalle dazwischen. Sozusagen ein baulicher Tränenpalast, den keiner mehr will. Ein Oldtimer, für den die Gemeinde nun einen Liebhaber sucht.

Was die Sache mit den alten Steinen nicht einfacher macht: Der Denkmalschutz hat die Hand drauf: Ein Haus steht in Bayern dann unter Denkmalschutz, wenn es aus vergangener Zeit stammt und für dessen Erhaltung ein Interesse der Allgemeinheit besteht aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen. Und das ist bei diesem Zwillingsbau offenkundig der Fall, auch wenn das Gemäuer so marode ist wie eine alte Dampflok in einem vergessenen Schuppen.

Und wer nun, liebe Investoren, Baudenkmäler beseitigen, „verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis“. Und da wird nicht lange diskutiert: Für jede Veränderung an einem Denkmal muss der Eigentümer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Selbst wenn für eine Maßnahme keine Baugenehmigung erforderlich ist, braucht’s das OK der Beamten.

Wenn also ein Investor das alte Gemäuer, bei dem schon mal Dachziegel auf die Straße fielen und im Keller das Wasser stand, nach seinem Gusto verändern will, sitzen neben dem Architekten und dem Banker auch die Damen und Herren von der Bewahranstalt namens Denkmalschutz mit am Tisch. Die haben zwar wenig Geld, aber sie haben das Sagen. Könnte also dauern mit dem zweiten Leben des alten Hauses.

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