Während des Ostermarktes vom 30. März bis 1. April wird für die Madeleine-Ruoff-Straße ab Hausnummer 11, eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden gelten. Das Einbiegen von der Rieder Straße in die Madeleine-Ruoff-Straße ist an diesen Tagen nicht möglich. Die Anlieger werden vom Marktveranstalter zusätzlich schriftlich informiert. Fahrradfahrer dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen. Die Gemeinde und der Veranstalter bitten die Marktbesucherinnen und Marktbesucher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Öffentliche Parkplätze stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
