Die Pro-Natur-Aktivisten vor der Übergabe der 392 Unterschriften am Rathaus

Baumschutz-Verordnung kommt in den Gemeinderat

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Ohne Gegenstimmen hat der Gemeinderat dem Bürgerantrag zugestimmt, den Entwurf einer Baumschutzverordnung im Plenum zu diskutieren. Wie berichtet, hatte die Bürgerinitiative Pro Natur 392 Bürger-Unterschriften eingereicht, um eine Debatte über den Entwurf einer Schutz-Satzung durchzusetzen. Die Verwaltung hatte 137 Unterschriften überprüft, 123 waren im Sinne der Gemeindeordnung gültig. Damit hat die Initiative das sogenannte Quorum von einem Prozent der Einwohner erreicht. Die restlichen Unterschriften (255) wurden deshalb nicht mehr überprüft. Die Gemeindeverwaltung empfahl dem Gemeinderat, den Bürgerantrag zuzulassen. Hauptamtsleiter Pausewang rügte in seinem Statement nur den formalen Fehler, dass der Verordnungsentwurf den Unterschriftenlisten nicht beigefügt war. Dieses Versäumnis aber wurde nicht als Hinderungsgrund angesehen.

Der Gemeinderat wird dann über die vorgelegte Baumschutzverordnung innerhalb von 3 Monaten abstimmen müssen.

Die 24 Rätinnen und Räte und der Bürgermeister Herrschings haben bei der Behandlung des Bürgerantrags über eine Baumschutzverordnung folgende Abstimmungsmöglichkeiten (Mehrheit im Gremium bei Vollbesetzung: 13 Stimmen):

  1. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf mehrheitlich an und macht ihn damit zu einer rechtsgültigen Gemeinde-Verordnung.
  2. Der Gemeinderat lehnt den Entwurf ab und gibt der Verwaltung den Auftrag, eine eigene Baumschutzverordnung auszuarbeiten
  3. Der Gemeinderat lehnt in seiner Mehrheit jede Art einer Baumschutzverordnung ab und bestätigt den Status quo.

7 Comments

  1. Wenn zunächst das angerenzende Grundstück im Süden und dann das angrenzende Grundstück im Norden innerhalb eines einzigen Monats BAUMFREI gemacht werden (Winter 2022) und dabei sechs gesunde Bäume zwischen 60 und 70 Jahren verschwinden, dann weiß man was Herrsching dingend braucht:
    Eine Baumschutzverordnung !

  2. Sehr geehrte/r Peer,
    Ihre Ausführungen sind geeignet an den Vortrag des Herrn Bürgermeisters anläßlich der Bürgerversammlung im Jahr 2022 zu erinnern, als ein altes Photo des ländlichen Herrsching zu Beginn des letzten Jahrhunderts gezeigt wurde, das hauptsächlich von agrarischen Nutzflächen geprägt war ohne nennenswerten Baumbestand.
    Leider eignet sich das Bild, das Sie auch beschwören, um zu betonen, Herrsching sei grüner als je zuvor, und es sei keinerlei Handlungsbedarf in Sachen Baumschutz, rein gar nicht als Grundlage einer überzeugenden Argumentation.
    Die Bewohnerstruktur und Bewohnerzahl, die Landnutzung, die Ausdehnung der Gemeindefläche z. B. in vormalige Waldgebiete – alles hat sich geändert.
    Heute ist das Mikroklima gerade in Wohngebieten für die Gesundheit der Bewohner*innen entscheidend. In zunehmend heißen Sommern sind Beschattung und Retentionspotential durch Bäume unverzichtbar.Urbane Gebiete merken das bereits deutlich.
    Das historisierende Bild, das Sie einführen, lenkt von der jetzigen realen Situation ab.
    Einerseits schreiben Sie, die Herrschinger*innen hätten bisher keinen Kahlschlag durchgeführt, andererseits befürchten Sie den Kahlschlag, sobald eine Baumschutzverordnung kommt, gerade, wie es in den jeweiligen Argumentationsstrang passt.
    Bei Letzterem kann man Sie beruhigen: sollte der Gemeinderat der Baumschutzverordnung vor der Sommerpause zustimmen, wird dieser Effekt nicht eintreten, weil die gesetzlich festgelegte Fällzeit erst wieder im Oktober beginnt.
    Ihre Unterteilung, in “Flächen, die bewohnbar” sind und solche, die “geschützt” sind, bedeutet, wenn ich Sie richtig verstehe, im Grund baumlose “Wohn” gebiete. Der Baumschutz findet Ihrer Aussage nach dann nur in Landschaftsschutzgebieten statt, in die sich übrigens auch immer mehr Bautätigkeit ergießt, wenn sie sich nicht in Außenbereichen befinden.
    Übrigens, weder die Gemeinde, noch die Untere Naturschutzbehörde haben ohne Baumschutzverordnung irgendein rechtliches Mittel lenkend einzugreifen. Im Fall der kürzlich gefällten Kastanien am Seehofparkplatz hat ein Verteter der Naturschutzbehörde das Fehlen einer Verordnung Pronatur gegenüber ausdrücklich bedauert.
    Auch mit Baumschutzverordnung ist es so, dass der Primat des Baurechts weiter gilt, aber es muss wenigstens nachgepflanzt werden oder es müssen sog. Ausgleichszahlungen geleistet werden.
    Die Zukunft der nächsten Generation hängt nicht zuletzt von der CO2 Speicherfähigkeit des Baumbestands ab.
    Noch besteht zuwenig Einsicht Baumschutz freiwillig umzusetzen. Deshalb brauchen Bäume um unsererselbstwillen nachhaltigen rechtlichen Schutz – bis hoffentlich mal gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass weitgehend gesunde Natur als eigener Wert gesehen wird, nicht nur weil unsere menschliche Existenz davon abhängt.

  3. Die Herrschinger Baumschutzverordnung wurde aus gutem Grund abgeschafft, denn die Gemeinde teilt sich in Flächen zur Wohnbebauung, die immer weiter verdichtet werden und Landschaftsschutzgebiete, in denen Bäume ohnehin weitreichend geschützt sind. Wer einmal vom Dampfer oder einem kleinen Boot in der Herrschinger Bucht auf den Ort blickt, sieht nichts als Bäume. Das war vor wenigen Jahrzehnten anders. Alte Aufnahmen zeigen ausschließlich blanke Ackerflächen. Also geht es nicht um irgendwelchen Bestandsschutz aus vermeintlich guten alten Zeiten.

    Der Status quo ohne Schutzverordnung hat bislang gut funktioniert. Er hat nicht dazu geführt, dass die Eigentümer wieder in den Zustand früherer Zeiten per Kahlschlag zurückkehren. Eine drohende Baumschutzverordnung könnte hingegen dazu führen, dass Besitzer jetzt vorsorglich Kahlschlag anordnen, um sich später nicht in unsinnigen Behördenstreits zu verstricken. Wer die exisitierenden Bäume schützen will könnte also mit der ‘Schutzverordnung’ das exakte Gegenteil erreichen.

    Zu Zeiten der Schutzverordnung gab es wegen berechtigter Interessen von Anliegern z.B. wegen der erheblichen Gefahren bei Baumunfällen regelmäßig teuren Streit. Der muss nicht sein. Herrsching und die untere Naturschutzbehörde haben es in der Hand, die eine Fläche bewohnbar zu machen und die andere Fläche zu schützen. Wer das vermischen will, beschwört jahrelangen teuren Ärger herauf, der die Bürgerschaft spaltet und unnötig Fronten schafft.

    • Stimmt. Vor 100 Jahren gab es in Herrsching weniger Bäume als im Jahr 2023. Aber es gab auch ein paar Autos weniger, der Boden war noch nicht großflächig versiegelt und das Wort Klimawandel kannte auch noch niemand. Leider sind auch nicht allen Bürgern die tatsächlichen Ursachen bekannt, warum die damalige Baumschutzverordnung 2018 aufgehoben wurde. Hier lohnt sich ein Blick auf ein Schreiben des LRA Starnberg an die Gemeinde Herrsching. Die in dem Schreiben aufgelisteten rechtlichen Mängel der damaligen Baumschutzverordnung hätten problemlos behoben werden können. Hierzu wäre keine Aufhebung der Baumschutzverordnung erforderlich gewesen. Gravierender waren Fehler der Herrschinger Verwaltung, die dazu führten, dass die Baumschutzverordnung de facto rechtsungültig war. Der befürchtete “vorsorgliche Kahlschlag” ist eine seit mehr als 30 Jahren vorgetragene Argumentation von Personen, die eine Baumschutzverordnung strikt ablehnen. Empfehlenswert ist hier die Lektüre der empirischen Untersuchung “Verbreitung, Ausgestaltung und Effektivität von Baumschutzverordnungen” (Mühlleitner, Busch, Frobel – 2019). Die These, wonach Eigentümer noch rasch Bäume vor Einführung einer Baumschutzverordnung fällen, konnte durch die Untersuchung als unzutreffend nachgewiesen werden. Falls Sie es noch nicht bemerkt haben: Viele Städte und Gemeinden versuchen gerade ihre Flächen durch mehr “Ortsgrün” wieder bewohnbar zu machen um die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern.

  4. Eine Baumschutzverordnung ist, wie ein Bebauungsplanung, eine Stellplatzsatzung oder eine Freiflächengestaltungssatzung ein Lenkungsinstrument einer Kommune, mit dem sie eine langfristige Entwicklung steuern möchte. Langfristigkeit ist hier das entscheidende Stichwort. Alle Gemeinderät*innen sind aufgefordert, vorausschauend zu planen, damit bestimmte Werte und Funktionen auch in der Zukunft den uns nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen. Passend zu der Diskussion ein Zitat von Eugen Roth:
    “Zu fällen einen schönen Baum, braucht’s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es ein Jahrhundert “

  5. Eine Baumschutzverordnung schützt vor allem große Bäume, die das Treibhausgas CO2 wesentlich effektiver aus der Atmosphäre aufnehmen. Sie sind also nicht nur Lebensraum für Tier-und Pflanzenarten, sondern unsere besten Verbündeten im Klimaschutz. Bedenkt man, dass die Bäume selbst sich im Klimastress durch Hitze und Wassermangel befinden, dann ist es geradezu aus der Vernunft erwachsene Pflicht, sie eben nicht den sog Kräften des Marktes, d.h. Bauträgern etc, zu überlassen, sondern im Sinne der kommenden Generationen zu schützen. Da Freiwilligkeit hier zu nichts geführt hat, was die vielen Fällungen leider zeigen, muss hilfsweise eine gute Verordnung her, die einzig rechtlich verbindliche Grundlage, die Fällungen wirklich unterbinden kann. Dies ist umso wichtiger, weil in den kommenden Jahren durch den Kienbachausbau ein Großteil der bestehenden Bäume entlang des Baches verschwinden wird(vgl Präsentation des Wasserwirtschaftsamts Weilheim)
    Starnberg ,wo selbst die CSU pro Verordnung ist, macht es grad vor, auch die untere Naturschutzbehörde sieht für Herrsching dringenden Handlungsbedarf, wie sich aus Gesprächen ergab.
    Abstimmungsmöglichkeit 1 sei deshalb den Gemeinderät*innen dringend ans Herz gelegt. Es geht um nichts weniger als Lebensqualität im Ort auch für die nächsten Generationen.

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