Jetzt schauen alle mit großen Augen auf die Juristen: Hat die Gemeinde mit ihrer Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht nur eine Schlacht verloren, sondern den ganzen Krieg gegen den Geothermie-Bohrplatz im Herrschinger Moos? Der große Prügel, mit dem die Gemeinde den Bohrplatz verhindern wollte, war bisher die Zufahrtstraße zur Baustelle. Die würde nämlich auch über gemeindeeigene Grundstücke führen. Bürgermeister Schiller hatte aber in einer Pressekonferenz deutlich gemacht, dass der Gemeinderat keine „schwerlastfähige Straße“ auf diesem Grund erlauben werde. Soweit die offizielle Sprachregelung. In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs wird aber die Gemeinde mit einem Argument zitiert, das stutzig macht. In der Klageschrift argumentiert die Gemeinde nämlich, dass sie verpflichtet sei, ihre Grundstücke „teilweise zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu widmen“ Das verletzte ihre Planungshoheit.
Kann die Gemeinde die Zufahrtstraße nicht verhindern?
Dieses Argument der Gemeinde lässt also aufhorchen: Kann die Gemeinde die Erschließungsstraße garnicht verhindern, wie es der Bürgermeister versprochen hatte?
Im März diesen Jahres hatte die Gemeindeverwaltung zu einer Pressekonferenz geladen, in der den überraschten Medienvertretern ein neuer Vorschlag für einen Bohrplatz präsentiert wurde. Nach warmen Quellen sollte nicht im Herrschinger Moos, sondern nahe der Seefelder Straße und nicht weit entfernt von der Wohnbebauung gebohrt werden. Auf dem 3200 Quadratmeter großen Grundstück im Besitz der Gemeinde hätte die neue Klinik Seefeld-Herrsching entstehen sollen (das Projekt war der Krankenhausreform zum Opfer gefallen).
Verwaltung und „die große Mehrheit“ des Gemeinderats stimmten darin überein, dass das Gebiet Herrschinger Moos zwischen Gewerbegebiet, Seefelder Straße und Pilsensee aus naturschützerischen Gründen nicht angetastet werden soll: Nördlich der (fiktiven) Straße zur (fiktiven) Klinik wünscht die Gemeinde keine Bebauung. Dieses Gebiet, in dem auch Naturschutz- und Vogelschutzbereiche liegen, soll frei von allen Industrieprojekten gehalten werden.
Die Nachteile des alternativen Standortes
Der alternative Bohrplatz hätte natürlich auch gewaltige Nachteile mit sich gebracht:
• Der Bohrplatz liegt relativ nah an der Goethestraße und könnte auch Wohnsiedlungen auf der anderen Seite der Seefelder belästigen.
• Möglicherweise wären neue Untersuchungen nötig. Die Betreiberfirma Erdwärme Herrsching argumentiert: Für eine seriöse Evaluierung müsste ein komplett neues Genehmigungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern (Bergamt Südbayern) durchlaufen werden, einschließlich aller notwendigen Untersuchungen und Planungen – etwa zum Umwelt-, Natur- und Anwohnerschutz sowie zur Bohrplanung und zum Bau des Bohrplatzes. Das würde eine erhebliche zeitliche Verzögerung bedeuten.
• Der Investor müsste eine zehn Meter hohe Schallschutzwand errichten
• Solange noch kein Nahwärmenetz besteht, das warmes Wasser in die Häuser transportiert, wird mutmaßlich Strom aus dem 119 Grad warmen Wasser gewonnen. Das Kraftwerk stünde relativ nah an der Wohnbebauung.
• Ob Anlieger in den nahen Wohngebieten ein Klagerecht gegen den neuen „Nachbarn“ hätten, konnte in der Pressekonferenz nicht geklärt werden. Wenn ja, wäre mit vielen Einsprüchen zu rechnen.
Und plötzlich kommt die Bohrgenehmigung
Im Mai hat sich das Blatt wieder zugunsten der Betreibergesellschaft gewendet: Das Bergamt Süd erlässt eine förmliche Bohrgenehmigung für den beantragten Standort im Herrschinger Moos. Der Bohrplatz liegt nicht im Naturschutzgebiet.

Gemeinderat Alexander Keim fasste damals die Situation so zusammen: „Jetzt sitzen alle in der Zwickmühle: Das Bergamt hat den Standort im Moos genehmigt, aber die Gemeinde blockiert mit einem Sperrgrundstück den Zugang. Gleichzeitig fehlt für den Alternativstandort an der Seefelder Straße noch die Bohrgenehmigung. Diese Pattsituation schadet uns allen. Wir möchten das Geothermieprojekt gerne wirtschaftlich realisierbar sehen. Wenn eine Realisierung am vom Gemeinderat vorgeschlagenen Bohrplatz mit weiteren hohen Kosten für das Genehmigungsverfahren verbunden ist, so sollten wir in einen konstruktiven Dialog mit der Erdwärme Herrsching treten und unverzüglich eine pragmatische Lösung herbeiführen.“
In nichtöffentlicher Sitzung beschlossen: Wir klagen gegen die Bohrgenehmigung
Statt pragmatischer Lösung überrascht die Gemeinde im Juni mit einer neuen Strategie: In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, gegen die Bohrgenehmigung des Bergamtes beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Der Eilantrag sollte eine aufschiebende Wirkung haben, was bedeutet hätte: Es darf bis zu einem Hauptsachenverfahren nicht gebohrt werden. Dass die Entscheidung für die Klage in einer nichtöffentlichen Sitzung fiel, stieß auf viel Kritik in Herrsching. Bei der Bedeutung der zentralen Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe wäre eine transparente Debatte wichtig gewesen. Aber nicht einmal die Diskussion, ob nun öffentlich oder klandestin hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, war öffentlich: Presse und Zuhörer mussten den Ratssaal verlassen, damit die 24 Ratsdamen und -herren über das Verfahren – geheim – verhandeln konnten. Mit der Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde Rechtsanwalt Dr. Spieß beauftragt.
Und dann das: Die Klage wird abgeschmettert
Am 25. August meldete herrsching.online exklusiv: Der Eilantrag der Gemeinde Herrsching gegen die Bohrgenehmigung des Bergamts für eine Geothermie-Bohrung ist gescheitert. „Der Antrag der Gemeinde Herrsching keinen Erfolgt hat, weil er unzulässig ist.“
„Die Richter begründen dies damit, dass der Gemeinde Herrsching als Antragstellerin die sogenannte Antragsbefugnis fehlt. Antragsbefugt ist man nur, wenn man geltend machen kann, dass überhaupt eine potentielle Möglichkeit einer Verletzung in subjektiven Rechten in Betracht kommt. Anders gewendet: Scheidet eine Verletzung in solchen subjektiven Rechten von vornherein aus, ist man nicht antragsbefugt und ein Eilantrag schon deshalb abzulehnen. Bei letzterem spielten auch Besonderheiten des Bergrechts eine Rolle.“
„Dieser Beschluss ist unanfechtbar“
Der letzte Satz der Urteilsbegründung des 8. Senats lautet: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Lakonisch fasste es Gemeinderat Gerd Mulert zusammen: „Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde nun keine Mittel mehr in der Hand hat.“




