Eilmeldung: Gemeinde unterliegt vor Gericht gegen Bergamt

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So könnte die Bohrstelle zwischen Herrsching und Pilsensee aussehen. Der Bohrturm steht im Bild an der Stelle, die das Bergamt für die Bohrung genehmigt hatte. Nach der Bohrung wird der Turm wieder abgebaut. Das gewonnene heiße Tiefenwasser könnte in einer Röhre zu einem Verarbeitungszentrum nahe der Seefelder Straße geleitet werden.

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist da: Der Eilantrag der Gemeinde Herrsching gegen die Bohrgenehmigung des Bergamts für eine Geothermie-Bohrung ist unzulässig. Wie Gerichtssprecher Dr. Maximilian Ruhdorfer herrsching.online auf Anfrage mitteilte, gelangte der für das Bergrecht zuständige 8. Senat zum Ergebnis, dass der Antrag keinen Erfolgt hat, weil er unzulässig ist. „Die Richter begründen dies damit, dass der Gemeinde Herrsching als Antragstellerin die sogenannte Antragsbefugnis fehlt. Antragsbefugt ist man nur, wenn man geltend machen kann, dass überhaupt eine potentielle Möglichkeit einer Verletzung in subjektiven Rechten in Betracht kommt. Anders gewendet: Scheidet eine Verletzung in solchen subjektiven Rechten von vornherein aus, ist man nicht antragsbefugt und ein Eilantrag schon deshalb abzulehnen. Bei letzterem spielten auch Besonderheiten des Bergrechts eine Rolle.“

herrsching.online wird im Laufe des Abends ausführlich berichten.

1 Comment

  1. Es freut mich, dass mit dieser Entscheidung für die Bohrung die Energiewende auch in Herrsching einen nächsten Schritt voran gehen kann.

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