Ein wunderschönes Stück Oberbayern: die Klosterwiese in Breitbrunn. Ob die Grundstücke in Erbpacht weitergegeben oder zum Kauf angeboten werden, ist noch nicht entschieden

Klosterwiese: Erbpacht-Modell noch nicht spruchreif

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Entschieden ist noch nichts: In der Bürgerversammlung Breitbrunns spitzten Bauinteressente die Ohren, als Bürgermeister Schiller verkündete, die Klosterwiese an der Seestraße werde in Erbpacht bebaut. Ein Herrschinger Bürger wandte sich deshalb an die St. Josefskongregation in Ursberg. Dieses Einheimischen-Modell, hoffte er, könnte seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechen, weil der Kauf des Grundstücks nicht in die Finanzierung eingeht. Doch die Enttäuschung ließ nicht lange auf sich warten. Wie Schwester Marianne herrsching.online mitteilte, sei noch gar nichts entschieden. Ob und welche Grundstücksteile möglicherweise in Erbpacht abgegeben werden, müsse „ein größeres Gremium aus Mitgliedern der Kongregation und aus externen Beratern entscheiden”. Einen Zeitplan für den Entscheidungsprozess gebe es noch nicht. „Ich lass mich da selber überraschen”, sagte Schwester Marianne.

Die Klosterwiese sei für Einheimische „eine einmalige Chance, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen”, sagte Bürgermeister Schiller. Das Kloster wolle mit dem 32 000 Quadratmeter großen Filetgrundstück „kein Geschäft machen”. Die Erbpacht werde billiger als ein regulärer Grundstückskauf. In der Breitbrunner Bürgerversammlung gab Schiller weiter bekannt, dass das amtliche Procedere für den zweiten Bebauungsplan bald abgeschlossen sei und im Sommer ein Satzungsbeschluss folgen werde.

2019 lagen für die geplanten Bauobjekte 170 Bewerbungen vor. Der Verein Lebenswertes Breitbrunn hatte auf seiner Website allerdings schon im September 2022 verkündet, dass mehrere Breitbrunner gegen die geplante Neufassung des Bebauungsplas Widerspruch eingelegt haben. Die Sachbearbeiterin im Herrschinger Bauamt, Melanie Faude, betonte aber, dass mit den Einwendungen eine Bebauung nicht zu verhindern sei.

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