Wer hat denn hier nun Vorfahrt – der Fahrer aus der Fischergasse oder der auf dem Landungssteg?

Warum nur missachtet jeder die Vorfahrt am Bahnhof?

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Leichte Belustigung im Gemeinderat: Rainer Guggenberger (BGH) kritisierte, dass die Autofahrer am Bahnhofsplatz den Einbiegern aus der Kienbachstraße und aus der Fischergasse keine Vorfahrt gewähren. Auf der Straße zwischen See- und Ladestraße gelte in der 30er-Zone bekanntlich die Rechts-vor-Links-Regel. Da müsse eine Linie gezogen werden, um die Autofahrer zu erziehen. Ja, erklärte der Verkehrsplaner Ralf Kaulen, da muss man etwas machen – aber nicht das, was Gemeinderat Guggenberger vorschlug: An der Kienbachstraße und der Fischergasse müsste das Schild „Vorfahrt achten“ aufgestellt werden, denn hier gelte keineswegs rechts vor links. „Wenn in einer 30er-Zone öfentlicher Nahverkehr stattfindet (also ein ÖNPV-Bus fährt), hat der nämlich Vorfahrt. Es herrscht also Handlungsbedarf am Bahnhof – nur nicht im Sinne von Rainer Guggenberger.

Einmündung Kienbachstraße: Auch hier gilt nicht rechts vor links

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