Juristen nennen es „negativen Kompetenzkonflikt”, wenn sie Zuständigkeiten bei anderen abladen. Der Gemeinderat bot am Montagabend ein Beispiel: „Warum wurden an der Erlöserkirche und am Andechser Hof Eschen abgeholzt, obwohl man nach dem 1. März keine Bäume mehr fällen sollte”, fragte die Sprecherin der Bürgerinitiative Pro Natur, Christine Voit, den Bürgermeister.
Schiller verwies darauf, dass die Bäume erstens auf Privatgrundstücken standen und zweitens die Untere Naturschutzbehörde zuständig sei. Bürgerin Karin Casaretto setzte nach und fragte, was man denn nun machen solle, wenn die Gemeinde nichts macht? Das Thema leitete zum Tagesordnungspunkt „Erhalt und Förderung von altem Baumbestand” über. Was man dafür tun möchte, wird im Artikel „Baumschutz vertagt” berichtet.
Nachtrag: inzwischen gibt es eine weitere Entwicklung.
Die untere Naturschutzbehörde wird beide Fälle prüfen und hat unserer Initiative Pro Natur bereits vorab mitgeteilt :” Wir sind uns einig, dass die beschriebenen Maßnahmen besser außerhalb der Brutzeit der Vögel hätte stattfinden sollen”. Sie wird nachprüfen, ob die Gesetze eingehalten wurden, also ob ein Ausnahmetatbestand nach §39 Naturschutzgesetz vorlag, der eigentlich keine Fällungen zwischen März und September vorsieht.
Die Leitung der evangelischen Kirche hat uns soeben transparent und plausibel die Gründe für die Fällung auf Kirchengrund dargelegt, die wir absolut nachvollziehen können. Wir wuerden uns freuen, wenn das immer so wäre und bedanken uns als BI für das Ernstnehmen unserer Anliegen von Seiten der Kirche.