Standen baurechtlich „illegal" auf der grünen Wiese: Flüchtlingscontainer

Asylbewerber-Siedlung: Bebauungsplan hat sich erledigt

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Ein Dutzend Herrschinger Bürger wartete ungeduldig auf Einlass ins Rathaus. Geht’s  im Gemeinderatsausschuss um günstige Grundstücke, bedingungsloses Grundeinkommen – oder um Flüchtlinge? Richtig – es ging um die Asylanten-Container an der Herrschinger Goethestraße. Das Thema war dann schnell abgeräumt: Der Bauausschuss vertagte die Debatte ums Containerdorf  – die Staatsregierung hatte einen famosen Vorschlag.

Wenn’s in Deutschland um Geflüchtete geht, hyperventilieren die sozialen Netz- und Hetzwerke. Die Erregung hatte im Frühjahr auch den Herrschinger Gemeinderat erreicht. Er musste über die Flüchtlings-Container nördlich der Goethestraße entscheiden. Der Landkreis wollte, dass die Wohnstätten für Geflüchtete bis 2026 in Herrsching erhalten bleiben. Baurechtliche Konsequenz: Es muss ein vorläufiger Bebauungsplan gebastelt werden. Was in der Behördensprache ganz harmlos klingt, war  für einige Bewohner der umgebenden Wohnblöcke aber eine Bedrohung. 

In jener denkwürdigen Gemeinderatssitzung im letzten März saß auch der Landrat, der für einen Pachtvertrag bis 2026 warb. Der Rat allerdings bockte mehrheitlich und verlängerte den Vertrag mit dem Kreis nur bis 2023. SPD-Gemeinderat Wolfgang Schneider machte sich zum Wortführer der Skeptiker. In einer Task force zwischen Landratsamt und den Gemeinden sollten alle Möglichkeiten einer Unterbringung ausgelotet werden. „Die Geflüchteten könnten beispielsweise in Sozialwohnungen, in leerstehenden Wohnungen und Häusern, in umgewandelten Ferienwohnungen und fehlbelegten Wohnungen untergebracht werden.” 

Außerdem müsse das Landratsamt dafür sorgen, dass Herrsching genau soviele Geflüchtete zugewiesen bekomme, wie es der Schlüssel vorsehe. „Eine Übererfüllung muss vermieden werden.” Seit fünf Jahren sei vom Landratsamt aus nichts geschehen, um die Situation an der Goethestaße zu verbessern. 

Der Pachtvertrag für das Gelände wurde also nur bis 2023 verlängert. Trotzdem verlangten die Paragrafen aber einen vorläufigen Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans für das Gelände nördlich der Goethestraße. Aus „Grünfläche” sollte „Sondergebiet – Anlage für soziale Zwecke” werden. 

Das Thema fand dann überhaupt nicht statt im Bauauschuss: Der Kreisbaumeister hatte der Gemeinderverwaltung signalisiert, dass eine Gesetzesänderung vorbereitet werde, die bei vorläufigen Asylbewerber-Unterkünften im Außenbereich keinen Bebauungsplan mehr vorsehe. So erledigte sich ein vorläufiger Bebauungsplan von selbst. 

Bürgermeister Christian Schiller erklärte den Bürgern dann vor dem Sitzungssaal des Rathauses den Sachverhalt – und alle gingen friedlich von dannen. So beruhigend kann Verwaltungsvereinfachung sein. Sollte der Staat öfter mal probieren. 

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