Gesundheitsminister Holetschek beim Besuch des Herrschinger Impfzentrums. Beim BRK wird streng nach Prio geimpft

Die Tricks der Impf-Erschleicher

8 mins read

Am Alter kann man kaum herumschrauben: Wer zur Impfung erscheint, muss seinen Ausweis vorlegen. Impf-Betrüger, die sich mit falschen Angaben in der Prioritätenfolge nach vorne mogeln wollen, bedienen sich deshalb anderer Tricks. Die Impf-Ärztin Dr. Marlene Kleiber aus Herrsching (Name von der Redaktion geändert), erlebt es täglich, dass Leute mit falschen, unzureichenden oder fehlenden Nachweisen an den begehrten Stoff kommen wollen.

„Die Bestätigungen für Vorerkrankungen werden im Impfzentrum Herrsching zuerst einmal bei der Anmeldung geprüft”, berichtet Dr. Kleiber, „dann schaut aber auch der Impfarzt noch einmal auf die ärztlichen Zeugnisse.” Und so passiert es immer wieder, dass hoffnungsfrohe Impfwillige die Container-Klinik ohne Einstich verlassen – aber das Gefühl mitnehmen, sie seien Sozialschmarotzer.

Ein Einfallstor für Impf-Erschleicher scheint die „Bestimmung mit den Kontaktpersonen zu betreuten Personen” zu sein. herrsching.online ist ein Fall bekannt, bei dem ein 50-jähriger eine Impfung bekam, weil er seine durchaus rüstige Mutter öfter besucht. In der Fernseh-Sendung „Hart aber fair” wurde von einem jungen Impfling berichtet, der dank seiner Mutter die Spritze bekam. Dabei lebte er Hunderte von Kilometern entfernt von ihr.

Das Gesetz sagt über die Gruppe der hoch priorisierten Personen: „Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die

• nicht in einer Einrichtung leben,

• die über 70 Jahre alt sind,

• nach Organtransplantation oder

• die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.

Auch bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren werden vorzeitig geimpft.

Hilfreich wäre auch ein Diplomatenpass, mit dem man seinen Auslandseinsatz beweisen kann. Und wenn man im Ausland im Auftrag des Archäologischen Instituts nach alten Steinen und Gebeinen gräbt, hat man eine Chance auf die „Early Vaccination”.

Hier nun die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesundheitsministeriums:

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B.Bronchoskopie) 
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht – insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind 
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Erhöhte Priorität

Werden Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher nun früher geimpft?

Seit dem 24.2.2021 können Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege oder in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, mit hoher Priorität geimpft werden (siehe Frage „Wer wird zuerst geimpft?“). Wenn Kitas und Grund-, Sonder- und Förderschulen stufenweise wieder öffnen, kommt es zu vielen, häufig auch engen Kontakten in diesen Einrichtungen. Denn gerade bei kleineren Kindern und Kindern mit Behinderungen lassen sich nicht alle Schutzmaßnahmen gut umsetzen.

Aktuellste Meldungen

Verheizt

„Wie wollen wir wohnen und heizen?” fragte die Herrschinger SPD den Landrat Stefan Frey, den Gemeinderat

Anzeige

Frühlingserwachen am Ammersee