Von Gerd Kloos
Die Gemeinde Herrsching will es noch einmal schriftlich haben vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Darf der Geothermie-Betreiber Erdwärme Herrsching im Herrschinger Moor nach 119 Grad heißem Wasser bohren? Die erste „Halbzeit“ des Prozesses gegen das Bergamt Südbayern hatte die Gemeinde mit Pauken und Trompeten verloren (herrsching.online hatte exklusiv berichtet).
Der Gemeinde Herrsching fehle sogar die „Antragsbefugnis“, hieß es in dem Urteil des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das bedeutet: Es darf gebohrt werden, und zwar sofort. Damit die Gemeinde wohl keine Lust mehr auf ein Hauptsacheverfahren hat, befanden die drei Richter: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Nun aber hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung darauf bestanden, dass der zweite Teil des Verfahrens (Az.: 8 A 26.40035) auch durchgezogen wird – im Juristendeutsch das Hauptsacheverfahren. Fachleute rätseln allerdings, ob sich die Gemeinde wirklich eine zweite Niederlage vor Gericht einhandeln will: Offen, so juristisch versierte Beobachter, sei nämlich noch, ob die Gemeinde den Eilbeschluss zum Anlass nimmt, die Klage zurückzunehmen. Oder ob sie ihren Standpunkt nun im Hauptsacheverfahren durchzusetzen versucht. Hierzu hat sich die Gemeinde offenbar noch nicht positioniert.

Eine außergerichtliche Einigung zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft Erdwärme Herrsching ist zur Zeit nicht in Sicht. Wie herrsching.online erfahren hatte, gab es ein Gespräch zwischen der Rathausspitze und Vertretern der Erdwärme GmbH. Bei diesem Treffen wurde kein Kompromiss gefunden. Der Besitzer der Bergrechte im Herrschinger Gemeindegebiet, Josef Birner, versicherte der Redaktion herrsching.online jedenfalls, dass die Investoren unverrückbar zu dem Projekt stehen.
Dass der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei den Streitparteien anfragen ließ, ob sie damit einverstanden seien, dass das Urteil nicht mündlich verkündet, sondern postalisch zugestellt wird, ist auch kein gutes Zeichen für die Gemeinde.
Was also hindert die Betreibergesellschaft Erdwärme Herrsching nun daran, die Tiefenbohrer endlich an die Arbeit zu lassen? Zwei Grundstücke mit der Flurnummer 428 und 429. Die gehören dummerweise der Gemeinde. Die Erdwärme machte im Rahmen des Betriebsplans der Gemeinde einen Vorschlag für eine provisorische Zufahrtsstraße zum Bohrgrundstück. „Der Gemeinderat lehnte in seiner Sitzung am 26. Januar 2026 den Vertragsschluss ab, da ein besser erschlossener Alternativstandort für das Vorhaben nicht weiter geprüft worden sei“, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Bürgermeister Schiller machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass der Gemeinderat keine „schwerlastfähige Straße“ auf diesem Grund erlauben werde.
Trotzdem gab das Bergamt Südbayern grünes Licht für die Bohrerlaubnis. Jetzt also könnte die Projektgesellschaft ihre Stahlbohrer tief in die Herrschinger Erdrinde bohren, aber wie bringt sie den Bohrturm an die genehmigte Bohrstelle?
Das ist nun die spannende Frage: Die Richterin des 8. Senats, Dr. Steiner, und ihre Kollegen Meier und Meyer werden sie beantworten. Wann, weiß noch niemand.




Die unsichtbaren Gegner dieser wohl einzigen technischen Lösung zur nachhaltigen Energieversorgung in Herrsching sollen doch bitte ihre Gegenargumente veröffentlichen. Wir Bürger haben Vertreter in diesen Gemeinderat und diesen Bürgermeister gewählt. Was treibt unsere Vertreter an und wie stellen sich diese eine Lösung vor? In den Wahlprogrammen aller Parteien war keine Ablehnung zur Geothermie zu erkennen. Würden wir getäuscht, oder sind neue Wege hinzugekommen und die Bürger wurden nicht informiert?