Es war eine heikle Aufgabe für den Bürgermeister und die Gemeinderäte: Sagen sie Nein, bedroht die Absage zweier Promenadenmärkte die Existenz des Eventveranstalters, winken sie die Märkte durch, könnte es so kurz vor der Kommunalwahl Ärger mit den Anliegern geben. Auslöser dieses Dilemmas ist die 1250-Jahr-Feier Herrschings vom 7. bis zum 21. Juni. Der Herrschinger Veranstalter Geja wollte wieder einen Pfingstmarkt ab dem 22. Mai (vier Tage) durchführen und beantragte auch gleich noch einen Nachtmarkt vom 14. bis zum 23. August. Die Rathausverwaltung hatte beide Veranstaltungen vorsorglich schriftlich abgesagt. Begründung: Es soll „eine gewisse Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen werden“.
In der Gemeinderatssitzung am Montagabend erhielt der Firmenchef von Geja, Gerd Jansohn, die Gelegenheit, für seine beiden gefährdeten Märkte zu werben. Jansohn hatte vorschlagen, mit dem Pfingstmarkt in den Kurpark auszuweichen – für den Gemeinderat aus Umweltgründen keine Option. Jansohn wies in seinem Statement vor dem Gemeinderat daraufhin, dass der Ausfall zweier Märkte für das „kleine ortsansässige Unternehmen einen schwerwiegenden wirtschaftlichen Einschnitt darstellt“. Er sprach sogar von einer existenziellen Bedrohung.
Bürgermeister Schiller entgegnete, dass die Gemeinde auch den Schutz der Nachbarn zu beachten habe. Geja sei zwar ein super Veranstalter, aber nach jedem Nachtmarkt gebe es Beschwerden von Anliegern. Die Musikbeschallung beim Nachtmarkt läuft von 20 bis 22 Uhr. Rainer Guggenberger fragte, ob die Musik denn sein müsse (muss angeblich sein). Die Dritte Bürgermeisterin, die in Vertretung des Bürgermeisters noch die schriftliche Absage unterschreiben musste, bekannte sich im Gemeinderat zu den Märkten („mal was los in der Gemeinde“) und beantragte auch, dass Veranstalter Jansohn im Gemeinderat das Wort erhielt.
In der Abstimmung gab es dann klare Verhältnisse: Der Nachtmarkt erhielt nur eine knappe Mehrheit, die anderen Veranstaltungen wurden meist einstimmig beschlossen: Der Pfingstmarkt fällt aus, der Nachtmarkt darf stattfinden, vorausgesetzt, es gibt keine emissionsgesetzlichen Hemmnisse.
Die jetzt genehmigten Feste und Straßenveranstaltungen
| 1250-Jahre Herrsching | 7. bis 21. Juni | Alter Sportplatz am See |
| Feuer & Flamme Gewerbeverein | 10. Juli | Mühlfelder und Seestraße |
| Schlossgartenfest | 31. Juli bis 2. August | Kurpark |
| Seemarkt an Ostern | 4. bis 6. April | Promenade |
| Nachtmarkt | 14. bis 23. August | Promenade |
| Promenadenmarkt | 1. bis 4. Oktober | Promenade |
| Christkindlmarkt | 12./13. Dezember | Ev. Kirche |



