Der Streit um den Bohrplatz für Geothermie schwelt weiter. Die Gemeinde muss nun entscheiden, wie sie mit der Prozessniederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof umgeht. Die Beratungen im Gemeinderat sind nichtöffentlich, obwohl sie für die Wärmeversorgung Herrschings von entscheidender Bedeutung sind. Die Grünen hatten mehrfach versucht, das Geothermie-Thema auf die öffentliche Tagesordnung zu bringen, vergebens.
Mittlerweile aber sickern immer mehr Beratungsdetails durch. So soll nach Informationen aus verschiedenen Fraktionen der Rechtsanwalt der Gemeinde von einer Klage abgeraten haben, weil er die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt habe. Der Bürgermeister habe, so ein Whistleblower aus dem Gemeinderat, das Gerichtsverfahren befürwortet, weil er damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er alles versuche, den Bohrplatz im Herrschinger Moor zu verhindern. Die Gemeinde wolle den alternativen Standort nahe der Seefelder Straße durchsetzen. Inzwischen hat die Betreibergesellschaft Erdwärme Herrsching eine Presseerklärung angekündigt.
Der Gemeinderat hatte in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung darüber diskutiert, ob die Gemeinde den Kampf gegen den „bergrechtlichen Hauptbetriebsplan“ weiter führen oder nach der glasklaren Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof eine einvernehmliche Einigung mit der Betreibergesellschaft anstreben solle. Wie inzwischen durchsickerte, gab es tatsächlich ein Gespräch mit Erdwärme Herrsching, das aber zu keinem Ergebnis geführt habe.
Die Fronten im Gemeinderat verlaufen an den bisher schon starren Parteigrenzen entlang. So sagte in einem früheren Pressestatement die Sprecherin der Bürgergemeinschaft, Christiane Gruber: „Die BGH steht hinter der Erschließung der Tiefengeothermie als Zukunftsenergiequelle zur Bewältigung des Klimawandels. Wir haben in Herrsching einen Schatz, den wir gemeinsam heben sollten. Wir bauen darauf, dass wir im Zusammenspiel von Gemeinde und Betreiber einen guten Weg finden, der auch die Beteiligung der Kommune sicherstellt und die Versorgungssicherheit als Gemeingut anstrebt. Es stellt sich jetzt heraus, dass für den ins Spiel gebrachten alternativen Bohrplatz ein völlig neues Genehmigungsverfahren notwendig ist. Das wurde bisher teilweise anders kommuniziert. Ohne Probebohrung keine Erkenntnis; wir wollen weiter im Gespräch bleiben und das unterstützen.“
Und die Sprecherin der Grünen-Fraktion, Karin Casaretto, schrieb dazu: „Eine Gemeinde kann ein derartiges privilegiertes Vorhaben (Geothermie-Bohrung; Red.) nicht allein deshalb verhindern, weil ihr nachträglich ein anderer Standort besser erscheint. Daher sollten wir jetzt die genehmigten Bohrungen ermöglichen und im gegenseitigen Wohlwollen eine tragfähige Lösung entwickeln.“
Alexander Keim, FPD-Rat, meinte dazu: „Jetzt sitzen alle in der Zwickmühle: Das Bergamt hat den Standort im Moos genehmigt, aber die Gemeinde blockiert mit einem Sperrgrundstück den Zugang. Gleichzeitig fehlt für den Alternativstandort an der Seefelder Straße noch die Bohrgenehmigung. Diese Pattsituation schadet uns allen. Wir möchten das Geothermieprojekt gerne wirtschaftlich realisierbar sehen. Wenn eine Realisierung am vom Gemeinderat vorgeschlagenen Bohrplatz mit weiteren hohen Kosten für das Genehmigungsverfahren verbunden ist, so sollten wir in einen konstruktiven Dialog mit der Erdwärme Herrsching treten und unverzüglich eine pragmatische Lösung herbeiführen.“
SPD-Fraktionssprecher Hans-Hermann Weinen lässt sich so zitieren: „Die Ausgangslage hat sich in den vergangenen Monaten nicht vereinfacht. Gerade deshalb braucht es aus unserer Sicht einen sachlichen, konstruktiven und lösungsorientierten Dialog aller Beteiligten.“
Dieser Dialog ist allerdings kaum möglich, wenn noch man seinen Standpunkt vor Gericht durchsetzen will. Erste Fingerzeige, wie kompromissbereit die Gemeinde nun ist, gibt der weitere Prozessverlauf:
• Will die Gemeinde im Verfahren gegen die Bohrgenehmigung des Bergamtes auch das Hauptsacheverfahren durchziehen?
• Juristen, die sich mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sehr gut auskennen, rechnen nicht damit, dass sich die Gemeinde im Hauptsacheverfahren gegen das Bergamt durchsetzt. Was aber, wenn Herrsching ein zweites Mal verliert? Gibt die Gemeinde dann den Widerstand auf und stellt die beiden gemeindeeigenen Grundstücke für eine provisorische Erschließungsstraße zum Bohrstandort zur Verfügung?



