Von Susanne Böllert
Die Bayerische Staatsregierung spart – an Familien mit jungen Kindern. Zum 1. Januar 2027 tritt eine Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes in Kraft, die auch Herrschinger Familien aller Einkommensklassen treffen wird: Der monatliche Zuschuss von 100 Euro pro Kindergartenkind zwischen drei und sechs Jahren fällt ab kommendem Jahr weg. Aus diesem Grund muss Herrsching die Gebührensatzung für ihren Gemeindekindergarten Johannes A. Wunder anpassen. Die Verwaltung kann den Wegfall des staatlichen Zuschusses nicht kompensieren.
In der Gemeinderatssitzung am Montag versuchte Kämmerin Miryam Goodwin, die die schlechte Nachricht verkünden musste, zwar eine kleine Spitzfindigkeit. Sie erklärte: „Die Kindergartengebühren werden nicht angehoben.“ Dennoch war jedem im Raum klar: Die Belastung für die Eltern der Drei- bis Sechsjährigen steigt ab nächstem Jahr deutlich. 100 Euro im Monat pro Kind weniger dürfte vor allem Eltern mit niedrigem Einkommen empfindlich treffen. Derzeit zahlen Familien mit Einkünften bis 40.000 Euro für einen Platz im Gemeindekindergarten je nach Stundenzahl bis zu 129 Euro im Monat plus 100 Euro Essenspauschale. Bei Familieneinkünften bis 64.000 Euro müssen maximal 173 Euro aufgebracht werden. Besserverdienende zahlen maximal 293 Euro. Jeweils zuzüglich des Essensgeldes.
Schiller schimpft: „Politische Fehlentscheidung“
Gerd Mulert von den Grünen kritisierte die Entscheidung der Regierungsparteien CSU und Freien Wähler als „sehr ungut für unsere Familien mit jungen Kindern“. Und Christian Schiller monierte: „Die Regierung hat immer getönt, es werde keine Gebührenerhöhung kommen.“ Die nun beschlossene Änderung des BayKiBig (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) wertet der Bürgermeister damit als „klare politische Fehlentscheidung“. Eine, die die klamme Kommune jedoch nicht kompensieren könne. Denn schon jetzt trage die Verwaltung ein Defizit von 200.000 Euro pro Jahr, das der Gemeindekindergarten verursache. Den 100-Euro-Zuschuss für die Eltern zu übernehmen, würde zu einer weiteren jährlichen Belastung von etwa 80.000 Euro führen und sei damit ausgeschlossen.
Ein wenig Hoffnung hat die Gemeindekämmerin dennoch. So soll ja der staatliche Zuschuss, den alle Kindergärten (auch die privaten, Anm. der Red.) derzeit noch direkt an die Eltern durchreichen müssen, in Zukunft als Qualitätsbonus an die Einrichtungen ausgezahlt werden. Die Gesetzesreform sieht allerdings vor, dass nicht nur Kindergärten, sondern auch Krippen und Horte davon profitieren sollen. „Jedenfalls ist davon auszugehen, dass sich die Betriebskostenzuschüsse für den Gemeindekindergarten im Laufe der kommenden Jahren erhöhen werden. Dann könnte man die Elternbeiträge neu kalkulieren“, erklärte Goodwin im Gemeinderat, der die Satzungsänderung einstimmig durchwinkte.
Kunterbunt sieht steigende Belastung bei Eltern und auch für die Einrichtung selbst
Tina Drexler, Vorständin im Kinderhaus Kunterbunt und für die wirtschaftliche Leitung der privaten Einrichtung am Fendlbach zuständig, sieht die Reform des Kindergartengesetzes noch einmal kritischer. Zum einen treffe der Wegfall des 100-Euro-Zuschusses natürlich auch die 80 Eltern, deren Drei- bis Sechsjährige den Kunterbunt besuchten. Bei vier bis fünf Stunden Betreuungszeit zahlen sie statt 117 Euro künftig 217 Euro pro Kind, bei mehr als neun Stunden statt bislang 221 Euro ab Januar dann 321 Euro. Die Gebühren im Kunterbunt sind nicht einkommensabhängig.
„Zum anderen sehen die Änderungen des BayKiBig auch Kürzungen für unsere Einrichtung selbst vor. So werden die Assistenzkräfteförderung durch den Freistaat sowie der Personalbonus wegfallen. Das bedeutet für den Kunterbunt im kommenden Jahr 36.000 Euro weniger Förderung als 2026. Trotz des Qualitätsbonus!“, macht Drexler deutlich. Dieses Szenario mache eine mögliche Übernahme des wegfallenden Elternzuschusses durch das Kinderhaus zunichte. Dass Eltern sich den Kindergartenplatz ab kommenden Jahr nicht mehr leisten können, glaubt Tina Drexler allerdings nicht. Den meisten Kunterbuntfamilien gehe es finanziell ganz gut. Zumindest haben nur drei Familien den Geschwisterbonus beantragt, den die Gemeinde Herrsching seit diesem Jahr nur noch an Familien mit Einkünften unter 65.000 Euro auszahlt.
Petra Buchinger, die das katholische Kinderzentrum St. Nikolaus leitet, konnte indes keine Aussage dazu treffen, wie der Wegfall des staatlichen Zuschusses sich auf die Kosten für die Kindergarteneltern auswirken wird. Sie erklärte gegenüber herrsching.online: „Wir haben das noch nicht final besprochen.“



