Neuer Wohnraum für Behinderte

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So könnte das Haus für behinderte Menschen in der Mühlfelder Straße aussehen. Der Bauausschuss signalisierte Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplans.

Dass die erste Bauvoranfrage unter falscher Flagge eingereicht worden war, hat dem Projekt nicht geschadet: Ein Grundstücksbesitzer an der Mühlfelder 53 will ein Haus mit 24 bis 26 barrierefreien Wohnungen für behinderte Menschen bauen und brauchte dazu eine Befreiung vom Bebauungsplan. Der Bauwerber hatte im ersten Antrag schon durchblicken lassen, dass er auch an Wohnraum für Tagespflege-Patienten denke. Ursprünglich hatte der Architekt als Bauherrn den Verein ZTH in Nußdorf angegeben. Der Verein hatte sich dagegen gewehrt. In der jetzigen Bauanfrage wollte nun der Grundstückseigentümer wissen, ob er mit seinem Projekt die Baugrenzen überschreiten darf, die der gültige Bebauungsplan vorschreibt. Ergebnis: Er darf.

Auf dem Grundstück steht noch ein altes Haus, das dem neuen Haus weichen muss.

Die Grundfäche beträgt 487 Quadratmeter, die Wandhöhe 11,20 Meter. Die notwendigen Stellplätze werden durch eine Tiefgarage bereitgestellt.

Der Bauausschuss hat die Verwaltung aber beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, in dem die soziale Bindung des Projekts festgeschrieben wird. Ob in diesem Vertrag auch die Bereitstellung von Tagespflegeplätze enthalten sein wird, wurde im Bauausschuss nicht beschlossen.

Wie bei dem Vorbildverein ZTH in Nußdorf soll das Projekt mit Unterstützung der Eltern finanziert werden. Die geschätzten Kosten für die Angehörigen beliefen sich auf rund 130 000 Euro – in Form eines zinslosen Darlehens. Verlässt ein Bewohner die Einrichtung wieder, bekämen die Angehörigen das Geld zurück.

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