Der Gütevereinbarungstermin zwischen der Gemeinde Herrsching und dem bisherigen Pächter des Bootshauses, Jochen Nibbe, am Amtsgericht Starnberg ist geplatzt. Wie berichtet, gibt es um den in die Jahre gekommenen Kiosk samt Minigolfanlage eine erbitterte Auseinandersetzung: Nibbe will nicht weichen, die Gemeinde pocht auf ihre Kündigung.
Der Geschäftsführer der enational GmbH hatte der Verwaltung einen außergerichtlichen Vergleich unterbreitet – nachdem er selbst zuvor einen Vorschlag der Gemeinde abgelehnt hatte. Diese hatte ihm vor einiger Zeit ein Bleiberecht bis Ende 2026 eingeräumt, obwohl sie dem Pächter nach ihrem Dafürhalten fristgerecht und rechtskräftig zum 14. Juni gekündigt hatte. Ob die im Juli 2025 per E-Mail versendete Kündigung (im Pachtvertrag wird ausdrücklich eine Kündigung per Brief mit Einschreiben verlangt) tatsächlich wirksam ist, hätte jetzt das Gericht klären sollen.
Nun aber hat Nibbe mitgeteilt, eine Räumung zum 31. Dezember zu akzeptieren – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. So verlangt er, seinen bisherigen Mitarbeiter Robert Wild als Geschäftsführer einsetzen zu können.Zudem müsse diesem die Möglichkeit eingeräumt werden, dem Gemeinderat bis spätestens November ein „Konzept zum weiteren Betrieb des Bootshauses Herrsching“ zu präsentieren. Eine öffentliche Ausschreibung dürfe zuvor nicht erfolgen.
Sollte Wild nicht präsentieren dürfen, werde das gerichtliche Verfahren fortgesetzt. Sollte der Gemeinderat einer Verlängerung des Pachtverhältnisses um weitere fünf Jahre nicht zustimmen, würde sich nach Nibbes Vorschlag der Vertrag bis Ende 2027 verlängern mit dem Ziel, einen Leerstand zu vermeiden und den Betrieb der öffentlichen Toiletten zu gewährleisten.
Während die Antwort der Gemeinde noch aussteht, treibt Nibbe unverdrossen die Renovierung des arg in die Jahre gekommenen Bootshauses voran. Derzeit erneuert der Noch-Pächter die gesamte Wand, die den Bug und damit die obere Terrasse umfasst.



