So sieht das Endgebnis der herrsching.online-Abstimmung aus. Es ging um die Frage, ob die vom Gemeinderat beabsichtigte Umbenennung der NS-belasteten Straßen Madeleine Ruoff und Erich Holthaus durchgeführt werden sollte. Durch die relativ hohe Zahl der Abstimmenden bekommt das Resultat eine politische Bedeutung.

Online-Voting: Mehrheit für eine Umbenennung der NS-Straßennamen

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Nach jedem Klick auf Ja oder Nein wurde die IP-Adresse für weitere Abstimmungen gesperrt/Gemeinde hatte eigene Abstimmung nur unter Anliegern organisiert/ Bei der Gemeinde-Umfrage stimmten nur 47 Prozent ausdrücklich gegen eine Umbenennung///

In einer Online-Umfrage haben fast 400 Teilnehmer abgestimmt: Soll Herrsching die NS-belasteten Straßen Madeleine Ruoff und Erich Holthaus umbenennen oder nicht? herrsching.online-Leser konnten während des Votings ständig beobachten, wie das aktuelle Abstimmungsergebnis aussah. Bis zum Ende der Umfrage am 15. Mai gaben genau 393 Leserinnen und Leser ihre Stimme ab – 56,23 Prozent sprachen sich für eine Umbenennung aus, 43,77 Prozent dagegen. In der gesamten Abstimmungsperiode waren die Befürworter einer Umbenennung immer in der Mehrzahl. Es gab also keine Ergebnis-Schaukel, die von Interesssengruppen hin und her geschubst worden wäre.

Diese Mehrheit ist demokratisch legitimierter als die Abfrage des Meinungsbildes unter den Anliegern beider Straßen – denn bei herrsching.online konnten alle Bürger abstimmen. Was aber in der Gemeinderatsdebatte über die Umbenennungen nicht zur Sprache kam: Selbst unter den Anwohnern gab es keine Mehrheit für den Status quo: 111 Anwohner der Madeleine-Ruoff-Straße lehnten eine Umbenennung ihrer Straße ausdrücklich ab. Geantwortet haben bei der Anhörung durch die Gemeinde 234 Anwohner. Also haben nur 47,43 Prozent der beteiligten Anwohner eine Umbenennung abgelehnt. Mehrheiten beginnen nach den Grundregeln der Demokratie bei 50,01 Prozent. Der Bürgermeister sagte allerdings in der Gemeinderatssitzung: „Ich habe immer erklärt, dass ich mich nicht gegen den Willen der Anwohner stellen werde.“

Bei der herrsching.online-Umfrage waren 56,23 Prozent der teilnehmenden Leser sind dafür, dass die beiden Straßen Madeleine Ruoff und Erich Holthaus umbenannt werden. Das ist eine klare Mehrheit mit 12.46 Prozent Vorsprung für eine Umbenennung.

Bildet diese Umfrage aber die Stimmung in der Gesamtgemeinde besser ab als eine Befragung der betroffenen Anlieger? Sehr wahrscheinlich. Eine Umfrage gibt das Meinungsspektrum dann korrekt wieder, wenn sie „unverzerrt“ ist (Das Wort „repräsentativ“ ist kein Konzept, sagt der Experte für Sozialforschung, Professor Ulrich Kohler). Bei frei zugänglichen Umfragen im Internet , so das Gegenargument gegen das herrsching.online-Ergebnis, nehmen oft nur Personen teil, die ein besonderes Interesse an dem Thema haben. Aber genau das geschieht auch bei Bürger- oder Ratsbegehren, bei denen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen dürfen. Oft haben solche Volksabstimmungen nur Beteiligungen von 30 Prozent – zur Wahl gehen genau die Bevölkerungsteile, die ein „besonderes Interesse am dem Thema haben“.

Zur Umfrage auf herrsching.online die kurze Erläuterung:

• Der Besitzer einer IP-Adresse konnte nur einmal teilnehmen

• Von politischen Organisationen (zum Beispiel BGH, Grüne, ProNatur und der Ortsverband der Herrschinger SPD), die für eine Umbenennung der Straßen eintreten, gab es wohl keinen Aufruf, sich an der Umfrage zu beteiligen. Vom 7. auf den 11. Mail allerdings fielen die Stimmen für eine Umbenennung plötzlich von 58,2 auf 52,98 Prozent. Aber selbst wenn es Initiativen mit bestimmten Präferenzen gegeben haben sollte, wäre das nichts anderes als der übliche Wahlaufruf von politischen Parteien.

Das Abstimmungsergebnis ist mit 12,46 Prozent Vorsprung eindeutig, während das Ergebnis der Anliegerbefragung hauchdünn keine Mehrheit gegen eine Umbenennung erreicht hat. Eine Anliegerbefragung ist zudem nicht rechtlich bindend für den Gemeinderat, weil es sich nur um ein sogenanntes „rechtliches Gehör“ handelt.

Bürgermeister Christian Schiller betont aber immer wieder, der Gemeinderat sei lediglich dem klaren Bürgervotum gefolgt. „Ich habe immer erklärt, dass ich mich nicht gegen den Willen der Anwohner stellen werde.“ Dieses Argument ist rechtlich nicht relevant, weil die Ablehnung durch die Anwohner erwartbar war und das Votum von Betroffenen kaum als Grundlage für politisches Handeln gelten kann. Es ist ein bisschen so, als würde man vor einer geplanten Erhöhung der Parkgebühren in Herrsching die Autofahrer abstimmen lassen.

1 Comment

  1. Dass 393 Buerger sich für das Thema Umbenennung interessieren und auch abstimmen, ist ein gutes Zeichen für die Demokratie. Es zeigt, dass die ausschließliche Orientierung an der Meinung der Anwohner nicht ausreicht, um eine erneute Gemeinderats Abstimmung zu begründen. Zudem waren auch nicht alle Anwohner dagegen. Der Gemeinderat aber war mal dafür und dann wieder dagegen. Was denn nun Herr Schiller? Die Mehrheit der Bürger wählt klarer und eindeutiger und lässt sich nicht so leicht manipulieren.

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