Rom hat entschieden – die Sache ist erledigt. Dieser Satz aus dem Kirchenrecht fällt einem ein, wenn im Bauausschuss ein Brief aus der Baubehörde des Landratsamtes verlesen wird. Das Ritual gleicht sich bis in die Wortwahl: Der Herrschinger Bauausschuss lehnt ein Bauvorhaben ab, weil der Bauherr arg über die Stränge geschlagen hat. „Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt“, beschließen dann die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich. Und sie wissen: Das ist wieder einmal in den Wind gesprochen, denn die Baujuristen in Starnberg „ersetzen“ die gemeindliche Zustimmung.

So jetzt wieder geschehen in einem besonders sensiblen Ortsteil Breitbrunns. In der Seeuferstraße soll ein Ensemble mit drei Gebäudeteilen entstehen. Grundfläche: 194 Quadratmeter. Der Bauherr bezog sich auf ein Nachbargebäude mit 176 Quadratmetern – er will also 16 Quadratmeter mehr aufs Grundstück packen, als der Paragraf 34 erlaubt. Der Bauausschuss fand das nicht so gut.
Der Baujurist im Landratsamt aber ist anderer Meinung und hat angekündigt, dass das Einvernehmen trotz des Votums des Herrschinger Bauausschusses ersetzen wird. Begründung: „Bei dem Kriterium des Einfügens (des Gebäudes in die Umgebung) kommt es nicht auf mathematische Berechnungen, sondern auf die von außen sichtbare Wirkung an. Die minimale Überschreitung (der Grundfläche) würde…städtebaulich nicht sonderlich in Erscheinung treten.“
Der Bauausschuss ließ sich allerdings auch durch die Ankündigung aus Starnberg nicht einschüchtern und sagte ein zweites Mal: „Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.“ Dieser Fall wird wieder einmal kein Musterbeispiel für das Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung werden.



