Die Stege sind sicher genug: Bürgerantrag auf Rückbau abgelehnt

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Hier war ein Bürger auf dem Holz-Weg: Die Badestege am Seewinkel und am alten Sportplatz werden nicht zurückgebaut, wie es ein Petitent von der Gemeinde verlangt hatte. Der Bürger hatte eine Petition an die Gemeinde gerichtet, die neuen, rund 200 000 Euro teuren Holzkonstruktionen wieder abzubauen. Solche Petitionen sind nach dem Grundgesetz ausdrücklich erlaubt („Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“).

Der Bürger verwies darauf, dass die um 50 Zentimeter höher gebauten Stege für leichtsinnige Wasserspringer zur Gefahr werden könnten: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat rund um Badestege und Badeinseln eine Wassertiefe von mindestens 1,80 Meter verlangt. Diese Empfehlung entdeckte sie beim Weltschwimmverband. Und in der DIN-Norm für Schwimmbadgeräte wird verfügt, dass die Wassertiefe bei einer ein Meter hohen starren Plattform mindestens 3,20 Meter betragen müsse. „Sofern das Wasser nicht konstant die erforderliche Tiefe aufweist, bleibt aus unserer Sicht nur der Rückbau der Anlagen. Die bloße Aufstellung von Warn- oder Verbotsschildern halten wir für nicht ausreichend“, warnen die Versicherungsjuristen.

Die Gemeinde widerspricht in ihrer Entgegnung dieser Rechtsauffassung. Die Erhöhung der Stege sei nach Genehmigungen durch das Landratsamt Landsberg und der Seen- und Schlösserverwaltung erfolgt, um die Stege vor immer wiederkehrendem Hochwasser zu schützen. Die Stellungnahme, offenkundig von einem Juristen verfasst, führt weiter aus, dass eine absolute Gefahrlosigkeit nicht erreichbar sei.

Das allgemeine Lebensrisiko könne und dürfe nicht auf denjenigen abgewälzt werden, der die Verkehrssicherungspflicht habe, also auf die Gemeinde. Zur Gefahrenabwehr seien Schilder geeignet, entsprechende Schilder sind angebracht. Gemeinderat Alexander Keim unterstützte die Argumentation der Gemeinde mit dem Hinweis, dass man eine „Vollkaskomentalität“ ablehne.

Der Antrag wurde dann ohne weitere Diskussion abgelehnt.

Der Bau der neuen Stege im letzten Sommer war mühsam genug. Die Zimmerei Preininger musste alte Pfähle, die nur 50 Zentimeter im Uferboden steckten und trotzdem Widerstand boten, als wären sie einbetoniert, mit großem Aufwand entfernen. Das machte die Arbeiten besonders aufwendig. Am Kopf des Steges wurden die neuen Pfähle bis zu 3 Metern in den Untergrund gerammt – diese Balken bilden die erste Verteidigungslinie gegen die Weststürme. Der Steg am Seewinkel wurde deshalb rund doppelt so teuer wie die Holzkonstruktion am Alten Sportplatz.

Was die zahlreichen Spender, die sich für den Steg-Neubau eingesetzt haben, bei einem Rückbau gesagt hätten, lässt sich leicht ausmalen. Sie hätten vermutlich nie mehr einen Cent für ein gemeinnütziges Projekt gespendet.

2 Comments

  1. Mit ihrer Entgegnung erweckt die Gemeinde den falschen Eindruck, die fragliche Konstruktion der Stege sei u.a. von der Seen- und Schlösserverwaltung „abgesegnet“ worden. Die Seen- und Schlösserverwaltung hat auf Anfrage wie folgt reagiert:

    „Seeeinbauten stehen im Eigentum der Erbauer bzw. der Inhaber. Diese sind deshalb für die Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, Unterhalt und Verkehrssicherung etc. selbst zuständig. Das gilt auch für die Badestege der Gemeinde Herrsching.“

    Bürgermeister Schiller kann sich also bei Fragen zur Verkehrssicherheit der Stege nicht auf eine Genehmigung durch die Seen- und Schlösserverwaltung berufen. Gleiches soll nach einer Auskunft auch für die Genehmigung des Landratsamtes Landsberg gelten.

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