Und noch ein Krönchen, ein Giebelchen, ein Dächlein – Bauherren toben sich oft aus, wenn ein Bebauungsplan keinen Rahmen vorgibt.

„Oft wird das Maximale herausgeholt“

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Der FDP-Gemeinderat und Architekt Johannes Puntsch nahm in der letzten Bauausschuss-Sitzung Bauwerber in Schutz: Private Bauherren gingen sorgfältig mit Baurechten um. Die Äußerung fiel in der Diskussion um die Grundsatzfrage: Besser Bebauungspläne oder lieber den beliebten, mitunter auch verhassten Paragrafen 34 (ein Gebäude muss sich nur in die nähere Umgebung einfügen). Das Statement kontrastierte allerdings mit den Bauvoranfragen beziehungsweise einem Bauantrag, die dem Bauausschuss vorgelegt wurden: 3 von 4 Anfragen lehnte der Ausschuss ab, weil sie sich „nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Das galt zum Beispiel für ein Mehrparteienhaus an der Rieder Straße, in Teilen für eine Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses an der Leitenhöhe („Der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie dem Keller als weiteres Vollgeschoss wird nicht zugestimmt“) sowie für den Bauantrag zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern in Breitbrunn. BGH-Gemeinderat Rainer Guggenberger, der sich für Bebauungspläne einsetzte, vermutete in der Debatte, dass Bauwerber oft das Maximale an Baurecht herausholen wollten. Wenn der Bauausschuss das „gemeindliche Einvernehmen“ allerdings versagt, bedeutet das noch lange kein No-Go für den Bauwerber – das Landratsamt kann das „Stopp“ der Gemeinde aufheben. Das geschah im letzten Jahr mehrmals, allerdings war sich das Landratsamt in einem Fall auch nicht sicher. Es gab einmal ein Ja, dann ein Nein und dann wieder ein Ja.

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