Das Phantom, das den Bürgerentscheid zu Fall brachte

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Ein geheimnisvoller Mensch namens Peter Grono hat mit einer einzigen E-Mail einen Bürgerentscheid ausgehebelt. Wer ist dieser Mann, der wohl mit der Bayerischen Gemeindeordnung unterm Kopfkissen schläft? Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes war sich bis zum 20. November sicher, dass der Herrschinger Bürgerentscheid über eine Baumschutzverordnung zulässig sei. Einen zweifelnden Brief der ehemaligen Bürgermeisterin Christine Hollacher jedenfalls beschied die Behörde mit einem Daumen hoch, alles gesetzeskonform. Dass bei dem Verfahren noch andere Minen rumliegen, fiel den Aufsehern in Starnberg nicht auf.

Dann kam Peter Grono: Am grauen Sonntag gegen 9 Uhr 6 setzte er sich an den Rechner und schrieb an Landrat Stefan Frey ein kumpelhaftes „Hallo Herr Frey“. Er wende sich an Frey, der ja Leiter der Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden sei. Und dann ging’s auch schon los mit einem wahren Paragrafenbombardement.

• Artikel 18 a Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung sagt, dass nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises ein Bürgerbegehren beantragt werden kann (Grono meinte da wohl das Ratsbegehren, das die CSU durchgesetzt hatte).

• Der Erlass der geplanten Baumschutzverordnung aber zähle gemäß Artikel 42, Absatz1 S 2 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit gerade nicht zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. „Der Erlaß solcher Verordnungen ist Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.“

Und dann kommt das dramatische Finale: „Bitte schreiten Sie (also der Landrat) aufsichtlich ein.“ Auch da wusste Herr Grono den passenden Paragrafen: 109 folgende der Bayerischen Gemeindeordnung.

Das tat der Landrat sehr wahrscheinlich am Montag auch. Und plötzlich war die Kommunalaufsicht des Landratsamtes wieder etwas klüger, als hätte sie vom Engel Aloisius eine Eingebung bekommen.

Der Engel Aloisius alias Peter Grono ist nach wie vor ein Phantom. Google kennt einen Peter Grono in den USA. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich der in der Bayerischen Gemeindeordnung auskennt.

1 Comment

  1. Nachtrag jetzt muss ich aus Neugierde mit meinen 72 Jahren auch noch googeln. Stimmt das, er ist auch schon vor Jahrzehnten gestorben, aber ob er im Himmel wohnt, das bezweifle ich.

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