Ein Flecken zum Anecken: Ein Bauer will einen Reitplatz (heller Fleck) in Ellwang überdachen und eckt damit bei Gemeinderäten an. Bild: Google Earth

Reithalle: Landratsamt nimmt Bauausschuss an die Kandare

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Sie werden wohl keine Freunde mehr werden – ein paar Gemeinderäte im Bauausschuss und ein Landwirt in Ellwang. Im Februar hatten 5 von 10 Mitgliedern des Bauausschusses gleich 3 Bauanträge des Pferde- und Rinderzüchters abgeschmettert. Jetzt fing sich der Pferdewirt mit dem Wunsch nach einem überdachten Reitplatz wieder heftige Kritik ein. Er darf trotzdem bauen: Das Landratsamt ließ Herrsching wissen: Wenn ihr im Bauausschuss nicht zustimmt, dann überstimmen wir euch und erlauben die Stahlträger-Halle. Juristen im Landratsamt haben nun mal mehr Macht als gewählte Gemeinderäte. Die Bauausschuss-Mitglieder Welsch , Mulert (beide  Grüne), Guggenberger (BGH) und Schneider (SPD) hatten zuvor das Bauwerk als landschaftsunverträglich abgelehnt. Da aber Ober Unter sticht, kann die Kreisbehörde das „gemeindliches Einvernehmen” ersetzen.

Ersetzen solle der Landwirt seine Planung durch eine landschaftlich verträgliche Bauweise, forderte Architekt Welsch. Er war nicht allein mit seiner Ablehnung. Auch Rainer Guggenberger (BGH) und Wolfgang Schneider (SPD) hielten die Stahlträger-Überdachung für eine Bausünde. Welsch bat die Verwaltung in Herrsching dringend, noch einmal auf den Landwirt einzuwirken, seine Pläne zu ändern. Gemeinderat Rainer Guggenberger unterstützte Welsch: „An der Sachlage seit unserer Ablehnung hat sich nichts geändert. Deshalb werde ich den Bauantrag wieder ablehnen, auch wenn das Landratsamt zustimmt.”

Wolfgang Schneider, der schon in der Februar-Sitzung massive Kritik geäußert hatte, vermutete jetzt eine Salami-Taktik des Landwirts (die beiden anderen Bauanträge für eine 800 Quadratmeter große Halle und ein großes Betriebsleiter-Haus hatte der Bauer zwischenzeitlich zurückgezogen, kann sie aber jederzeit wieder stellen). Gerd Mulert (Grüne) hält die Reithalle ebenfalls für überdimensioniert. Außerdem äußerte er Zweifel an der sogenannten Privilegierung (landwirtschaftliche Gebäude sind im Außenbereich erlaubt). Eine Reithalle sei keine landwirtschaftliche Nutzung.

Gemeinderat Thomas Bader, der in der letzten Sitzung ebenfalls Kritik an den 3 eingereichten Bauanträgen geäußert hatte („das Baumaß ist zu groß”), wollte dem Bauern nun aber „keine Steine in den Weg legen”. Der Landwirt verdiene nun mal mit dem Reitbetrieb sein Brot.

Die Abstimmung war denn auch eher ein symbolischer Akt, weil das Landratsamt in einem langen Brief mitgeteilt hatte, dass das „gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde”. Und so wurde die Reithalle denn mit 1 Stimme Mehrheit (Gemeinderätin Christine Reich vertrat als 2. Bürgermeisterin BM Schiller und stimmte mit der CSU) genehmigt.

1 Comment

  1. Vielleicht sollten sich die Gemeinderäte der CSU und die Vertreter des LRA Starnberg mit einschlägigen Gerichtsurteilen befassen. Beispielsweise einem Urteil des VG Düsseldorf vom 28.01.2010, 4K 5870/08. Das Fazit des Urteils in diesem Fall lautete: Keine Privilegierung eines im Außenbereich gelegenen Bauvorhabens, wenn es nicht dem bisher bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient. Selbst wenn das Bauvorhaben von der Privilegierung erfasst wäre, stehen einem Vorhaben dieser Größenordnung im Einzelfall öffentliche Belange entgegen. Im genannten Fall waren vor allem die Größe des Vorhabens in Form der großflächigen Versiegelung, der Erdbewegungen und des Gebäudekörpers problematisch.
    Ähnlich der geplanten Bebauung in Ellwang.

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