Bergamt genehmigt Geothermie-Bohrung im Herrschinger Moos

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Bildmontage mit Bohrturm auf dem Gelände nahe der Seefelder Straße. Diesen Standort, den der Gemeinderat bevorzugt, genehmigte das Bergamt Südbayern aber nicht. Bild-Realisierung: Georg Baumann

Behörde erlaubt Bohrung an der Stelle, die von der Erdwärme Herrsching beantragt wurde/Gemeinde Herrsching will aber Erschließungsstraße nicht genehmigen/Die Verwirrung ist komplett///

Jetzt sitzen alle in der Zwickmühle: Das Bergamt Südbayern hat jetzt offiziell die beantragte Geothermiebohrung der Erdwärme Herrsching GmbH erlaubt – aber nicht am Standort an der Seefelder Straße, sondern im Herrschinger Moos. Damit ist niemandem geholfen:

• Die Erdwärme Herrrsching GmbH könnte also am beantragten Standort bohren – aber sie kann die Erschließlungsstraße zum Bohrort nicht bauen, weil die Gemeinde Herrsching ein Sperrgrundstück besitzt, das sie nicht für den provisorischen Zugang hergeben will.

• Die Gemeinde Herrsching, die neuerdings immer wieder betont, wie wichtig Geothermie sei, könnte jetzt als Verhinderer dastehen, wenn sie auf ihrem Alternativstandort nahe der Seefelder Straße besteht. Für diesen alternativen Standort gibt es (noch) keine Bohrgenehmigung.

• Die Einwohner von Herrsching, denen möglicherweise eine ökologisch saubere Wärmequelle verwehrt wird, werden mit ihrer Heiz-Entscheidung allein gelassen.

Der genehmigte Bohrstandort im Herrschinger Moos. Der Platz ist 100 Meter von einem Naturschutzgebiet entfernt, liegt aber nicht in einer geschützten Zone. Die Erschließung der Bohrstelle würde über ein Grundstück führen, das der Gemeinde gehört. Zeichenerklärung: Das gelbe Rechteck stellt die Bohrstelle dar, die rote Linie gibt die Produktionsbohrung an, die blaue Linie die Injektionsbohrung.

Bürgermeister Schiller sagte dem Starnberger Merkur, er finde es schade, dass sich das Bergamt in der Abwägung über Schutzziele hinwegsetze. Der Merkur zitiert Schiller weiter: „Welches Argument gibt es, so nah an Schutzbereiche heranzugehen, wenn es Alternativen gibt?“

Regierung: Wo gebohrt werden soll, ist Sache des Vorhabenträgers

Der Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, Rupp, sagte dem Merkur, dass es allein Sache des Vorhabenträgers sei, an welchem von mehreren möglichen Standorten ein Vorhaben beantragt und verwirklicht werden solle. Wörtlich sagte Rupp: „Im Fall des Geothermieprojekts in Herrsching erfüllt das Vorhaben an dem geplanten Standort die gesetzlichen Voraussetzungen, und es war deshalb die Zulassung zu erteilen. Sofern die Vorhabenträgerin die Realisierung an einem anderen Standort beantragen sollte, wäre über die Zulassung dort in einem eigenständigen Zulassungsverfahren zu entscheiden.“

Gemeinde hat einen wirksamen Hebel

Wie berichtet, hatte der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung im März beschlossen, der Betreiberfirma Erdwärme Herrsching einen alternativen Standort auf dem Gelände der geplanten Klinik nahe der Seefelder Straße anzubieten. Auf dem 3200 Quadratmeter großen Grundstück im Besitz der Gemeinde sollte die neue Klinik Seefeld-Herrsching entstehen (das Projekt war der Krankenhausreform zum Opfer gefallen). Ein zusätzlich benötigtes Nachbargrundstück gehört bereits der Familie Birner, die über die Bergrechte in dem Gebiet verfügt.

Eigentlich hätte die Gemeinde keine rechtliche Möglichkeit, die Bohrung zu verhindern, wenn das Bergamt sein O.K. gibt. Das Vorhaben ist nämlich „privilegiert“, das Rathaus somit nur interessierter Zuschauer. Aber die Gemeinde hat doch einen sehr wirkungsvollen Hebel: Die Erschließung des von der Erdwärme Herrsching vorgesehenen Bohrplatzes führt über ein Gemeinde-eigenes Grundstück. Bürgermeister Schiller machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass der Gemeinderat keine „schwerlastfähige Straße“ auf diesem Grund erlauben werde. Ob der Projektbetreiber das Sperrgrundstück theoretisch umgehen kann, ist nicht bekannt. Wenn das so wäre, so Schiller, sei die Gemeinde aus dem Verfahren raus.

„Bohrplatz liegt auf landwirtschaftlich genutztem Ackerland“

Projektbetreiber EWH (Erdwärme Herrsching GmbH) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die geplanten Flächen für das Bohrgelände auf landwirtschaftlich genutztem Ackerland liegen, außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete und nicht im Naturschutzgebiet Herrschinger Moos. Bislang könne die Gemeinde nicht beantworten, ob es sich beim Klinikareal überhaupt um eine belastbare Alternative handele. Um diese Frage zu klären, müssten die Untersuchungen der vergangenen drei Jahre komplett neu durchgeführt und ausgewertet werden – mit offenem Ausgang, ob die Klinik-Grundstücke am Ende überhaupt geeignet wären. 

Der Prüfprozess habe mehr als drei Jahre in Anspruch genommen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Erdwärme Hersching: „Auf Wunsch der Gemeinde wurde im Sommer 2025 eine temporäre Umgehungsstraße für die Bohr-und Bauphase des Projektes von der Erdwärme-Herrsching geplant. Der Verlauf entspricht den Vorgaben der Gemeinde.“

Betreibergesellschaft: Gemeinde hat eine Mitwirkungspflicht

Die Umgehungsstraße verlaufe noch vor dem Ortsschild über private Grundstücke auf Höhe des Pumphäuschens und führe direkt zum Bohrplatz. So werde der Kindergarten am Mitterweg sowie der Ort Herrsching vollständig umfahren. Alle privaten Einverständniserklärungen und die Genehmigung zur Abfahrt von der Staatsstraße Seefelder Straße auf die temporäre Umgehungsstraße lägen bereits vor. Aktuell warte man lediglich auf das grüne Licht der Gemeinde für eine temporäre Kies-Erweiterung des Mitterwegs von lediglich etwa 200 Metern einschließlich Fußgängerweg. Das Erschließungsangebot liege der Gemeinde seit November 2025 vor, sämtliche Kosten und die Umsetzung würden von der Erdwärme Herrsching getragen, sodass der Gemeinde keine unzumutbaren Aufwände entstünden.

„Vorhaben dient der öffentlichen Sicherheit“


Bei dem gegenwärtigen Vorhaben handele es sich um ein Tiefengeothermieprojekt, welches im Außenbereich privilegiert sei. Der Gesetzgeber habe bereits klargestellt, dass solche Vorhaben der öffentlichen Sicherheit dienten und von überragendem öffentlichen Interesse seien. Es stelle sich die Frage, so der Betreiber weiter, ob die Gemeinde ihren Mitwirkungspflichten nachkomme, wenn sie den Ausbau eines lediglich 200 Meter langen temporären Schotterweges blockiere, bei dem der Projektträger sämtliche Kosten und Aufwendungen trage.

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