Nach der formellen Bohrerlaubnis durch das Bergamt werden sich Betreibergesellschaft und Gemeinde vermutlich weiter streiten: Soll im Herrschinger Moos oder an der Seefelder Straße gebohrt werden?/Stellungnahmen der Grünen und der BGH ///
Ganz dicke Bretter muss Herrsching nun bohren: Erdwärme Herrsching darf im Herrschinger Moos bohren, aber keine Zufahrtsstraße zur Bohrstelle bauen. Die Gemeinde will, dass an der Seefelder Straße gebohrt wird, hat aber keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Investoren. Was nun? herrsching.online veröffentlicht dazu Stellungnahmen von Kommunalpolitikern. Von der CSU ist noch kein Statement eingegangen.
Bürgermeister Christian Schiller:

„Der Gemeinderat wird sich mit der Klagemöglichkeit noch beschäftigen. Hierbei geht es ausschließlich um den Bescheid und nicht um irgendeinen Kompromiss.“
Die Fraktionssprecherin der Bürgergemeinschaft Herrsching, Christiane Gruber:

„Die BGH steht hinter der Erschließung der Tiefengeothermie als Zukunftsenergiequelle zur Bewältigung des Klimawandels. Wir haben in Herrsching einen Schatz, den wir gemeinsam heben sollten. Wir bauen darauf, dass wir im Zusammenspiel von Gemeinde und Betreiber einen guten Weg finden, der auch die Beteiligung der Kommune sicherstellt und die Versorgungssicherheit als Gemeingut anstrebt. Es stellt sich jetzt heraus, dass für den ins Spiel gebrachten alternativen Bohrplatz ein völlig neues Genehmigungsverfahren notwendig ist. Das wurde bisher teilweise anders kommuniziert. Ohne Probebohrung keine Erkenntnis; wir wollen weiter im Gespräch bleiben und das unterstützen.“
Die Fraktionssprecherin der Grünen im Gemeinderat, Karin Casaretto:

„Ich halte es jetzt für wichtig, nicht weiter zu eskalieren, sondern konstruktive Lösungen zu suchen. Die Gemeinde sollte daher aktiv auf den Betreiber zugehen und versuchen, nach Abschluss der Bohrarbeiten für das Grundstück einen echten ökologischen Mehrwert zu erreichen. Denkbar wäre beispielsweise, die Fläche nicht lediglich in ihren landwirtschaftlichen Ursprungszustand zurückzuführen, sondern sie gezielt ökologisch aufzuwerten und an das benachbarte Biotop, der ehemaligen Kiesgrube, anzubinden.
Ebenso sollte verhandelt werden, ob mögliche Büro- oder Nebengebäude auf eines der vorderen Grundstücke verlegt werden können, sodass auf dem eigentlichen Bohrplatz nur die technisch zwingend notwendigen Anlagen verbleiben.
Ich bin überzeugt, dass wir hier nur mit einem sachlichen und lösungsorientierten Ansatz weiterkommen. Eine Gemeinde kann ein derartiges privilegiertes Vorhaben nicht allein deshalb verhindern, weil ihr nachträglich ein anderer Standort besser erscheint. Daher sollten wir jetzt die genehmigten Bohrungen ermöglichen und im gegenseitigen Wohlwollen eine tragfähige Lösung entwickeln.“
Alexander Keim, FDP-Gemeinderat

„Jetzt sitzen alle in der Zwickmühle: Das Bergamt hat den Standort im Moos genehmigt, aber die Gemeinde blockiert mit einem Sperrgrundstück den Zugang. Gleichzeitig fehlt für den Alternativstandort an der Seefelder Straße noch die Bohrgenehmigung. Diese Pattsituation schadet uns allen. Wir möchten das Geothermieprojekt gerne wirtschaftlich realisierbar sehen. Wenn eine Realisierung am vom Gemeinderat vorgeschlagenen Bohrplatz mit weiteren hohen Kosten für das Genehmigungsverfahren verbunden ist, so sollten wir in einen konstruktiven Dialog mit der Erdwärme Herrsching treten und unverzüglich eine pragmatische Lösung herbeiführen.
Hans-Hermann Weinen, Fraktionssprecher SPD

„Die SPD-Fraktion Herrsching unterstützt das Ziel eines Geothermieprojekts für unsere Gemeinde grundsätzlich. Geothermie kann einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit leisten und Herrsching langfristig mit klimaneutraler Energie versorgen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass ein solches Projekt wirtschaftlich tragfähig bleibt und für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher attraktiv gestaltet wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob zwischen Gemeinde und Geothermiebetreiber eine Einigung in der Grundstücksfrage erzielt werden kann. Die Ausgangslage hat sich in den vergangenen Monaten nicht vereinfacht. Gerade deshalb braucht es aus unserer Sicht einen sachlichen, konstruktiven und lösungsorientierten Dialog aller Beteiligten. Neben der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ist für uns vor allem das Gemeinwohl von zentraler Bedeutung. Deshalb halten wir es für wichtig, dass Investoren, Betreiber und Kommune gemeinsam an einem Tisch sitzen, wenn es um die Gewinnung und Nutzung dieser Energie geht. Ziel muss es sein, die Vorteile eines solchen Projekts möglichst breit der Allgemeinheit zugutekommen zu lassen.”
Die Lage nach der formalen Bohrgenehmigung:
• Die Erdwärme Herrrsching GmbH könnte am beantragten Standort bohren – aber sie darf die Erschließlungsstraße zum Bohrort nicht bauen, weil die Gemeinde Herrsching ein Sperrgrundstück besitzt, das sie nicht für den provisorischen Zugang hergeben will.
• Die Gemeinde Herrsching, die neuerdings immer wieder betont, wie wichtig Geothermie sei, könnte möglicherweise rechtlich gegen die Bohrgenehmigung vorgehen. Ein Rechtsstreit würde die Geothermie-Probebohrung aber weiter verzögern, wenn eine Klage einen Baustopp zur Folge hätte.
• Die Planungen für ein Nahwärmenetz, das die Wärme aus der Tiefe zu den Herrschinger Gebäuden bringen soll, könnten sich dadurch ebenfalls verzögern. Fachleute warnen, dass Herrschinger Hauseigentümer, die sich zeitnah eine neue Heizung einbauen lassen, alternativlos zu einer Wärmepumpe greifen. Jedes Haus mit moderner Wärmepumpe fällt aber als Nahwärme-Kunde weg.

Nach Bekanntwerden der Bohrerlaubnis sagte Bürgermeister Schiller dem Starnberger Merkur, er finde es schade, dass sich das Bergamt in der Abwägung über Schutzziele hinwegsetze. Der Merkur zitiert Schiller weiter: „Welches Argument gibt es, so nah an Schutzbereiche heranzugehen, wenn es Alternativen gibt?“
Regierung: Wo gebohrt werden soll, ist Sache des Vorhabenträgers
Der Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, Rupp, sagte dem Merkur, dass es allein Sache des Vorhabenträgers sei, an welchem von mehreren möglichen Standorten ein Vorhaben beantragt und verwirklicht werden solle. Wörtlich sagte Rupp: „Im Fall des Geothermieprojekts in Herrsching erfüllt das Vorhaben an dem geplanten Standort die gesetzlichen Voraussetzungen, und es war deshalb die Zulassung zu erteilen. Sofern die Vorhabenträgerin die Realisierung an einem anderen Standort beantragen sollte, wäre über die Zulassung dort in einem eigenständigen Zulassungsverfahren zu entscheiden.“
Gemeinde hat einen wirksamen Hebel
Wie berichtet, hatte der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung im März beschlossen, der Betreiberfirma Erdwärme Herrsching einen alternativen Standort auf dem Gelände der geplanten Klinik nahe der Seefelder Straße anzubieten. Auf dem 3200 Quadratmeter großen Grundstück im Besitz der Gemeinde sollte die neue Klinik Seefeld-Herrsching entstehen (das Projekt war der Krankenhausreform zum Opfer gefallen). Ein zusätzlich benötigtes Nachbargrundstück gehört bereits der Familie Birner, die über die Bergrechte in dem Gebiet verfügt.
Eigentlich hätte die Gemeinde keine rechtliche Möglichkeit, die Bohrung zu verhindern, wenn das Bergamt sein O.K. gibt. Das Vorhaben ist nämlich „privilegiert“, das Rathaus somit nur interessierter Zuschauer. Aber die Gemeinde hat doch einen sehr wirkungsvollen Hebel: Die Erschließung des von der Erdwärme Herrsching vorgesehenen Bohrplatzes führt über ein Gemeinde-eigenes Grundstück. Bürgermeister Schiller machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass der Gemeinderat keine „schwerlastfähige Straße“ auf diesem Grund erlauben werde. Ob der Projektbetreiber das Sperrgrundstück theoretisch umgehen kann, ist nicht bekannt. Wenn das so wäre, so Schiller, sei die Gemeinde aus dem Verfahren raus.
„Bohrplatz liegt auf landwirtschaftlich genutztem Ackerland“
Projektbetreiber EWH (Erdwärme Herrsching GmbH) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die geplanten Flächen für das Bohrgelände auf landwirtschaftlich genutztem Ackerland liegen, außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete und nicht im Naturschutzgebiet Herrschinger Moos. Bislang könne die Gemeinde nicht beantworten, ob es sich beim Klinikareal überhaupt um eine belastbare Alternative handele. Um diese Frage zu klären, müssten die Untersuchungen der vergangenen drei Jahre komplett neu durchgeführt und ausgewertet werden – mit offenem Ausgang, ob die Klinik-Grundstücke am Ende überhaupt geeignet wären.
Der Prüfprozess habe mehr als drei Jahre in Anspruch genommen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Erdwärme Hersching: „Auf Wunsch der Gemeinde wurde im Sommer 2025 eine temporäre Umgehungsstraße für die Bohr-und Bauphase des Projektes von der Erdwärme-Herrsching geplant. Der Verlauf entspricht den Vorgaben der Gemeinde.“
Betreibergesellschaft: Gemeinde hat eine Mitwirkungspflicht
Die Umgehungsstraße verlaufe noch vor dem Ortsschild über private Grundstücke auf Höhe des Pumphäuschens und führe direkt zum Bohrplatz. So werde der Kindergarten am Mitterweg sowie der Ort Herrsching vollständig umfahren. Alle privaten Einverständniserklärungen und die Genehmigung zur Abfahrt von der Staatsstraße Seefelder Straße auf die temporäre Umgehungsstraße lägen bereits vor. Aktuell warte man lediglich auf das grüne Licht der Gemeinde für eine temporäre Kies-Erweiterung des Mitterwegs von lediglich etwa 200 Metern einschließlich Fußgängerweg. Das Erschließungsangebot liege der Gemeinde seit November 2025 vor, sämtliche Kosten und die Umsetzung würden von der Erdwärme Herrsching getragen, sodass der Gemeinde keine unzumutbaren Aufwände entstünden.
„Vorhaben dient der öffentlichen Sicherheit“
Bei dem gegenwärtigen Vorhaben handele es sich um ein Tiefengeothermieprojekt, welches im Außenbereich privilegiert sei. Der Gesetzgeber habe bereits klargestellt, dass solche Vorhaben der öffentlichen Sicherheit dienten und von überragendem öffentlichen Interesse seien. Es stelle sich die Frage, so der Betreiber weiter, ob die Gemeinde ihren Mitwirkungspflichten nachkomme, wenn sie den Ausbau eines lediglich 200 Meter langen temporären Schotterweges blockiere, bei dem der Projektträger sämtliche Kosten und Aufwendungen trage.




Grundsätzlich gilt bei der Einpflanzung vom Bohrungen diese da vorzunehmen, wo das Target am besten zu erreichen ist. Bergamt und Antragsteller behandeln die hier ausschlaggebend Gründe vorrangig, da nur so der Erfolg der Bohrung gewährleistet werden kann. Die Standortwahl ist also entscheidend für den Erfolg jeglicher Bohrung, in Abhängigkeit vom Zweck dieser Unternehmung. Kompromisse beim Standort einer Bohrung gefährden der Erfolg und sind daher zu vermeiden.
Ich selbst war einmal Leiter eines Wasserprojektes in Benin mit Bohrungen auf gespanntes Wasser in etwa 800m Tiefe. Mit dem Projekt war eine Wassergarantie verbunden. Zugleich aber hatten die Bürgermeister der Dörfer, in den wir bohrten, ein von der Regierung gewährtes Recht zu Mitbestimmung der Bohrposition. Die Vorstellung dieser Leute war manchmal so abwegig, dass wir auf eine Bohrung verzichten mussten, da das Bohrziel, indem Fall das gespannte Wasser zu treffen, erheblich gefährdet war und die Kosten für eine Fehlbohrung an uns hängen geblieben wären, sodass der Verzicht auf die Bohrung die klüger Entscheidung war.
Lieber Herr Schnetzer, ich befürchte auch, dass die Erdwärmefirma eventuell bei einer Verweigerung des Zufahrtsweges die Genehmigung durch das BERGBAUAMT verfallen lässt und keine neue Bohrgenehmigung für ein anderes Arreal beantragt. Der von der Regierung veröffentlichte Bescheid ist für uns alle auf der Website zu lesen und zeigt, wie umfangreich und langwierig so ein Verfahren ist. Warum will die Gemeinde Einspruch erheben, wenn sie wissen will, ob Erdwärme zur Verfügung steht. Es geht um teure Probebohrungen und wir könnten in der Gemeinde den nächsten Schritt in der Sache gehen. Ich meine, dass der Gemeinderat einen Einspruch gegen den Bescheid sehr klug und ehrlich begründen muss. Das Amt hat keinen formalen Fehler gemacht.
Ich finde es ziemlich fragwürdig, zweihundert Meter Strasse zu blockieren, um Geothermiebohrungen zu verhindern. Geothermiebohrungen, die in einem transparenten Prozess genehmigt wurden.
Dazu kommt, dass der Gemeinderat einen Vorgang von herausragendem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger Herrschings völlig intransparent hinter verschlossenen Türen verhandelt. Das ist unangemessen.
Verstehe ich das richtig? Geht es jetzt in der Sache gar nicht um die alternative Energie Erdwärme, sondern um Entscheidungshohheit zwischen der Gemeinde Herrsching und dem Bergbauamt. Gerät die Firma da zwischen die Fronten und verliert Geld und Zeit, wenn sie auf den Vorschlag des Gemeinderats eingeht? Was genau bezweckt die Verweigerung des temporären Zufahrtsweges eigentlich und welchen Vorteil haben die Bürger davon? Jetzt werden vielleicht doch noch weitere Verhandlungen notwendig. Öffentlich oder nicht öffentlich macht da keinen Unterschied. Es geht um unsere Zukunft in der Energieplanung.