Herrsching ist nicht nur nett zu Zweitwohnungsbesitzern, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzern. Herrsching hat auch ein Herz für Vierbeiner. Nur Krailings Hundesteuer ist niedriger als die „Tölen“-Taxe in Herrsching. Für jede Pfote zahlen Herrschinger 15 Euro – egal wieviel Hundebeine in einem Haus herumtapsen. Das sind, auch wenn ein Hund ein Bein weniger hat, 60 Euro im Jahr.

Und wenn der Hund noch einen hauptamtlichen Job beim Herrchen hat, ist er sogar steuerbefreit. So zahlen BRK, Hilfsdienste und andere Rettungshunde-Halter keine Steuer. Fast skurril: Die Herren und Damen vom diplomatischen Corps entrichten für ihre Schoß- und Wachhunde ebenfalls keine Steuern. Selbstverständlich sind auch Blindenhunde von der Steuer ausgenommen.
Wenn Fiffi, Waldi oder Ludwig Frauchen und Herrchen haben, sind beide „gesamtschuldnerisch“ für die Steuer verantwortlich. Lebt ein Hund weniger als 3 Monate als Pensionsgast in Herrsching, ist er ebenfalls steuerberfreit – er muss nicht mal Kurtaxe bezahlen. Wenn ein Hund das Zeitliche segnet und ein Nachfolger ins Haus kommt, darf er die nicht verbrauchte Reststeuer des verblichenen Hundes „aufzehren“.
Nur bei den Kampfhunden hört der Spaß auf: Wer unbedingt einen Rottweiler oder Pitbull braucht, muss 1200 Euro Steuern zahlen. Dabei ist Kampfdackel Carlos oft genauso gut beim Verteidigen von Frauchen – nur das Hosenbein vom Kellner wird mitunter teuer.




