Naturschutzbehörde fürchtet um Gehölzschutz in Breitbrunn

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Man möchte kein Baum sein in Breitbrunn: Auf diesem Grundstück mit altem, kleinen Haus werden wahrscheinlich zwei Häuser gebaut werden. Deshalb haben diese Bäume keine lange Lebenserwartung mehr. Die Aufhebung des Bebauungsplans macht es dem Bauherren leicht.

Bebauungspläne sind bei Bauherren unbeliebt, in vielen Gemeinden als arbeitsintensiv verhasst und bei Gemeinderäten als Baublockaden verschrien. Einer dieser Pläne, die eigentlich städtebaulichen Wildwuchs verhindern sollen, ist jetzt endgültig in der Versenkung verschwunden: Der Bauausschuss hob in seiner letzten Sitzung den Bebauungsplan 1 in Breitbrunn Neubruch mit sechs Stimmen (CSU, SPD, Bürgermeister) gegen drei Stimmen (Grüne, BGH) auf.

Dieser Bebauungsplan war früher schon einmal als „obsolet“ (veraltet) eingestuft worden. Die untere Naturschutzbehörde war nicht mit der Aufhebung einverstanden, weil damit auch die „Aufhebung des Gehölzschutzes“ verbunden sei. Auch Gemeinderätin Susanne Hänel (BGH) und Christoph Welsch (Grüne) traten für den Baumschutz ein, weil man mit einem Bebauungsplan größere Bäume unter Schutz stellen könnte.

In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde an das Herrschinger Bauamt heißt es zum Thema Baumschutz wörtlich: „Da Herrsching keine Baumschutzverordnung besitzt, bewirkt die Aufhebung des Bebauungsplans…auch eine Aufhebung des Gehölzschutzes, der von sehr hoher Bedeutung ist.“ Und wenn schon kein Bebauungsplan, so die Behörde, dann sollte zumindest ein eigenständiger Grünordnungsplan für den Bereich des ehemaligen Bebauungsplans erstellt werden. Diese Anregung wurde im Bauauschuss allerdings großräumig ignoriert.

Christoph Welsch: Ein Bebauungsplan bietet mehr Baumschutz.
Susanne Hänel kämpfte für mehr Baumschutz.

Vor sechs Jahren hatte das Landratsamt dem Herrschinger Rathaus trocken mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „obsolet“ sei (lat. veraltet, nicht mehr gebräuchlich). Warum, ist aus den Presseunterlagen nicht zu entnehmen. Bürgermeister Schiller gab in einer früheren Bauausschuss-Sitzung bekannt, dass ein Bauwerber gegen den Bebauungsplan mit der Nummer 1 vorgegangen sei. An diesem B-Plan hat die Gemeinde allerdings nichts mehr verändert, deshalb hat das Landratsamt nach Paragraf 34 über ein Bauvorhaben positiv entschieden. Der berühmt-berüchtigte „Zeige-mir-ein Haus-in-der-Nähe,-und -du-darfst-auch-so-bauen“-Paragraf ist bekannt dafür, dass er sehr großzügig ausgelegt wird und die Häuser meist größer ausfallen als das Referenzobjekt.

Irgendwann kam vom Landratsamt aber die Rolle rückwärts: Im Dezember wurde mitgeteilt, dass alle Bebauungspläne, die als „obsolet“ galten, doch wieder gültig seien. Bürgermeister Schiller kommentierte das mit dem Satz: „Das versteht kein Außenstehender.“ Und möglicherweise auch kein Insider.

2 Comments

  1. Der Bauausschuss hat wohl zu Recht die Umwelt aus seinem Namen verbannt? Und es zeigt sich besorgniserregent, dass in diesem neuen Bauausschuss nun mit seiner schwarzen Mehrheit auf eine Vernichtung von Bäumen und Natur keinerlei Rücksicht mehr genommen wird? Ausser, ja ausser bei dem Geothermiebohrungsprojekt. Da bekommt unser 1.Bürgermeister plötzlich mächtige Skrupel, weil das
    Naturschutzgebiet nur 100 Meter von der geplanten und bereits von allen erforderlichen Instanzen genehmigten Bohrstelle entfernt liegt. Und schon wird das Projekt von der Gemeinde ausgebremst.
    Wird das jetzt sechs Jahre lang so weitergehn? Oder kann vielleicht doch eine gerechtere Möglichkeit für Entscheidungen gefunden werden?

    • Liebe Frau Donhauser, ich kann mir gut vorstellen, dass das jetzt in den nächsten sechs Jahren so weiter geht. Auffallend ist, dass der Herrschinger Gemeinderat verstärkt durch übergeordnete und zuständige Stellen, wie Bergbauamt oder Naturschutzbehörde usw. korrigiert werden muss. Das gibt in der Sache der Kompetenz schon zu denken.

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