„Immerhin haben wir eine Haushaltssperre“, begründete der Grünen-Gemeinderat Christoph Welsch (Foto) seinen scheinbar knausrigen Einwurf in der Bauausschuss-Sitzung: „Wer bezahlt die gemeindlichen Planungskosten, wenn wegen eines Vereinsantrags der Bebauungsplan geändert werden muss?“ Hintergrund: Der Tennisclub will über drei Plätzen an der Realschule eine Winter-Traglufthalle errichten, damit die Courts auch in der kalten Jahreszeit nutzbar sind. Die Gemeinde ist damit einverstanden und hat ihr O.K. gegeben. Sie muss aber den gültigen Bebauungsplan ändern. Und damit entstehen natürlich Kosten in der Verwaltung. Niemand im Bauausschuss mochte Welsch in der Kostenfrage widersprechen, aber kein Rat wollte sich auch knickerig zeigen. Man fand dann den goldenen Ausweg, dass zuerst einmal die Kosten erhoben werden. Eventuell muss der Tennisclub damit rechnen, dass ihm beim nächsten Zuschuss aus der Gemeindekasse ein Teil abgezogen wird. Tatsächlich wird im Rathaus zur Zeit auch im Detail gespart: So gab’s nur noch eine Flasche Wasser für zwei Gemeinderäte in der Bauausschuss-Sitzung.
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Und wenn die Tarifgruppe 61 der Kostensatzung nicht greift, dann gilt der §2 der Satzung.
„Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro“.
Die Gemeinde Herrsching hat am 25.07.2024 eine „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Herrsching (Kostensatzung)“ erlassen. Tarifgruppe 61 – Vollzug des Baugesetzbuches.