Nur Gemeinderat Keim stemmte sich vehement gegen die automatische Erhöhung der Kindergartengebühren im Jahr 2024 und 2026

Kinder, Kinder, ihr seid uns lieb und teuer

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„Für eine Gebührenerhöhung gibt es nie einen idealen Zeitpunkt”, räumte die Elternbeirätin Monika Spindler in der Gemeinderatssitzung ein. Vielleicht war der Zeitpunkt aber doch ganz gut gewählt: Der Gemeinderat erhöhte – praktisch ohne Diskussion – die Kindergartengebühren für das Johannes A. Wunder-Haus um 10 Prozent. Nur Gemeinderat Alexander Keim kritisierte vehement, dass in den Jahren 2024 und 2026 die Gebühren noch einmal angehoben werden – jeweils um satte 10 Prozent. Nur beim Zuschuss fürs Kinder-Essen entbrannte eine lebhafte Diskussion. Der Gemeinderat einigte sich schließlich auch beim Tischgeld auf ein Stufenmodell: Zum 1. September kostet das Kinderessen nun 70, ein Jahr später 85 und ab September 2024 100 Euro. Die Verwaltung hatte eine erste Erhöhung auf 80 Euro vorgeschlagen.

„Der Kindergarten ist ein Verlustgeschäft”, räumte Bürgermeister Schiller ein, „die Gemeinde schießt pro Jahr 800000 Euro für das Kinderhaus in der Seestraße zu. Die „Benutzungsgebühren” wurden letztmals 2018 erhöht. Nun aber, so der Bürgermeister, sei mit höheren Unterhalts- und Energiekosten zu rechnen.

Anders als in privat und kirchlich getragenen Kinderhäusern sind die Gebühren im Gemeindekindergarten aber sozial nach dem Bruttofamilieneinkommen gestaffelt. Hier trägt die Gemeinde ihrer sozialen Verantwortung Rechnung nach dem Motto: Starke Schultern können mehr tragen. Oder: Gut verdienende Eltern verdienen in der Zeit der Kinderbetreuung mehr als ärmere, also muss ihnen der Kindergarten auch mehr wert sein.

Seit 2007 aber sind die Löhne und Gehälter um rund 28 Prozent gestiegen – folglich passen die Einkommensgruppen nicht mehr zur finanziellen Wirklichkeit. Deshalb hat die Verwaltung neue Staffeln vorgeschlagen:

bis 40 000 Euro statt bisher 31 000 Euro

bis 64 000 Euro statt bisher 50 000 Euro

bis 90 000 Euro statt bisher 70 000 Euro

Ab 90 000 statt bisher 70 000 Euro.

Einige Eltern rutschen deshalb in eine günstigere Einkommensklasse – und sparen deshalb Gebühren. Mit diesem Zuckerl „versüßt” die Gemeindeverwaltung die 10-prozentige Gebührenerhöhung. Auch der Freistaat greift den Eltern kräftig unter die Arme und schießt seit 2019 jeweils 100 Euro pro Kind zu. Für Eltern in der untersten Einkommensgruppe (bis 40 000 Euro) ist der Kindergarten deshalb kostenlos.

Nur Gemeinderat Alexander Keim, der selbst 2 Kinder im Wunder-Haus hat, sprach sich deutlich gegen die automatische Anhebung der Gebühren 2024 und 2026 aus. „Wir gucken da in die Glaskugel. Wir können alle noch nicht die finanzökonomische Zukunft im Jahre 2024 und 2026 vorhersagen. Wir sollten die Erhöhungen tatsächlich auch an diesem Indikator festmachen, zum Beispiel Inflation plus X”.

Außerdem kritisierte er, dass es das Angebot 9 bis 10 Stunden-Betreuung gar nicht gebe, weil das Personal dafür nicht vorhanden sei.

Bürgermeister Schiller meinte in seiner Entgegnung, viele Gemeinden würden wegen Personalmangels ganze Gruppen schließen, Herrsching lehne das aber ab und habe nur die Langzeitbetreuung gestrichen, weil 2 Kindergartenkräfte fehlten.

Auch um den Betreuungsschlüssel gab es Diskussionen: Das Gesetz sieht vor, dass auf 11 Kinder mindestens eine Betreuerin kommen müsse. Sabine Lübbers aus der Verwaltung wies daraufhin, dass das Wunder-Haus einen deutlich besseren Betreuungsschlüssel habe.

So ging die Erhöhung der Gebühren mit der automatischen Anpassung in 2 und 4 Jahren gegen eine Stimme (Keim) geschmeidig durch den Rat.

Nur beim Essenzuschuss entbrannte eine lebhafte Diskussion. Monika Spindler vom Elternbeirat kritisierte in der Stellungnahme, dass eine Familie mit 2 Kindergartenkindern knapp 600 Euro jährlich für die Essenszuschüsse bezahlen müsse. „Mit der geplanten Erhöhung auf 100 Euro würde der Gemeindekindergarten 2023 zu den absoluten Spitzenreitern im Gemeindegebiet zählen.”

Soviel Engagement forderte denn auch die Kreativität des Rates heraus: Aus der Grünen-Fraktion kam der Vorschlag zur sozial verträglichen Staffelung: Zum 1. September kostet das Kinderessen nun 70, ein Jahr später 85 und ab September 2024 100 Euro.

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