Bebauungspläne sind bei Bauherren unbeliebt, in vielen Gemeinden als arbeitsintensiv verhasst und bei Gemeinderäten als Baublockaden verschrien. Einer dieser Pläne, die eigentlich städtebaulichen Wildwuchs verhindern sollen, ist jetzt endgültig in der Versenkung verschwunden: Der Bauausschuss hob in seiner letzten Sitzung den Bebauungsplan 1 in Breitbrunn Neubruch mit sechs Stimmen (CSU, SPD, Bürgermeister) gegen drei Stimmen (Grüne, BGH) auf.
Dieser Bebauungsplan war früher schon einmal als „obsolet“ (veraltet) eingestuft worden. Die untere Naturschutzbehörde war nicht mit der Aufhebung einverstanden, weil damit auch die „Aufhebung des Gehölzschutzes“ verbunden sei. Auch Gemeinderätin Susanne Hänel (BGH) und Christoph Welsch (Grüne) traten für den Baumschutz ein, weil man mit einem Bebauungsplan größere Bäume unter Schutz stellen könnte.
In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde an das Herrschinger Bauamt heißt es zum Thema Baumschutz wörtlich: „Da Herrsching keine Baumschutzverordnung besitzt, bewirkt die Aufhebung des Bebauungsplans…auch eine Aufhebung des Gehölzschutzes, der von sehr hoher Bedeutung ist.“ Und wenn schon kein Bebauungsplan, so die Behörde, dann sollte zumindest ein eigenständiger Grünordnungsplan für den Bereich des ehemaligen Bebauungsplans erstellt werden. Diese Anregung wurde im Bauauschuss allerdings großräumig ignoriert.


Vor sechs Jahren hatte das Landratsamt dem Herrschinger Rathaus trocken mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „obsolet“ sei (lat. veraltet, nicht mehr gebräuchlich). Warum, ist aus den Presseunterlagen nicht zu entnehmen. Bürgermeister Schiller gab in einer früheren Bauausschuss-Sitzung bekannt, dass ein Bauwerber gegen den Bebauungsplan mit der Nummer 1 vorgegangen sei. An diesem B-Plan hat die Gemeinde allerdings nichts mehr verändert, deshalb hat das Landratsamt nach Paragraf 34 über ein Bauvorhaben positiv entschieden. Der berühmt-berüchtigte „Zeige-mir-ein Haus-in-der-Nähe,-und -du-darfst-auch-so-bauen“-Paragraf ist bekannt dafür, dass er sehr großzügig ausgelegt wird und die Häuser meist größer ausfallen als das Referenzobjekt.
Irgendwann kam vom Landratsamt aber die Rolle rückwärts: Im Dezember wurde mitgeteilt, dass alle Bebauungspläne, die als „obsolet“ galten, doch wieder gültig seien. Bürgermeister Schiller kommentierte das mit dem Satz: „Das versteht kein Außenstehender.“ Und möglicherweise auch kein Insider.



