Vollbremsung im Landratsamt: Kreis verhängt Haushaltssperre

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Ein Jahr nach der Einweihung des Gymnasiums zieht Landrat Stefan Frey die Notbremse und verhängt eine Haushaltssperre. Aktueller Anlass für den Lock down im Kreishaushalt sind die steigenden Kosten bei der Jugendhilfe. Die Unterstützung der kreiseigenen Kliniken sei nicht in Gefahr, sagt das Landratsamt.

Den mahnenden Worten folgen nun Taten: „Es muss sich bei den Finanzen etwas ändern, sonst fahren wir den Laden an die Wand“, sagte Landrat Frey im Februar bei einem Wahlkampfauftritt. Und im Juli gab er dem CSU-Wahlkreisabgeordneten Michael Kießling mit auf den Weg nach Berlin: „Ich vertraue auf Dich, dass Du für die finanzielle Entlastung der Gemeinden und Kreise in Berlin kämpfst.“ Jetzt zieht der Landrat die Notbremse und verhängt eine sofortige Haushaltssperre. Damit dürfen aktuell nur Pflichtleistungen, wie etwa Wohngeld oder Sozialhilfe, bezahlt werden. Auch die Unterstützung für den stationären Betrieb der Kliniken geht weiter. „Alle anderen Ausgaben, vor allem Leistungen im Personalbereich, Stellenbesetzungsverfahren und sogenannte freiwillige Leistungen müssen auf den Prüfstand.“ Zudem hat Landrat Frey alle Bereiche des Hauses aufgerufen, weitere Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen. Auch in Herrsching gilt zur Zeit eine Haushaltssperre.

Der Grund für die Vollbremsung: Der Landkreis erwartet nach aktueller Hochrechnung im laufenden Haushalt 2026 im Bereich der Jugendhilfe Ausgabensteigerungen von bis zu 4,5 Millionen Euro. „Diese zu erwartende Finanzlücke erfordert zwingendes Handeln. Ich habe daher eine sofortige Haushaltssperre erlassen“, ließ Landrat Stefan Frey über die Pressestelle verlauten. Bei der Jugendhilfe würden nochmals alle Kosteneinsparpotentiale genau unter die Lupe genommen.

Haushalt ist schon auf Kante genäht

Der Jugendhilfebereich verursacht seit Jahren steigende Ausgaben. Die Hochrechnung für das laufende Jahr bestätige dies in einer dramatischen Weise, war aus dem Landratsamt zu vernehmen. Insbesondere stiegen die Kosten in den Bereichen sozialpädagogische Familienhilfen, Schulbegleitungen und für vollstationäre Einrichtungen. Im Wesentlichen also Aufgaben, die das Landratsamt für den Bund vollziehe und aus eigenen Haushaltsmitteln bestreiten müsse. „Unser Haushalt ist ja insgesamt schon auf Kante genäht. Da können wir zusätzlich auftretende Finanzlöcher nicht kompensieren. Die Haushaltssperre ist leider eine notwendige Reaktion auf diese Entwicklung“, sagte Frey. „Seit Jahren steigen die Aufgaben der Landkreise vor allem durch Bundesaufgaben im Bereich sozialer Hilfeleistungen, ohne dass die staatliche Finanzierung entsprechend steigt. Das kann so nicht weitergehen.“

Der Landkreis Starnberg muss schon rund 30 Prozent seines betrieblichen Haushalts für Aufgaben des Bezirks abgeben (rund 61 Millionen Euro), der seinerseits fast 100 Prozent Bundesaufgaben vollzieht. Zusätzlich müsse er für den Bund weitere Aufgaben vollziehen und finanziell schultern.

ÖPNV arbeitet weiter

Um die Leistungsfähigkeit des Landkreises und die Pflichtaufgaben weiterhin sicherstellen zu können, habe er eine sofortige Haushaltssperre erlassen. Damit dürfen aktuell nur Pflichtleistungen, wie etwa Wohngeld oder Sozialhilfe getätigt werden. Auch vertraglich verpflichtende Leistungen, wie etwa die Personenbeförderung über den ÖPNV werden weiter erbracht. Ebenso die Unterstützungsleistungen des Landkreises für den stationären Betrieb seiner Kliniken. Alle anderen Ausgaben, vor allem Leistungen im Personalbereich, Stellenbesetzungsverfahren und sog. freiwillige Leistungen – ohnehin in den vergangenen Jahren auf Mindestmaße reduziert – müssen auf den Prüfstand. Zudem hat Landrat Frey alle Bereiche des Hauses aufgerufen, weitere Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen.

Landratsamt prüft alle Einzelfälle

Mit dem Jugendamt will sich Landrat Frey in den kommenden Wochen zusammensetzen. Gemeinsam werde man insbesondere die dort veranschlagten Leistungen nochmals genau überprüfen, damit Leistungen dem Umfang nochmals angepasst beziehungsweise reduziert werden können. Bei Leistungen, auf die nach bundesrechtlicher Grundlage ein Rechtsanspruch bestehe, sei das eine mühsame Arbeit. „Gerade in den Bereichen, wo die finanziellen Belastungen am größten sind, muss nochmals genau nachgeprüft werden“, sagt Frey.

Müssen auch die Schulen Opfer bringen?

Die Haushaltssperre wurde als „dringliche Anordnung“ erlassen. Die Kreistagsfraktionen, die Bürgermeister als auch die Schulleitungen der in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises befindlichen Schulen wurden bereits informiert. Die zuständigen Kreisgremien würden sich in den Sitzungen nach der Sommerpause mit der Situation befassen und entscheiden, ob die Sperre fortgeführt oder entsprechend angepasst wird.

1 Comment

  1. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nur an meinen damaligen u. a. Kommentar bei Herrsching Online vom 18.12.2024 verweisen.

    „Michael Feuerherdt
    sagt:
    18. Dezember 2024 um 21:48 Uhr

    Mit Haushaltssatzung des Landkreises Starnberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.11.2023 wurde der Hebesatz der Kreisumlage für 2024 mit 53,70 v. H. festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde für 2024 auf 56.930.000 € festgesetzt.
    Laut Herrsching online „liegt der Schuldenstand des Kreises aktuell bei 47,8 Millionen. Für 2025 wird der Kreis weitere 52 Millionen auf dem Kreditmarkt aufnehmen müssen“; ergibt in Summe einen neuen Schuldenstand in Höhe von 99,8 Millionen Euro! Die für 2025 festgesetzte Kreisumlage stieg lediglich um +1,1% auf 54,8% v. H. Für Herrsching bedeutet dies unter Berücksichtigung der gemeindlichen Verbindlichkeiten und Pflichtaufgaben eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von „übrigens 6,3 Millionen“.
    Kreiskämmerer Stefan Pilgram geht im Finanzplan für 2028 von einem ungedeckten Bedarf von weiteren 165 Millionen aus. Für die 14 Landkreis-Gemeinden würden diese eine Kreisumlage von 63,29 v. H. bedeuten; eine Steigerung von satten 8,5%! Wieviel an zusätzliche Kredite/Schulden müssen evtl. dann die 14 Gemeinden jeweils aufnehmen, um die Kreisumlage zahlen zu können? Ist in den kommenden Finanzplänen des Landkreises bis 2028 auch größere Schuldentilgungen enthalten, oder nur die erforderlichen üblichen Zinszahlungen für die Kreditaufnahmen? Dies wäre für zukünftige Projekte nachfolgender Generationen wichtig!“

    Fazit: Obwohl man damals gewusst hat, welcher Schuldenberg u. a. durch das neue Gymnasium (ca. 120 Mio.) aufgetürmt wird, hat man weiter das Geld mit dem Füllhorn verteilt. Ich möchte gar nicht daran denken, wenn Herr Lauterbach mit seiner Gesundheitsreform nicht den Klinikneubau des Kreiskrankenhauses in Herrsching gestoppt hätte. Vorausschauend Denken ist nicht jeder Manns Sache.

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