Ein Kommentar von Gerd Kloos
Im Flurjargon der Behörden nennt man es einen „negativen Kompetenzkonflikt“. Was kompliziert klingt, heißt ins Deutsche übersetzt: Ich bin nicht zuständig, übernimm du das Thema. Wenn man die Akte auf einen anderen Schreibtisch packen kann, spart das Arbeit und vielfach Ärger. So geschehen bei der Petition des Kiez-Wirts, die Außengastronomie in Herrsching an Sommerwochenenden bis 24 Uhr betreiben zu können. Und so packte die Gemeinde das Thema ins Regal des Landratsamtes. Stempel drauf: Sorry, nicht zuständig. Bis auf Gemeinderat Alexander Keim rührte sich auch keine Hand im Gemeinderat für oder gegen eine Sperrstunden-Verlängerung.
In der gleichen Sitzung berichtete die Gemeindekämmerin von einem dramatischen Einbruch der Gewerbesteuern in Herrsching. herrsching.online-Leser Sebastian Schief kommentierte: „Ich fand es erstaunlich, dass Bürgermeister und Gemeinderat – bei nur einer Gegenstimme, praktisch ohne Diskussion mit Verweis auf die Zuständigkeit des Landratsamtes den Antrag weitergeleitet haben. Irritierend war auch zu hören, man solle sich doch individuell persönlich an das Landratsamt wenden.“
Man kann natürlich, und dafür gibt es viele gute Gründe, gegen eine Freiluft-Gastronomie bis Mitternacht argumentieren – besonders wenn man als Nachbar mit dem ständigen Geräuschpegel zu später Stunde leben muss.
Aber wenn sich die Gemeinde Herrsching einfach wegduckt und hinter formalen (Nicht-)Zuständigkeiten verschanzt, beweist das ein schwach ausgeprägtes Verständnis von politischem Mut. Klar, in Wahlkampfzeiten umgeht jeder routinierte Politiker toxische Themen. Genau dieses Lavieren aber – in der Maltechnik bedeutet Lavieren Malen mit verdünnter Farbe – haben die Wähler satt. Sie wollen wissen, für was ein Politiker steht. Will ich ein Gemeindeleben, das vollfarbig, lebendig, mitunter laut und nervig ist, oder ist mir das Wohlbefinden der Anwohner wichtiger. Beide Haltungen sind respektabel. Keine Haltung zu haben, ist mutlos, um das häßliche Wort feige zu vermeiden.
herrsching.online-Leser Karl Karlsson hat übrigens einen kreativen Lösungsvorschlag zu diesem Thema. „Man könnte im Kiez ja versuchen, den Außenbereich zum Biergarten „umzugestalten“ und damit von längeren Öffnungszeiten im Außenbereich zu profitieren. Dann natürlich auch mit dem Recht, eigene Speisen mitbringen zu dürfen.“




Das Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie schreibt am 25.10.2014 in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/3021:
Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der BierGaV sind insbesondere zwei Merkmale:
• der Gartencharakter (d. h. der typisch bayerische Biergarten ist eine Gaststätte bzw. der im Freien gelegene Teil einer solchen, deren Betrieb im Wesentlichen auf Schönwetterperioden während der warmen Jahreszeit beschränkt ist. Der Biergarten liegt im Grünen, jedenfalls im Freien. Das Idealbild des Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten zu sitzen.) sowie
• die traditionelle Betriebsform (insbesondere die Möglichkeit, mitgebrachte Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können).
Möglicherweise ist derzeit keines der beiden Merkmale erfüllt.
„Gut, dass Sie ehrfürchtig daran erinnern, dass ein Biergarten erst dann als solcher durchgeht, wenn die ministerielle Baum- und Schattenkommission ihn feierlich abgenickt hat und die Brotzeit-Mitbring-Ordnung bis ins letzte Detail erfüllt ist.
Man will ja schließlich nicht riskieren, dass am Ende jemand ungeprüft draußen sitzt und Spaß hat – wo er doch eigentlich drinnen Spaß haben muss, spätestens ab 22 Uhr.
Sehr geehrter Herr Kloos,
Sie sprechen mir aus der Seele!
Die Unterlagen für die Genehmigung eines Biergartens habe ich schon vom Landratsamt angefordert.