Zwei nagelneue Holzboulevards am alten Sportplatz und am Seewinkel warten nun auf Wasserratten und Sonnenbader/Die Stege stehen 50 Zentimeter höher – könnten sie damit gegen eine deutsche Badenorm verstoßen?///
Und wann werdet Ihr fertig? „Na heute!“ hieß die freudige Antwort: Der große Steg am Seewinkel wird am Donnerstag seine ersten Badegäste willkommen heißen: Die Zimmerei Preininger legte am Mittwoch letzte Hand an das pompöse Werk in Form eines großen „F“. Der Holz-Boulevard aus feinster Lärche wird mit seinen beiden Querstegen über 200 Quadratmeter Liegefläche bieten. „Wir müssen nur noch die beiden Badeleitern am äußeren T-Stück und die Badeleiter am hinteren „F“-Strich anbringen, dann sind wir hier weg“, freute sich der Oberzimmerer. Insgesamt hat die Zimmerei Preininger an den Stegen am alten Sportplatz und am Seewinkel etwa zweieinhalb Wochen gearbeitet. Damit sind die beiden Badestege – entgegen den Unkenrufen von ewigen Pessimisten – doch noch zur Hochbadezeit fertig geworden. Und die wird doch hoffentlich noch kommen…?
Schwieriger als erwartet hatten sich die Arbeiten am Seewinkelsteg gestaltet. Firmenchef Christoph Preininger erzählte im Gespräch mit herrsching.online, dass manche alten Pfähle nur 50 Zentimeter im Uferboden steckten und trotzdem Widerstand boten, als wären sie einbetoniert. Das machte die Arbeiten besonders aufwendig. Am Kopf des Steges wurden die neue Pfähle bis zu 3 Metern in den Untergrund gerammt – diese Balken bilden die erste Verteidigungslinie gegen die Weststürme. Der Steg am Seewinkel wird rund doppelt so teuer wie die Holzkonstruktion am Alten Sportplatz. Aber Bürger und Firmen haben inzwischen ja fleißig gespendet, wie man hört, könnte ein Steg sogar den Namen eines Großspenders tragen. Außerdem hat die Herrschinger Feuerwehr am Sportplatz-Steg fleißig mitgeholfen.

Der Steg steht nun 50 Zentimeter höher als die alte Holzkontruktion, um künftigen Stürmen weniger Angriffsfläche zu bieten. Das allerdings könnte, so sinnvoll die Anhebung des Stegniveaus auch ist, wieder zu rechtlichen Problemen führen. Findige Internet-Rechercheure haben herausgefunden, dass ein Badesteg beziehungsweise eine Badeinsel, die mehr als 0,75 Meter über der Wasseroberfläche stehe, eine Mindestwassertiefe verlange. Und die betrage tatsächlich 1.80 Meter. Eine Hinweistafel auf eine nicht ausreichende Wassertiefe genüge nicht, äußerten Experten. Fehlte noch, dass uns eine deutsche DIN-Norm den Spaß am neuen Steg nimmt.
Ich freue mich dass es mit dem Neubau des Steges nun so schnell geklappt hat.
Ich würde vor allem eine 3. oder 4. Einstiegsleiter als wünschenswert erachten. Da sehr viele Jugendliche und Kinder den Steg als Sprungmöglichkeit benutzen, kommt es am Ausstieg dann zu sehr hohem Personenaufkommen. Leute die über die Leiter ins Wasser möchten haben dadurch oft lange Wartezeiten. Es wäre auch schön, die Leitern im Westen anzubringen, damit man dann direkt in den See schwimmen kann, ohne unter dem Steg nochmal durchschwimmen zu müssen.
Das aber nur mal als Anregung.
Viele Grüße
F. Hendlmeier
Als einer der von Herrsching Online zitierter „Unkenrufen von ewigen Pessimisten“ möchte ich abschließend nur darauf hinweisen, dass bei Einhaltung des Vergaberechts nach VOB/A bei einer Auftragssumme von über 100.000.-€ die Fertigstellung der Stege, in der von der Gemeinde genannten Zeit, rechtlich nicht möglich ist; hier hätte eine öffentliche Ausschreibung stattfinden müssen! Auf diesen Umstand habe ich in meinen Kommentaren hingewiesen. Oder gab es nach VOB/A einen Grund für die formlose Angebotseinholung mit einem Gegenangebot bei einer Auftragssumme über 100-000.-€? Ich kenne nur einen Grund: „Gefahr in Verzug“.
Es fehlen ja für Badestege die entsprechenden Badeleitern, sodass man die Stege als Badestege nutzen kann; aktuell dienen die Stege als zusätzliche Liegeflächen.
Nachdem die Stege nun 50 cm angehoben wurden, darf man noch bei einem mittleren Seespiegel in den Ammersee hinein springen? Aktuell ist der Seespiegel noch ca.25 cm höher. Ich erinnere mich hier an die damalige Diskussion mit dem Sprungturm. Wurde dies im Vorfeld untersucht, als man sich für die 50 cm-Anhebung entschieden hat? Bei dem Steg am Sportplatz wird voraussichtlich das Hineinspringen vom Steg aus, bei mittleren Seespiegel nicht mehr möglich sein. Wie gesagt ist der aktuelle Wasserstand 25 cm über dem mittleren Seespiegel und somit 25 cm unterhalb der Meldestufe 1.
Richtig Michael, Stege an diesen Stellen zu bauen ist eine höchst komplexe Angelegenheit! Da helfen Vorschriften nur bedingt, denn es gibt wohl kaum einen Badesteg der Pegelunterschiede von weit mehr als einem Meter bewältigen muss und in so flachem Gewässer steht. Es wundert, dass Herrsching noch immer kein Konzept für diese Stege besitzt, der Versuch mit den erhöhten Bauformen ging leider in der Vergangenheit schon schief.
Mir ist ein Artikel des Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekannt (s. u.), in dem die Problematik thematisiert wird. Das dort zugrunde gelegte Urteil des OLG Brandenburg, vom 11.03.1999–2U90/97–,zfs2000,287 bezieht sich jedoch auf einen Badesteg mit „startblockähnlichen Erhöhungen“.
Aus meiner Sicht fraglich, dieses auf die Herrschinger Stege anzuwenden.
Viele Grüsse
Karlsson
Quelle: https://www.ksa.de/pdf/k664cd-hinweise-badestellen-a4.pdf