Gut behütet sind die Erstklässler im übernächsten Schuljahr auch dann, wenn die Eltern arbeiten: Der Bund garantiert einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Die Gemeinde will nun wissen, wieviele Kinder diesen Service in Anspruch nehmen. Foto: Gerd Kloos

Ganztagsbetreuung für ABC-Schützen

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In 2 Jahren  sind die Erstklässler auch nachmittags in guten Händen – zumindesten nach dem Willen des Gesetzgebers. Ab 1. August 2026 gilt  bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, dann weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.

Damit die Behörden verlässliche Zahlen darüber bekommen, was da auf die Gemeinden zukommt, führt die Gemeinde Herrsching im Auftrag des Landkreises Starnberg bis zum 3 .Mai eine Elternbefragung durch.  

Da der Rechtsanspruch zunächst für die Kinder der ersten Jahrgangsstufe beginnt, werden die Daten vorerst und beispielhaft nur für die betreffenden Kinder des Geburtszeitraums 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 erhoben. Eltern mit Kindern, die in diesem Zeitraum geboren wurden, erhalten in den nächsten Tagen Post.

Um den Aufwand für die Erziehungsberechtigten so gering wie möglich zu halten, ist der Fragenkatalog bewusst klein gehalten worden. Die Gemeinde erhofft sich deshalb eine repräsentative Anzahl an Rücksendungen. Erziehungsberechtigte,  die die Fragen lieber online beantworten, finden auf der Internetseite www.herrsching.de den gleichen Fragebogen zum Ausfüllen am Rechner. Das Dokument kann per E-Mail an die Gemeinde zurück gesendet werden.

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