Am 3. Juni hat ihr Vater und Ehemann sein Leben verloren. Ein Landsmann erstach den afghanischen Familienvater direkt vor der Flüchtlingsunterkunft am Rande von Herrsching. Die Tat geschah vor den Augen mehrerer Kinder. Hinzugeeilte konnten den Schwerverletzten nicht mehr retten. Der Täter sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über das Motiv machen die Ermittlungsbehörden nach wie vor keine Angaben. Die traumatisierte Familie aber lebt noch immer am Tatort.
Dabei handelt es sich um das Containerdorf nahe Goethestraße, das insgesamt 133 Menschen unterschiedlicher Nationalitäten beherbergt. Darunter bis zum Unglückstag auch Opfer und Täter. Kurzzeitig hatte es Überlegungen gegeben, Herrsching zu verlassen, wo die Familie seit elf Jahren lebt, und nach Nordrhein-Westfalen zu Angehörigen des Getöteten zu ziehen. „Aber sie haben sich anders entschieden und möchten hier bleiben“, sagt Alessia Razzi, eine Freundin der Familie. Mit „hier“ ist allerdings nicht Herrsching selbst gemeint. In der Gemeinde zu leben, in der sich die Tragödie ereignet habe, sei für die Mutter und die Kinder einfach zu belastend, wie Razzi erklärt. Derzeit befänden sich die Hinterbliebenen in psychologischer Betreuung. Gerade die jüngeren Kinder hätten nach der Tat große Ängste ausgestanden.
„Jobcenter zahlt Miete“
„Wir suchen deshalb in Gilching, Germering oder Seefeld eine gut angebundene Wohnung, die für eine Mutter und fünf Kinder zwischen zwei und 17 Jahren geeignet ist“, sagt die Helferin. So könnten die größeren Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Herrsching fahren und weiter ihre Schulen besuchen. „Die Mutter will jetzt zwar einen Führerschein machen, aber noch reichen ihre Deutschkenntnisse dafür nicht aus“, sagt Razzi. Dass das Jobcenter die Miete zahlen würde, sei hoffentlich ein gutes Argument für Wohnungsbesitzer, die Familie in Not zu beherbergen. Dabei darf die Wohnung 120 Quadratmeter und eine Bruttokaltmiete von 1891 Euro nicht überschreiten*. „Vielleicht können die herrsching.online-Leser ja einmal ihre Fühler ausstrecken und jemand findet eine passende Unterkunft“, hofft Razzi, selbst Mutter von drei Kindern. Wie sich die Witwe fühlen muss, sei kaum vorstellbar.
- Wer von einer Wohnung für die Familie erfährt oder eventuell selbst eine anbieten kann, schreibt einfach eine Mail an info@herrsching.online. Die Redaktion leitet die Informationen direkt weiter.
Wohnungsnot zwang Familie trotz Anerkennung in Flüchtlingsunterkunft
Besonders tragisch am Schicksal der Afghanen ist dabei: Die Familie konnte nach ihrer Flucht im Jahr 2015 erst einmal in einem Haus in der näheren Umgebung leben. Jedoch nur übergangsweise und als der Mietvertrag ausgelaufen war, musste sie, damals schon sechsköpfig, in die aus sieben Containern bestehende Flüchtlingsunterkunft am Nordrand der Gemeinde ziehen. Nachdem die geflüchtete Familie anerkannt worden war, hätte sie nach den gängigen Vorschriften gar nicht mehr in der von der Regierung von Oberbayern geführten Einrichtung wohnen dürfen.
Allein: Bezahlbarer Wohnraum für eine so große Familie mit so niedrigem Einkommen (der 40-jährige Vater soll gejobbt haben) ist nicht nur rar, sondern im Grunde inexistent in einem so teuren Landkreis wie Starnberg. „Selbst nach der Tat ist es der Gemeinde Herrsching nicht gelungen, der Familie eine Wohnung anzubieten“, hatte die Integrationsbeauftragte Hannelore Doch der Autorin damals berichtet. Die Wohnungsnot, unter der besonders Flüchtlinge leiden, ist es aber letztendlich geschuldet, dass der Vater Jahre später in der Gemeinschaftsunterkunft in den tödlichen Streit verwickelt wurde und sein Leben verlor.
Beschuldigter unter dringendem Tatverdacht des Totschlags
Der Beschuldigte befindet sich nach Aussage der ermittelnden Staatsanwaltschaft München II noch immer in München in Untersuchungshaft. „Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, lässt sich derzeit noch nicht sicher sagen“, erklärte ein Pressesprecher auf Anfrage von herrsching.online. Am dringenden Tatverdacht des Totschlags habe sich jedoch nichts geändert. Bereits 2021 war der 36-jährige Afghane wegen versuchter Körperverletzung und 2025 wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord kurz nach der Tat mitgeteilt hatte.
Susanne Böllert
*In einer früheren Version war von 1.500 Euro Miete die Rede, die das Jobcenter übernehmen würde. Der Betrag wurde korrigiert.




