Im Landkreis Starnberg müssen Pferde künftig nicht mehr gekennzeichnet werden. Grund: Bürokratieabbau. „Wenn der eigentliche Zweck nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, braucht es keine Regelung und entlastet Bürger und Verwaltung“, begründet Landrat Stefan Frey die neue Freiheit. Die Untere Naturschutzbehörde sprach von einer äußerst geringen Zahl an Beschwerden gegen Ross und Reiter. Und sollte es doch zu Beschwerden kommen, so seien Reiter heute meist leichter mit einem Handyfoto zu identifizieren als mit einem Blick auf ein kleines rot-weißes Pferdekennzeichen am Halfter. Die ausgegebenen Kennzeichen können von den Besitzern an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg, zurückgegeben werden, eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Eine Erstattung der Kosten für ausgegebene Pferdekennzeichen sei nicht möglich. In Herrsching gibt es Pferdehaltung unter anderem in Breitbrunn, in Ellwang und in Rausch.
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