Wann ziehen 200 Menschen auf die Klosterwiese?

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Rund 60 Wohnheiten sieht der Bebauungsplan für die Breitbrunner Klosterwiese vor. Der Plan wurde zwar nie rechtskräftig, gilt mit seinen Vorschriften aber auch beim Bauturbo. Das Kloster als Eigentümerin der Flurnummer 512 will die Baugrundstücke in einer Art Einheimischen-Modell im Erbbaurecht veräußern. Karte: Gemeinde Herrsching

„Jetzt könnte es schnell gehen mit der Bebauung der Klosterwiese“, orakelte herrsching.online im letzten Januar: Der Bauausschuss hatte den brandneuen Bauturbo für eines der letzten Sahnegrundstücke Breitbrunns gezündet. Der fertige, aber noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan wurde eilig abgeräumt, denn der neue Wunderparagraf 246e bot verlockende Angebote für die Gemeinde: zum Beispiel einen „städtebaulichen Vertrag“, mit dem man den Bauherren soziale Zugeständnisse abtrotzen kann. Doch die Hoffnungen auf den „China-Speed“ waren natürlich überzogen: Erst in der letzten Bauausschuss-Sitzung am 21. September wurde die Erschließung des 32 000 Quadratmeter großen Grundstücks, das der St. Josefskongregation Ursberg gehört, genehmigt. Alle Einsprüche der Nachbarn sind nun Altpapier.

Zur Erschließung des Hanggrundstücks gehören nun

• der Bau der zwei öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet mit Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, Straßenentwässerung, Beleuchtung und Verkehrszeichen,

• die Herstellung von öffentlichen und privaten Grünflächen,

• öffentliche Spielplätze,

• die Wasser- und Abwassersysteme,

• die Herstellung der Entwässerung des Gebiets mit Rückhaltemulden,

• die Erschließung der Telekommunikation.

Viele Einsprüche haben sich mit der Verkehrssituation befasst. Dazu liegt seit sieben Jahren ein Gutachten zur Verkehrsbelastung vor. Ergebnis: Die Erschließungsqualität sei ausreichend. Mithin, so fasst das gemeindliche Bauamt die Abwägung zusammen, sei festzustellen, dass die Erschließungsmaßnamen mit öffentlichen und privaten Belangen in Einklang stünden. Der Bauausschuss sah das auch so und stimmte zu.

Die Bauverwaltung betonte schon in der Sitzung im Januar, dass auch mit dem Bauturbo die Vorschriften des Bebauungsplanentwurfs gelten. Das bedeutet: Die Baufenster (sprich die Wohnflächen der Häuser) und die festgesetzten Maße der baulichen Nutzung müssen dem B-Plan entsprechen. Nach dem Plan, den die Gemeinde veröffentlicht hat, werden insgesamt rund 60 Wohneinheiten entstehen auf einer Fläche mit 4500 Quadratmetern. Die Grünflächen, Zufahrten und die Sichtachsen auf See und Gebirge sollen planmäßig erhalten bleiben.

Das gesamte Grundstück umfasst 32 000 Quadratmeter, bebaut wird sehr luftig – es wird also kein Jammersee-Ghetto geben, und dank der hohen Grundstückspreise werden die neuen Bauherren auch ins Sozialgefüge der umliegenden BeVes (Besserverdiener) passen.
Die Erschließungskosten für das Grundstück wird das Kloster tragen – ein Kraftakt, weil im Erbbaurecht ja keine Grundstückserlöse beim Eigentümer ankommen. Zudem muss die St. Josefskongregation neuen Wohnraum für die Angestellten des Dominikus-Ringeisen-Werks schaffen.

Wenn auf der Klosterwiese eine Art Einheimischen-Modell verwirklicht würde, ziehen vielleicht 200 Menschen ein – Leute, die ohnehin schon in Herrsching leben. Wann die neuen Bauherren dann wirklich ihren Seeblick genießen können, wagt noch niemand vorherzusagen. Rechtsanwalt Gritschneder, der die St. Josefskongregation vertritt, sagte im Januar im Bauausschuss: „Wenn ich’s noch erleben darf, wäre ich sehr zufrieden.“

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