Ein lustiges Gastgeschenk brachte der Architekt und Gemeinderat Christoph Welsch zum Jubelfest der Firma Kaindl mit. Er hatte in alten, verstaubten Akten einen kuriosen „Kriminalfall“ ausgegraben. Sein Großvater, ebenfalls Architekt, und Firmengründer Johann Kaindl waren beide 1937 wegen eines Schwarzbaus angeklagt worden. Sie hatten einen Steg in den Ammersee gebaut, der nicht genehmigt war. Der Richter verurteilte Welsch zu einer Strafe von 25, Kaindl zu 20 Reichsmark. Offensichtlich ging die Initiative zu dem Steg am Welschschen Uferanwesen vom Architekten aus. Abgerissen werden musste der Steg aber nicht: Nach einem gestrengen Genehmigungsverfahren wurde der Steg genehmigt – und steht heute noch. Heute gibt es keine Erlaubnis mehr für einen Holzweg. Nach dem Weihnachtshochwasser vor Jahren gab die Seen- und Schlösserverwaltung sehr zögerlich die Genehmigung für die Neuerrichtung der weggespülten Stege.
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