Erweiterte Fassung des Artikels von Dienstag, 12 Uhr
In der Gemeinderatssitzung am Montagabend gab die Verwaltung bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, Klage gegen das Bergamt Südbayern einzureichen. Gegenstand der Klage ist die Genehmigung des Bergamtes Südbayern, im Herrschinger Moos außerhalb der Naturschutzzone auf landwirtschaftlichem Grund nach heißem Wasser für ein Nahwärmenetz zu bohren.
Es geht dabei um ein Eilverfahren, das die „sofortige Vollziehung“ verhindern soll. Bergbaugenehmigungen sind nämlich nach dem Gesetz „sofort vollziehbar“, das heißt, die Betreibergesellschaft Erdwärme Herrsching könnte nach der Genehmigung des Hauptbetriebsplans loslegen.
Ein Eilantrag soll nun die Bohrung so lange verhindern, bis in einem Hauptsacheverfahren entschieden wird. Ziel einer Anfechtungsklage gegen den Freistaat Bayern wäre das Zurückziehen der Genehmigung. Ein ordentliches Gerichtsverfahren dauert vor Verwaltungsgerichten zehn bis 15 Monate, ein Eilverfahren dagegen entscheidet das Gericht schon nach wenigen Wochen. Dieses Eilverfahren ist wesentlicher billiger. In der Gemeinderatssitzung wurde allerdings moniert, dass die Gemeinde zur Zeit einer Haushaltssperre unterliege. Offensichtlich sind Anwalts- und Gerichtskosten aber nicht davon berührt.
Fachleute glauben nicht, dass die Gemeinde gewinnt
Die Chancen, mit einem Eilverfahren die Bohrung zu verhindern oder zu verzögern, sind allerdings gering. Der Grünen-Gemeinderat Gerd Mulert kennt solche Verfahren aus der Biogas-Branche. Dort seien die Kläger reihenweise mit ihren Einsprüchen gescheitert. Außerdem fürchtet Mulert um das Image der Seegemeinde. Eine Klage gegen ein ökologisches Projekt, das für die Wärmeerzeugung von fundamentaler Bedeutung ist, könnte bei umweltsensiblen Bürgern schlecht ankommen.
Auch der Herrschinger Seismik-Spezialist Wolfgang Schnetzer rät dringend davon ab, einen Rechtsstreit gegen das Bergamt vom Zaun zu brechen. „Die Frage steht so sehr im öffentlichen Interesse, dass die Gemeinde einen solchen Prozess nur verlieren kann. Ich spreche aus Erfahrung, weil ich Dutzende solcher Verfahren in der Seismik miterleben durfte.“ Schnetzer hatte Geologie und Geophysik an der LMU und der TU München studiert und später Brunnenbau und Seismik betrieben.
„Die Geothermie,“ sagt er in einem Interview mit herrsching.online, „ist aus dem politischen Wunsch heraus entstanden, nicht nur die Sonnenkräfte wie Wind, Solarwärme, Luftwärme und Photovoltaik anzuzapfen, sondern auch die Wärmereserven des Erdinnern nutzen zu wollen, wie Island das schon seit einigen Jahrzehnten erfolgreich vormacht.“
Dass eine Bohrung im Herrschinger Moos erfolgreich ist, schätzt Schnetzer als wahrscheinlich ein, weil jüngste Gasbohrungen in Reichling im Landkreis Landsberg auf 3500 Meter gegangen sind und die Bohrverhältnisse dort vergleichbar zum Herrschinger Projekt seien. Schnetzer: „Die Bohrverhältnisse in der bayerischen Molasse sind grundsätzlich so gut bekannt, dass ich meinen Kollegen sehr wohl vertrauen würde.“
Nach dem Rechtsstreit folgt der Wegestreit
Wenn das Verwaltungsgericht im Eilverfahren gegen die Gemeinde entscheiden sollte, hat die Betreibergesellschaft Erdwärme Herrsching allerdings noch nichts gewonnen: Denn die Gemeinde hat noch einen sehr wirkungsvollen Hebel: Die Erschließung des von der Erdwärme Herrsching vorgesehenen Bohrplatzes führt über ein Gemeinde-eigenes Grundstück. Bürgermeister Schiller machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass der Gemeinderat keine „schwerlastfähige Straße“ auf diesem Grund erlauben werde. Ob der Projektbetreiber das Sperrgrundstück theoretisch umgehen kann, ist nicht bekannt. Wenn das so wäre, so Schiller, sei die Gemeinde aus dem Verfahren raus.
Was nun bewegt die Gemeinde, so wuchtig gegen die Bohrungen an der genehmigten Stelle vorzugehen? Sie nennt dafür vier Gründe:
• Größtmöglicher Schutz des Außenbereichs
• Der Alternativstandort nahe der Seefelder Straße stellt den geringeren Eingriff in das Landschaftsbild dar
• Bessere Erschließungsmöglichkeiten, da sich der Alternativstandort direkt an der Staatsstraße befindet
• Städtebaulich bessere Einbindung, da das Projekt nicht in der Blickachse zwischen Herrsching und dem Pilsensee liegt.
Ob diese Einwände gegen einen Bohrplatz auf landwirtschaftlichem Grund vor Gericht ausreichen, halten Fachleute allerdings für fraglich. Sicher dagegen ist, dass fast der gesamte Gemeinderat einen Bohrplatz nahe der Seefelder Straße auf dem Gelände befürwortet, das für das frühere Klinikprojekt vorgesehen war.
Die Betreibergesellschaft Erdwärme Herrsching verweist aber darauf, dass bei einem neuen Bohrstandort die Untersuchungen der vergangenen drei Jahre komplett neu durchgeführt und ausgewertet werden müssten. „Bislang kann die Gemeinde nicht beantworten, ob es sich beim Klinikareal überhaupt um eine belastbare Alternative handelt.“
Der Prüfprozess habe mehr als drei Jahre in Anspruch genommen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Erdwärme Hersching: „Auf Wunsch der Gemeinde wurde im Sommer 2025 eine temporäre Umgehungsstraße für die Bohr-und Bauphase des Projektes von der Erdwärme-Herrsching geplant. Der Verlauf entspricht den Vorgaben der Gemeinde.“
Betreibergesellschaft: Gemeinde hat eine Mitwirkungspflicht
Die Umgehungsstraße verlaufe noch vor dem Ortsschild über private Grundstücke auf Höhe des Pumphäuschens und führe direkt zum Bohrplatz. So werde der Kindergarten am Mitterweg sowie der Ort Herrsching vollständig umfahren. Alle privaten Einverständniserklärungen und die Genehmigung zur Abfahrt von der Staatsstraße Seefelder Straße auf die temporäre Umgehungsstraße lägen bereits vor. Aktuell warte man lediglich auf das grüne Licht der Gemeinde für eine temporäre Kies-Erweiterung des Mitterwegs von lediglich etwa 200 Metern einschließlich Fußgängerweg. Das Erschließungsangebot liege der Gemeinde seit November 2025 vor, sämtliche Kosten und die Umsetzung würden von der Erdwärme Herrsching getragen, so dass der Gemeinde keine unzumutbaren Aufwände entstünden, sagt EWH.



