Ausriss aus der Website „Neuwiddersberg hat genug": Bürgerbilder von Widdersberger Baustellen.

Gastkommentar: „Alles auf Kosten der Alteingesessenen”

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In einer Bauausschuss-Sitzung plädierte der Architekt und FDP-Gemeinderat Johannes Puntsch für eine Abschaffung der Bebauungspläne 11 und 12. „Die Pläne waren wunderbar, sind aber in die Jahre gekommen”, sagte der Architekt. Der Streifen unterhalb der Schönbichlstraße habe noch erhebliches (Bau-)Potenzial. Er verstehe die Angst vor dem Paragrafen 34 nicht, gingen doch private Bauherren sorgfältig mit den Baurechten um. Die Widdersbergerin Ingeborg Donhauser, Mitglied des SPD-Ortsvorstandes und des Vereins Pro Natur, hat herrsching.online einen Kommentar zu diesem Statement des FDP-Gemeinderates Puntsch geschrieben. Wir veröffentlichen diesen Brief im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Puntsch. Was verstehen Sie unter SORGFÄLTIG UMGEHEN? Waren Sie in den letzten 2 bis 8 Jahren mal in Neuwiddersberg? Und haben Sie sich dort die riesigen Betonkästen mit großen Garagen, versiegelten Stellplätzen und Schottergärten angesehen? Meist nur von einem gut betuchten Ehepaar bewohnte dreistöckige, teure Maximalbebauungen? Vor allem in dem inzwischen dadurch völlig verschandelten, ehemals bezaubernden Seemoosweg? Erinnern Sie sich an das vor Jahren dafür dort abgeholzte Buchenwäldchen? An die wundervollen Bäume, Büsche und Blumenwiesen? Stattdessen steht jetzt dort eine grau schwarze Betonlandschaft.Wer kann da  noch guten Gewissens von einem sich Einfügen in eine früher idyllische grüne Waldsiedlung sprechen? Und Sie wissen sicher auch, dass sich dabei fremde profitorientierte Firmen ihr Geldsäckel prall gefüllt haben?

“Man muss den Leuten ihre freie Entscheidung lassen” heisst es von Ihrer Seite da immer wieder. Haben Sie oder Herr Bader sich jemals gefragt, wie es mit der freien Entscheidung der alteingesessenen Neuwiddersberger Bürgerinnen und Bürger steht? Die in den letzten etwa 10 Jahren intensiver Bautätigkeit in ihrer Umgebung dem ständigen Lärm der riesigen Baufahrzeuge ausgesetzt waren und ihre Abgase einatmen mussten? Deren Grundstücke und Hecken von diesen, für die schmalen Wege viel zu grossen, Baufahrzeugen immer wieder beschädigt wurden? Und die unendlich viel Zeit und Geduld aufbringen mussten, um wenigstens einen Teil ihrer finanziellen Schäden ersetzt zu bekommen? 

Ende letzten Jahres wurde  sogar noch unfassbarer Weise im Seemoosweg ein Landschaftsschutzgebiet, im Außenbereich liegend, vom Starnberger Landratsamt einfach schnell einmal umgewidmet und zum Innenbereich erklärt. Damit dort ein neuer Bauherr einen erweiterten Neubau mit zusätzlicher Garage hinstellen kann. Der Vorbescheid wurde bereits vom  Landratsamt und auch von Ihnen genehmigt.  Also kann doch nur noch angenommen werden, dass für  Neuhinzuziehende und profitorientierte Investoren die Notwendigkeit einer freien Entscheidung gilt.

Und das auf Kosten der alteingessenen Bürgerinnen und Bürger, die  dafür seit Jahren extrem in ihrer Lebensqualität einschränkt und geschädigt werden? Wo bleibt ihre Entscheidungsfreiheit? Wegziehen als einzige Möglichkeit, wie es bereits Viele getan haben? Da wüsste ich wirklich gern, was hier ein “sorgfältiger Umgang der Bauherren” und ein gerechter Umgang von Gemeinde und Landratsamt mit den Herrschinger Bürgerinnen und Bürgern ist?”

Ingeborg Donhauser

6 Comments

  1. Eine Gemeinde (und ein Landratsamt), die sich weder um Landschaftsschutzgesetze noch den Schutz der Bewohner schert, aber auf die Rücksicht der Bauherren setzt. Das kann man sich nicht ausdenken und passt zu den Bauämtern, die weder Umgebung noch Verkehrslage interessiert. Die mehr Sorge haben, dass künftige Bauherren klagen könnten, weil sie nicht jeden Meter abholzen und versiegeln dürfen, als die Belange der Anwohner ernst zu nehmen, die inzwischen bei jedem Wetterextrem um ihre Unversehrtheit und Existenz fürchten müssen.
    Immer zu Gunsten der Bauunternehmen, für die “sorgsamer Umgang”nur hinsichtlich ihrer Gewinninteressen gilt. Dubiose Firmen, wie in Neuwiddersberg, die, in Zusammenarbeit mit zugezogenen Maklern, jedes verfügbare Grundstück kaufen, Eigentümern mit vermeintlich großartigen Angeboten auf die Pellen rücken, wo möglich alles zusammen legen und maximal beplanen, um wirklich aus jedem Meter Geld zu quetschen. Den Ortsfremde dann für ihre “schönen neuen Häuser” wirklich ohne jede Rücksicht platt machen und vollversiegeln. Sogar in höchst sensiblen Lagen, an einspurigen Schottersackgassen, Hänge massiv abgaben und mit dreistöckigen Ein- und Zweifamilienhaus Betonquadern ersetzen, wie inzwischen überall an der kurvigen Hangstraße und ganz besonders im Seemoosweg.
    Neuwiddersberg hat 20 Jahre um einen Bebauungsplan gekämpft. Erst hieß es in der Gemeinde, das dauert und kostet, aber man habe es auf der Liste. Seitdem etliche dicke Bausünden umgesetzt sind, heißt es “jetzt ist eh alles bebaut, nun braucht es keinen mehr”. Statt dessen wurde der einzige Teilbebauungsplan für die rechte Seite der unteren Pilsenseestraße, an der gefährlichen Einfahrt in die Seefelder Staatsstraße, ersatzlos aufgehoben und wie in dem treffenden Kommentar von Frau Donhauser beschrieben, das Ende der Sackgasse, das im Aussenbereich lag und Landschaftschutzgebiet liegt, schwub-die-wub zum Innenbereich erklärt, damit ein Herrschinger Unternehmer sich einen Prachtbau mit extremer Fernwirkung weit über den Pilsensee hinweg, direkt an den steilen Hang über der Staatsstraße bauen kann. Das ist dann die dritte große Baustelle in dem schwer einfahrbaren, 3 Meter schmalen, kurzen Weg im Laufe der letzten rund 7 Jahre.
    Entgegen dem Schutz der Anwohner und der Umwelt, entgegen dem Landesentwicklungsprogram, entgegen dem Landschaftsschutzgesetz, entgegen dem gesunden Menschenverstand, angesichts des Klimawandels, und entgegen dem Gemeinde eigenen Gutachten, das schon 1992 von einer weiteren Bebauung in Neuwiddersberg und auch der Froschwiese oberhalb abrät, weil besonders schützenswert und wegen mangelnder Infrastruktur. Dieses ist, oh Wunder, im Archiv der Gemeinde alledings nicht mehr auffindbar und die ehemals Gemeinde eigene Froschwiese und die einstige Waldsiedlung zugebaut.
    Angesichts dieser Tatsachen können sich alteingesessene Neuwiddersberger nur noch auf den Arm genommen fühlen. Ganz besonders bei solchen realitätsfernen Aussagen.

  2. Eine Gemeinde (und ein Landratsamt), die sich weder um Landschaftschutzgesetze noch den Schutz der Bewohner schert, aber auf die Rücksicht der Bauherren setzt. Das kann man sich nicht ausdenken und passt zu den Bauämtern, die weder Umgebung noch Verkehrslage interessiert. Die mehr Sorge haben, dass künftige Bauherren klagen könnten, weil sie nicht jeden Meter abholen und versiegeln dürfen, als die Belange der Anwohner zu achten, die dafür inzwischen bei jedem Wetterextrem um ihre Unversehrtheit und Existenz fürchten müssen.
    Immer zu Gunsten der Bauunternehmen, für die “sorgsamer Umgang”nur hinsichtlich ihrer Gewinninteressen gilt. Dubiose Firmen, wie in Neuwiddersberg, die, in Zusammenarbeit mit zugezogenen Maklern, jedes verfügbare Grundstück kaufen, Eigentümern mit vermeintlich großartigen Angeboten auf die Pellen rücken, wo möglich alles zusammen legen und maximal beplanen, um wirklich aus jedem Meter Geld zu quetschen. Den Ortsfremde dann für ihre “schönen neuen Häuser” wirklich ohne jede Rücksicht platt machen und vollversiegeln. Sogar in höchst sensiblen Lagen, an einspurigen Schottersackgassen, Hänge massiv abgaben und mit dreistöckigen Ein- und Zweifamilienhaus Betonquadern ersetzen, wie inzwischen überall an der kurvigen Hangstraße und ganz besonders im Seemoosweg.
    Neuwiddersberg hat 20 Jahre um einen Bebauungsplan gekämpft. Erst hieß es in der Gemeinde, das dauert und kostet, aber man habe es auf der Liste, seitdem etliche dicke Bausünden umgesetzt sind, heißt es “jetzt ist eh alles bebaut, nun braucht es keinen mehr”. Statt dessen wurde der einzige Teilbebauungsplan für die rechte Seite der unteren Pilsenseestraße, an der gefährlichen Einfahrt in die Seefelder Staatsstraße, ersatzlos aufgehoben und wie in dem treffenden Kommentar von Frau Donhauser beschrieben, das Ende der Sackgasse, das im Aussenbereich lag und Landschaftschutzgebiet liegt, schwub-die-wub zum Innenbereich erklärt, damit ein Herrschinger Unternehmer sich einen Prachtbau mit extremer Fernwirkung weit über den Pilsensee hinweg, direkt an den steilen Hang über der Staatsstraße bauen kann. Das ist dann die dritte große Baustelle in dem schwer einfahrbaren, 3 Meter schmalen, kurzen Weg im Laufe der letzten rund 7 Jahre.
    Entgegen dem Schutz der Anwohner und der Umwelt, entgegen dem Landesentwicklungsprogram, entgegen dem Landschaftsschutzgesetz, entgegen dem gesunden Menschenverstand, angesichts des Klimawandels, und entgegen dem Gemeinde eigenen Gutachten, das schon 1992 von einer weiteren Bebauung in Neuwiddersberg und auch der Froschwiese oberhalb abrät, weil besonders schützenswert und wegen mangelnder Infrastruktur. Dieses ist, oh Wunder, im Archiv der Gemeinde alledings nicht mehr auffindbar und die ehemals Gemeinde eigene Froschwiese und die einstige Waldsiedlung zugebaut.
    Angesichts dieser Tatsachen können sich alteingesessene Neuwiddersberger nur noch auf den Arm genommen fühlen. Ganz besonders bei solchen realitätsfernen Aussagen.

  3. Um die Aussage von Herrn GR Puntsch richtig zu bewerten lohnt es sich das Protokoll der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses vom 06.05.2024 zu lesen: file:///C:/Users/User/Downloads/Niederschrift_oeffentlich_-8.pdf
    Bei Top 4 setzt sich GR Puntsch für die Abschaffung der Bebauungspläne Nr. 11 und Nr.12 mit dem Argument ein, dass Bauherren sorgsam mit dem Baurecht umgehen. Unter Top 8 wurde der Antrag auf Vorbescheid eines Mehrfamilienhauses in der Rehmstraße abgelehnt, da die Errichtung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich nicht zulässig war. Der Architekt hatte etwas zu großzügig geplant.
    An der Beratung und Abstimmung zu Top 8 hat GR Puntsch nicht teilgenommen………..!!

  4. Der “sorgsame Umgang” Umgang mit dem Baurecht (GR Puntsch) sowie die Aussage, dass man “doch den Kindern/Enkeln die Erweiterung des elterlichen/großelterlichen Hauses nicht verwehren soll” (GR Bader) zeigt sich beispielhaft an den Bauprojekten in der Fischergasse 5 und am Oberen Stocketweg 15. Beide Grundstücke sind/waren jeweils mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut. Rund um die Fischergasse stehen nun Hinweisschilder, auf denen Eigentumswohnungen in traumhafter Lage angeboten werden. Auf dem Grundstück am Oberen Stocketweg sind 3 Reihenhäuser und 1 Doppelhaus geplant.
    Bei vielen Bauprojekten in Herrsching steht aus finanziellen Erwägungen eine Maximalbebauung im Vordergrund.

  5. Es sei dahin gestellt, ob private Bauherren sorgfältig mit den Baurechten umgehen. Die eigentlichen Übeltäter sind doch in den Reihen der Architekten zu suchen, die in Kenntnis der Rechtslage (§ 34) das Maximale herausholen und dafür von den Bauherren entsprechend entlohnt werden. Also Herr Puntsch, bleiben Sie mal ehrlich.

  6. Herrn Puntschs Einschätzung, dass die privaten Bauherren mit ihrem Baurecht „sorgsam umgingen“ teile ich ebenfalls überhaupt nicht. Zu katastrophal ist die Ortsentwicklung beispielsweise auch oberhalb der Schönbichlstraße.
    Unser Anwesen liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 12 unterhalb dieser Straße, dessen Aufhebung jetzt zur Debatte stand. Ich bin sehr froh, dass dies abgelehnt wurde, wenn auch mit knapper Mehrheit. Auf diese Weise besteht die Chance, dass ein Stück grünes Herrsching noch für eine Zeitlang erhalten bleibt.
    Dass die Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude jetzt erhöht werden soll, dagegen ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden.

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