Die Bewahrung der Schöpfung ist konservative DNA, behauptet der CSU-Jurist Martin Klimesch. Könnte die Patrona Bavariae zusammen mit der CSU ihre Hand über die „Mitgeschöpfe" halten? Foto: Gerd Kloos

Das geschah im Dezember ’23:„Ohne Baumschutzverordnung sind die Bäume Freiwild”

12 mins read

• Viele Baumsachverständige sehen Bäume als Mitgeschöpfe

• CSU: Die Bewahrung der Schöpfung ist konservative DNA

• Landratsamt kann alte Bäume als „geschützten Landschaftsbestandteil” unter Schutz stellen

• „Es gibt keine Wirtschaft auf einem toten Planeten“

Wer glaubt, dass die CSU den Baumschutz nur als Bauverhinderung begreift, kennt den Rechtsanwalt Martin Klimesch nicht. „Die Rechtslage hat sich komplett gedreht”, sagt das CSU-Mitglied und räumt mit dem alten Dogma: „Baurecht vor Baumrecht” auf. Der Jurist aus München hat die Diskussion über den Bürgerentscheid auf herrsching.online intensiv verfolgt und gibt in diesem Interview einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten, Bäume wirksam zu schützen. Ein Grundsatz gilt aber auch nach den jüngsten höchstrichterlichen Urteilen: „Ohne Baumschutzverordnung sind die Bäume Freiwild.”

Rechtsanwalt Martin Klimesch

herrsching.online: Welche Beziehung haben Sie zum Natur- und speziell zum Baumschutz?

Klimesch: Ich bin Autor der Standard-Broschüre des Bund Naturschutz „Der Wildgarten“, bei dem es um eine vogel- und insektenfreundliche Gestaltung unserer Gärten geht und betreibe die zugehörige Webseite www.naturgarten-muenchen.de . Mit 6 Nachbarn packen wir in meinem Stadtviertel für unsere Arten mit an und haben hier im Wege der Grünpatenschaften große Teile der öffentlichen Grünflächen insektenfreundlich mit heimischen Sträuchern und Wildblumen bepflanzt, unter anderem mit Faulbäumen, die gerade für unsere Schmetterlinge  wie die Zitronenfalter  als Eiablagepflanze unverzichtbar sind. Schließlich bin ich seit fast 20 Jahren in der CSU im Naturschutz engagiert und setze mich für den Artenschutz und die ökologische Agrarwende ein – und natürlich auch für den Baumschutz.

herrsching.online: Welche Beziehung haben Sie zu Herrsching und zum Ammersee?

Klimesch: Einmal abgesehen von den Badefreuden, die mich als Münchner an den Ammersee und die umliegenden Seen locken, kommen zahlreiche Mandanten aus der Region um den Ammersee und den Starnberger See, auch aus Weßling oder vom Wörthsee. Das hängt auch mit der wöchentlichen erb- und immobilienrechtlichen Kolumne „Klimesch hat Recht“ zusammen, die jeden Samstag im Kreisboten Starnberg erscheint. Mit den für die Region zuständigen Gerichten, dem Amtsgericht Starnberg und dem Landgericht München II, habe ich überwiegend sehr gute Erfahrungen gemacht.

herrsching.online: Welche Verwaltungsvorschriften, Satzungen oder gar Gesetze schützen Bäume vor Fällungen durch Grundstücksbesitzer?

Klimesch: Das Mittel der Wahl zum Schutz von Bäumen ist die Baumschutzverordnung1.  Für besonders schutzwürdige Bäume, etwa alte und große Bäume, namentlich alte Eichen, kann das Landratsamt auch Einzelanordnungen treffen, um den besonders schützenswerten alten Baum als „geschützten Landschaftsbestandteil“2  unter Schutz zu stellen. Für ganz außergewöhnliche alte und mächtige Bäume kommt auch ein Schutz als Naturdenkmal in Betracht. Zudem können in Bebauungsplänen Festsetzungen zum Erhalt von Bäume getroffen werden.

herrsching.online: Bebauungspläne gibt es in Herrsching nicht flächendeckend, weil die viel administrativen Aufwand erfordern. Wenn es keinen B-Plan gibt, also der berüchtigte Paragraf 34 Baugesetz gilt und keine Baumschutzsatzung vorhanden ist, dann ist ein Baum völlig schutzlos?

Klimesch:  Das ist leider richtig. Wenn es keine Baumschutzverordnung gibt, sind die Bäume Freiwild. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es sich um ein Naturdenkmal3  oder um einen geschützten Landschaftsbestandteil4   handelt. Man kann sich daher bei besonders schutzwürdigen Bäumen, etwa alten Eichen, beim zuständigen Landratsamt, sprich der Unteren Naturschutzbehörde darum bemühen, einen Schutz im Lichte des Paragrafen 29  Grundgesetz als „geschütztem Landschaftsbestandteil“ zu erreichen. Die Landratsämter sind nach dem Grundgesetz5  („Staatsziel Umweltschutz“) gehalten, ihr Ermessen im Zweifel für den Erhalt des Baums auszuüben und den Baum6  unter Schutz zu stellen. Gerade bei alten Eichen wird man von einer entsprechend hohen Schutzwürdigkeit ausgehen können.

herrsching.online: Baurecht geht immer vor Baumrecht, heißt es. Stimmt das in dieser Allgmeinheit?

Klimesch:   Nein. Das gilt so nicht mehr. Die Rechtslage hat sich hier vor allem durch eine ganz aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs7  zur Waldrodung im Planegger Douglaswäldchen, aber auch durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern komplett gedreht.

Die Rechtsprechung räumt nun dem Erhalt der Bäume einen viel gewichtigeren Status ein. Entsprechend ist der bislang geltende Grundsatz „Baurecht vor Baumrecht“ durch die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung überholt. Bei Bauvorhaben ist die Baubehörde künftig gehalten, dem Baumschutz den Vorrang vor dem Baurecht einzuräumen, indem der Baukörper in seiner Lage verschoben wird und indem der Umfang des Bauvorhabens – reduziert wird beziehungsweise das Maß der Bebauung verringert wird. Das geht bis zur Grenze der Entschädigungspflicht, das heißt, es muss noch eine sinnvolle Baumöglichkeit verbleiben.

Ich schreibe hier gerade an einem entsprechenden Fachaufsatz für die Bayerischen Verwaltungsblätter mit dem Titel „Baumrecht vor Baurecht! – Der Sturz des  überkommenen Dogmas Baurecht vor Baumrecht  durch die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung”. Künftig ist also auch bei Bauvorhaben das Gros der Bäume zu erhalten; Baurecht und Baumrecht sind in einen Ausgleich zu bringen. Es gilt also künftig in Gemeinden mit einer Baumschutzverordnung „Baumrecht vor Baurecht“, jedenfalls bis zur Grenze des Erhalts der Privatnützigkeit des Eigentums, es muss also noch ein Kern an Baurecht verbleiben.

herrsching.online: Bürgermeister, die gegen Baumschutzsatzungen sind, behaupten immer wieder, dass mit einem privaten Gutachten ein Baum immer zu Fall gebracht werden kann. Ist das auch Ihre Erfahrung?

Klimesch: Nein. Mit dem gleichen Argument könnte ich auch jegliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verhindern, weil ja ein ärztliches Attest auch immer ein Gefälligkeitsattest sein könnte. Zudem machen sich die Baumschutzbeauftragten der Gemeinden meist ein eigenes Bild von Lage – und würden natürlich erkennen, wenn ein Baum einen kerngesunden Eindruck macht, und entsprechend intervenieren. Hier hält man offenbar die zuständigen Personen oder Behörden für blöd.

herrsching.online: Die Verkehrssicherheit ist sehr häufig ein Argument für eine Fällung. Ob ein Baum eine Gefahr darstellt, beurteilen Sachverständige. Urteilen diese Sachverständigen tendenziell eher für Fällungen, weil sie Schadenersatz befürchten müssen, wenn ein Baum trotz positiver Beurteilung einen Schaden verursacht?

Klimesch:   Das hängt ganz vom Sachverständigen ab. Die seriösen Gutachter, mit denen auch meine Kanzlei zusammenarbeitet, etwa das Sachverständigenbüro Treeconsult (Erk Brudi) aus Gauting, kennen den Wert von Bäumen für den Artenschutz und für den Klimaschutz und werden einen Baum nicht leichtfertig zur Fällung freigeben. In der Regel haben ja Baumschutzgutachter auch eine gewissen Hingabe zu Bäumen und sehen diese nicht als reines Verfügungsobjekt an, sondern als das, was sie sind – nämlich Mitgeschöpfe in einer für den Menschen wichtigen und wertvollen Naturlandschaft.

herrsching.online: Sie sind CSU-Mitglied und damit in einer Partei, die im Zweifel eher fürs Bauen als für den Baum steht. In Starnberg macht da wohl eine Ausnahme: Dort hat die CSU-Fraktion eine Baumschutzverordnung durchgesetzt. Täsucht der Eindruck, dass ein Baum, dürfte er wählen, nicht CSU wählen würde.

Klimesch:   Es ist nicht richtig, dass die CSU sich im Zweifel für das Bauen und gegen den Baum entscheidet. In München etwa war es die CSU, die bereits 2017 den Antrag gestellt hat, dass jedes der 25 Stadtviertel zwei neue Blumenwiesen erhalten soll. Und es war auch in 2023 die Münchner CSU, die zusammen mit Grünen und ÖDP und gegen die Stimmen von SPD und FDP für die Annahme des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Grünflächen gestimmt hat. Schließlich hat der langjährige CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück auch den Runden Tisch zum Naturschutz initiiert, dem wir den sogenannten Streuobstpakt verdanken, also eine  Million neu zu pflanzende Obstbäume bis 2035. Die Bewahrung der Schöpfung ist konservative DNA, worauf jüngst auch der Bayerische Landwirtschaftsminister a.D. Josef Miller hingewiesen hat. Leider gibt es in meiner Partei auch solche Stimmen, die nur den Wert des Geldes kennen und das Land am liebsten mit einer Schicht aus flüssig-grauem Beton überziehen würden. Denen möchte ich ein Zitat der ehemaligen Bundessprecherin der Grünen Jugend, Sarah-Lee Heinrich, mit auf den Weg geben: „Es gibt keine Wirtschaft auf einem toten Planeten“.

 1. Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG i.V.m. §§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 29 BNatSchG. 2 em. § 28 BNatschG 3 gem . § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  4 § 29 BNatschGgem. § 29 BNatschG  5 von Art. 20 a GG   6 Art. 12 Abs. 3 BayNatschG i.V.m. § 29 BNatSchG 7 vom 31.07.2023

9 Comments

  1. Die inhaltliche Aufladung des Artikels lässt zwar Optimismus zu, allerdings ist der geschützte Bannwald, der Gegenstand des zitierten Urteils hält aber nicht im Geringsten den Vergleich mit innerstädtischen Bäumen aus.

    In den genannten Bannwäldern ist jegliche Form der Bewirtschaftung eingestellt, der Wald wird komplett sich selbst überlassen, so dass er sich – vom Menschen – ungestört zu den ‚Urwäldern von Morgen‘ entwickeln kann.

    Die außergewöhnliche Qualität des (Wald-)Naturschutzes gilt innerorts bestimmt (noch) nicht; schon gar nicht ohne – wie auch immer – geregelten Baumschutz.

    • Es ist immer gut, dass zwischen der Waldbewirtschaftung und dem öffentlichen Raum in Siedlungsgebieten grundsätzlich unterschieden wird. Das führt zu unnötigen Verwirrungen in der Diskussion.

  2. ein aufschlussreiches und zukunftweisendes Interview, das meiner, inzwischen enorm geschrumpften Hoffnung auf ein Umdenken der Bestimmenden im Gemeinderat von Herrsching, wieder neue Nahrung und neuen Überlebensmut und Auftrieb gibt!

  3. Da wir in unserem kleinen Reihenhausgarten eine sehr alte, gesunde und standfeste Eiche haben, verfolge ich aktiv die Sache mit der Baumschutzverordnung. Ich bezahle seit Jahren aus eigener Tasche Pflegemaßnahmen und wir freuen uns, dass uns der Baum seit 40 Jahren viele Vorteile bringt: Schatten für den Wintergarten, Laermschutz an der Hauptstraße, viele Gartenvögel mit Natur im Garten. Eine Baumschutzverordnung würde mir sachkundige Beratung von der Gemeinde Herrsching bringen. Zur Zeit werden wir mit unserem Hausbaum sehr allein gelassen. Sollen wir beim Baumfaellunternehmen anrufen? Morgen könnte der Baum schon weg sein und im Holzofen landen. Das ist aber sicher nicht gut für uns und auch nicht gut für euch Nachbarn, die mit mir in Breitbrunn leben. Ein baumfreies Breitbrunn, ohne alte Bäume mit sehr vielen eng bebauten Grundstücken ist sicher weniger schön und nicht gut fürs Klima.

  4. CHRISTLICH, SOZIAL und TRADITIONSBEWUSST. Warum nicht? Selbst wenn diese Eigenschaften auf meiner persönlichen Wertskala nicht ganz oben stehen, sind sie aus Bayern nicht wegzudenken. Genauso wenig wie die blühenden Voralpenwiesen, die dichten Wälder, und die stattlichen Linden oder Eichen in der Mitte eines jeden bayerischen Ortes. In Herrsching scheint für die CSU die bayerische Landschaft jedoch ein Auslaufmodell geworden zu sein:
    Einst trank man unter großen Kastanien sein Bier. An der Seepromenade behinderten sie die Parkplätze des Hotels und mussten weichen. Kein Problem für die „Betonfraktion“ in Herrsching. Die Bäume sind ja nicht im öffentlichen Besitz, und ohne Baumschutzverordnung und flächendeckenden Grünplan darf hier jeder mit seinem Eigentum machen was er will. Und darauf ist die Herrschinger CSU offenbar stolz.
    Schade, dass nicht mehr jene das Leitbild der Partei prägen, die ihre Natur lieben und ihre Traditionen pflegen.

  5. Ein Beitrag, den der gesamte Herrschinger Gemeinderat und insbesondere der 1. Bürgermeister zeitnah zur Kenntnis nehmen und bei ihren künftigen Entscheidungen in Sachen Baumschutzverordnung beachten sollten.

    • Ich finde es sehr gut, dass im Interview die CSU nicht als gesamte Partei zum Feind von ökologischem Denken und Handeln gemacht wird. Es war “nur” die CSU Fraktion mit einzelnen anderen Gemeinderäten, die die Sache Baumschutz schnell und mit allen scheinbar erlaubten demokratischen Mitteln am 10.12.2023 durch den Buergerentscheid grundsätzlich geklärt haben wollte. Hoffentlich kann der Gemeinderat mit dem Bgm. jetzt mit großer Mehrheit in der Sache Baurecht, Baumschutz und Grünplanung an einem Strang ziehen. Wir Bürger wären schon sehr dankbar.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Aktuellste Meldungen

Lass dir raten: radle

„Radlos war gestern!“ – unter diesem Motto beteiligen sich auch heuer wieder alle Landkreiskommunen gemeinsam am

Anzeige

Frühlingserwachen am Ammersee