Im CSU-Entwurf für die Stadt Starnberg ist noch von einem Stammumfang von 130 Zentimetern in einem Meter Höhe die Rede. Den Umfang eines Stammes berechnet man mit der Formel Umfang ist 2 mal Radius mal 3,1415. Dieser Baum, der für den Radweg am Fendlbach gefällt wurde, wäre auch durch sehr großzügige Verordnungen geschützt gewesen

CSU will Baumschutzverordnung – in Starnberg

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Was hat Starnberg, was Herrsching nicht hat? Klar, den größeren See, die längeren Staus, die höhere Bekanntheit. Starnberg könnte im Herbst aber auch eine neue Baumschutzverordnung haben. Der Starnberger Stadtrat diskutiert – auf Initiative der CSU-Fraktion – über einen amtlichen Schutz für erhaltenswerte Bäume. Im CSU-Antrag heißt es: „Die baumschutzlose Zeit ließ nicht das entsprechende Verständnis für die Erhaltung schützenswerter Bäume erkennen.” In Herrsching hat sich die CSU-Fraktion klar gegen eine neue Baumschutzverordnung ausgesprochen – der Entwurf der Bürgerinitiative Pro Natur wird im Arbeitskreis Umwelt als nachrangiges Thema behandelt.

Dass die CSU-Stadträtin Angelika Kammerl 2021 den Antrag stellte, basiert wohl auf einer konkreten Baumfäll-Aktion. Die Pressestelle der Stadtverwaltung Starnberg teilte auf Anfrage von herrsching.online mit: „Soweit ersichtlich, war die Initiative infolge der Geschehnisse im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neubebauung auf dem Grundstück an der Ecke Ludwig-/Kaiser-Wilhelm-Straße entstanden, über die auch in der örtlichen Presse wiederholt berichtet worden war. Der Stadtverwaltung gelangten vereinzelt Baumfällungen mit Bedauern zur Kenntnis, die mutmaßlich bei Bestehen einer Baumschutzverordnung zumindest nicht in derartigem Ausmaß erfolgt wären.”

Während in Herrsching der Entwurf einer Baumschutzverordnung im Arbeitskreis Umwelt zum „Hinterbänkler”-Thema herabgestuft wurde, hat der Starnberber Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität das CSU-Papier an alle Stadtratsfraktionen verschickt. Und nur die WPS-Fraktion schickte eine ablehnende Stellungnahme zurück. Begründung für das Nein: Starnberg sei eine außergewöhnlich grüne Stadt mit sehr vielen verantwortungsvollen Bürgern, denen viel am Erhalt dieser attraktiven Situation liege, was sich nach Entfall der Baumschutzverordnung in den letzten Jahren gezeigt habe. Aus Sicht der WPS würde die Wiedereinführung der Baumschutzverordnung einen erheblichen Mehraufwand an teurer Bürokratie bedeuten. Auch BLS hatte sich in diesem Frühjahr gegen eine Baumschutzverordnung positioniert.

Aus den Stellungnahmen zum neuen Entwurf ergibt sich aber eine rechnerische Mehrheit für eine Verordnung im Stadtrat: CSU, Grüne und SPD haben ihre Zustimmung bereits signalisiert.

Dass eine Baumschutzverordnung sogar kontraproduktiv für den Erhalt der Bäume sein könne, ist eines der zentrale Argumente von Verordnungsgegnern. Die Stadtverwaltung Starnberg weist darauf hin, dass der Bund Naturschutz in einer Umfrage unter 2 056 bayerischen Gemeinden ein völlig anderes Bild erhalten hat. Dazu die Starnberger Stadtverwaltung: „Interessant ist die Aussage zu Fällungen, kurz bevor eine Verordnung in Kraft tritt: Diese werden mit 5 Prozent angegeben, etwa 2 Prozent der Bäume werden gefällt, bevor Bäume in die Verordnung hineinwachsen. Als wichtig wird jedoch die Feststellung erachtet, dass in Städten mit einer Baumschutzverordnung in der Regel weniger Bäume gefällt werden und die geforderten Ersatzpflanzungen für grünere Innenstädte sorgen.” 

7 Comments

  1. Hier schreibt Jemand, der die Situation in Widdersberg und Neuwiddersberg gut zu kennen scheint! Wo bleiben dagegen Ihre begründeten
    Gegenargumente, wenn Sie den Kommentar als “unsachlich” und mit “Polemik” kritisieren, liebe Frau Böckelmann?

  2. Ein echter Baumschutz steht einfach den Interessen der Herrschinger CSU entgegen. Angefangen bei der geplanten Kienbach Sanierung, bei der ja jetzt schon mit der Fällung von rund 50 Bäumen ausgegangen wird. Einfach weil man lieber seinen gewohnten Beton Stiefel durchziehen will, statt sich mit modernen, besseren und selbst von der bayerischen Regierung empfohlenen Methoden auseinander zu setzen.
    Dazu kommt die gewünschte maximale Bauaktivität des “Baurecht vor Baumschutz” Bürgermeisters, der ja nicht mal ein Problem damit hat, selbst sensibelste Hanglagen im bewaldeten Außenbereichen und Landschaftsschutzgebiet für die maximale Versiegelung privater Neubauvillen zu opfern. Wie aktuell in Neuwiddersberg.
    Oder Gemeinde eigenen, höchst schützenswerten, sumpfigen Wiesengrund am Weiher für die unzähligen Kröten, mit Genehmigung zur Vollbebauung an Bauunternehmen zu verschachern. Wie vor paar Jahren in Widdersberg.
    Weder der desolate Zustand der Wälder, noch die Gefährdung der Bewohner und ihrer Häuser durch Hangrutsche interessieren diesen Gemeinderat und seinen Bürgermeister.
    Obwohl schon im August 2017 bei nur 40 Liter Regen pro qm der Schotter vom Neuwiddersberger Weinberg die Seefelder Straße voll blockiert hatte.
    O h n e Gegenstimmen wurde in erster Runde im Bauausschuss dem Antrag eines Breitbrunner Unternehmers ein positiver Vorbescheid für die riesige Villa direkt über der Staatsstraße erteilt.
    Erst die Kritik der Bürger hat in zweiter Runde für vier Gegenstimmen gesorgt. Natürlich hat das nicht gereicht, um die weitere Zerstörung unserer Lebensgrundlagen zu verhindern und die voranschreitende Gefährdung der Neuwiddersberger zu verhindern.
    Man muss nicht erwähnen, wem die privaten Interessen des Unternehmers ganz offensichtlich wichtiger sind.
    Starnberg hat inzwischen, ganz nebenbei, das betroffene geschützte Außengebiet zum Innenbereich erklärt, um langfristig der weiteren Bebauung am bewaldeten Hang Vorschub zu leisten.
    Eine Baumschutzverordnung stünde dieser augenscheinlich gewünschten, fatalen Entwicklung entgegen.
    Zumindest wenn man sie, anders als vor der Abschaffung 2018, dann auch ernst nehmen und entsprechend durchsetzen würde.
    Das kostet.
    Dann doch lieber über 100 Mio. für eine monströse Schule am falschen Platz und weitere ungezählte für eine neue Klinik.

    • Ihr Kommentar ist leider unsachlich bis zum Geht-nicht-mehr.
      Mit Polemik ist der Sache Baum- und Landschaftsschutz nicht gedient.
      Dann sollte man sich doch lieber vorher besser informieren, auch darüber, wo die Zuständigkeiten liegen.

  3. Wie die Sache mit der Baumschutzverordnung in Starnberg durch den dortigen Stadtrat und Buergermeister politisch und verwaltungsrechtlich gehandelt wird, das kann für Herrsching sehr interessant werden. Auch im Arbeitskreis Umwelt wird das eventuell bei den Teilnehmern im “Hinterkopf” mitgedacht werden. Gartenbauverein Breitbrunn

  4. Die netten kleinen, sich in die Landschaft einfügenden Häuserln, in die früher eine große Familie passte, die sich liebevoll um Garten und Tiere kümmerte und unter den Bäumen Schatten fand, sind Vergangenheit. Jetzt müssen zu allererst alle Bäume, Sträucher und Blumenwiesen vernichtet werden. Damit der Riesenbetonkasten, der sich dreistöckig grau drohend erhebt, den aber ein Ehepaar natürlich zum Leben braucht, plus Betongarage, so gross wie früher das Wohnhaus, Platz finden. Und damit dann die Sonne nicht einfach ungehindert Wärme ins Haus strahlen kann, die ja auch noch zusätzlich von den Schottergärten hinein reflektiert wird, werden schnell alle Rollladen runter gelassen.
    Wow! Alles genehmigt durch die Zuständigen von Gemeinde und Landratsamt. Gehts noch?

  5. Der Starnberger Stadtrat prüft ernsthaft und wird ohne massive Beeinflussung durch den Bürgermeister und/oder die Stadtverwaltung entscheiden. Finde den Fehler in Herrsching!

  6. Baumschutzverordnung sowie Grünordnungs- und Gestaltungssatzung! In Starnberg hat sogar die CSU die Zeichen der Zeit erkannt. In Herrsching sind insbesondere die CSU und auch manche Vertreter anderer Parteien noch weit davon entfernt.

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