Jochen Nibbe lässt vor Gericht klären, ob die Kündigung des Bootshauses gültig ist/Es gibt viele Interessenten, die den attraktiven Platz an der Promende gerne übernehmen würden///
Von Susanne Böllert
Die Frage, wer künftig Steuermann des Bootshaus-Kiosks an der Herrschinger Promenade sein wird – oder besser gesagt, wer nicht – könnte schneller entschieden sein als gedacht. Denn für den 18. Mai ist nun ein Güteverhandlungstermin am Amtsgericht Starnberg anberaumt. Dabei endet das reguläre Pachtverhältnis zwischen der Gemeinde Herrsching und Jochen Nibbe, Geschäftsführer der enational GmbH, erst einen Monat später am 14. Juni.
Nötig ist der Termin vor Gericht aber deswegen, weil die Parteien sich uneins darüber sind, ob die ausgesprochene Kündigung des auf 20 Jahre angelegten Pachtvertrags rechtskräftig ist oder nicht. Denn ist sie es nicht, würde sich das Pachtverhältnis vertragsgemäß um fünf Jahre verlängern und Nibbe noch lange nicht von Bord gehen.
Bürgermeister Christian Schiller plädiert: „Ja, gültig“. Zuletzt tat er dies öffentlich in der Bürgerversammlung am 23. April. Jochen Nibbe erklärt: „Nein, nicht gültig. Denn die Kündigung ist nur per E-Mail erfolgt. Und nicht per Brief mit Einschreiben, wie Paragraf 3 des Pachtvertrags zwischen der Gemeinde Herrsching und der GmbH klar vorsieht.“ In der Tat heißt es hier: „Wird das Pachtverhältnis nicht mindestens 6 Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt, verlängert es sich um fünf Jahre.“
Kampf um und mit Formalien: Kein Einschreiben, keine Kündigung?
Standhaft versichert Nibbe, dass nach Erhalt der E-Mail zu keinem Zeitpunkt ein Brief, und erst recht keiner per Einschreiben, in seinem Postkasten gelandet sei. Andererseits liegt der Redaktion die Kündigung des „Pachtvertrags Summerstraße 36“ vor, die das Herrschinger Liegenschaftsamt am 28. Juli 2025 per E-Mail-Anhang an die enational GmbH versendet hat. Und da ist handschriftlich im oberen rechten Eck vermerkt: „Kopie Post 29.7.2025“
Dass die Kündigung damals nur in Form eines „normalen Briefs ohne Einschreiben“ erfolgt sei, bezeichnete Schiller auf der Bürgerversammlung lediglich als „kleinen Fehler der Mitarbeiterin“. An der Rechtmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Kündigung würde dieser Formfehler nichts ändern.
Kommt es zu einem Zivilprozess mit Verhandlung?
Jochen Nibbe wiederum hat die angebotene außergerichtliche Einigung, das Pachtverhältnis Ende des Jahres auslaufen zu lassen, ausgeschlagen. „Deshalb läuft jetzt das Klageverfahren“, erklärt Schiller. Zum Gütetermin am Amtsgericht Starnberg haben die beiden Parteien die Möglichkeit, sich ohne Richterspruch in der ein oder anderen Weise darüber zu einigen, wie lange Nibbe noch am Ruder des Bootshauses stehen soll. Sollte es am 18. Mai aber zu keiner Einigung kommen, wird der Zivilprozess mit der mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Dann muss letzten Endes doch das Gericht darüber urteilen, ob die Kündigung durch die Gemeinde Herrsching rechtskräftig ist oder nicht.
Es gibt viele Interessenten, sagt der Bürgermeister
Wie aber geht es weiter mit dem Kiosk und seinem Minigolf in Herrschinger Bestlage, falls Nibbe tatsächlich zum 14. Juni seinen Hut nehmen muss? Eine Ausschreibung für einen neuen Pächter hat die Verwaltung – auch vor dem Einspruch Nibbes – jedenfalls nicht in die Wege geleitet. Bürgermeister Schiller ist dennoch zuversichtlich, dass das Boot nicht allzu lange steuerlos sein wird. „Es gibt viele Interessenten“, versprach er auf der Bürgerversammlung. „Gut möglich, dass wir wieder so ein Pächtercasting machen, wie es schon im Seewinkel erfolgreich war.“ Wie genau man vorgehen werde, beschließe der Gemeinderat aber erst mit dem Ergebnis des Verfahrens, beziehungsweise nach der Beendigung des Pachtverhältnisses, unterstreicht Schiller gegenüber der Redaktion.
Dem von Jochen Nibbes Bruder Andreas 2006 erbauten Kiosk sowie der zugehörigen Minigolfanlage am Ammerseeufer ist in jedem Fall eine gründliche Renovierung sowie ein ausgeklügelteres gastronomisches Konzept als bisher zu wünschen – ganz gleich, wer’s am Ende macht.



