Die Diskussionen um die NS-belasteten Straßennamen geht weiter, auch wenn der Gemeinderat in einem überraschenden Beschluss Fakten geschaffen hatte (wie berichtet, wurde die Absicht der Gemeinde, die Madeleine-Ruoff-Straße in Kermamikstraße umzubenennen, mit 11 Stimmen gegen sieben Simmen abgelehnt). „Rolle rückwärts“, befand die BGH-Chefin Claudia von Hirschfeld. Die Befragung der Anwohner wertet die ehemalige Gemeinderätin, im Zivilberuf Richterin, als „rechtliches Gehör“. Solche Anhörungen haben für den Gemeinderat keine rechtliche Bindung, weil die Anlieger legitime Eigeninteressen verfolgen. Gemeinderäte, die in den Straßen Madeleine Ruoff und Erich Holthaus wohnen oder arbeiten, durften übrigens weder mitdiskutieren noch mitstimmen. Aber als Anwohner zählte ihre Meinung doch. Eine Logik, die sich vielen Bürgern nicht erschließt. Anmerkung der Redaktion: Ein Zitat, das der Bürgermeister im Gespräch mit der Verfasserin geäußert hatte, wurde von Christian Schiller zurückgezogen.
Von Susanne Böllert
Von „Enttäuschung und Entsetzen“ war nach der Gemeinderatssitzung bei den Grünen die Rede (https://herrsching.online/2026/03/23/belastete-strassennamen-namensgeber-haben-sich-schuldig-gemacht/). Die Bürgergemeinschaft Herrsching (BGH) spricht von einer „bestürzenden Kehrtwende“ und einer „verstörenden Tatsache, die uns betroffen macht und ratlos hinterlässt“. Bürgermeister Christian Schiller sagt, man sei lediglich dem klaren Bürgervotum gefolgt. „Ich habe immer erklärt, dass ich mich nicht gegen den Willen der Anwohner stellen werde.“ Juristin Claudia von Hirschfeld ordnet die Befragung der Anwohner so ein: „Den Anliegern der Straßen wurde rechtliches Gehör in Form einer nochmaligen Anhörung gewährt.“
Mit dem Gemeinderatsbeschluss hat die Ratsmehrheit den seit vier Jahren währenden Versuch beendet, nicht mehr länger Profiteure und Akteure des NS-Regimes mit einer eigenen Straße zu ehren – und nebenbei die aufwendige Recherche zu dem Thema ignoriert, die Kreis- und Gemeindearchivarin Friedrike Hellerer geleistet hat. Im Auftrag eben des Herrschinger Gemeinderates hatte die Historikerin Archive durchforscht und Akten gewälzt – mit dem Ergebnis, dass aus heutiger Sicht drei Namensgeber als belastet anzusehen sind und nicht länger geehrt werden sollten.
So ist auf der Gemeinde-Website zu lesen: „In unserer Zeit würden Madeleine Ruoff, Alfred Ploetz und Erich Holthaus nicht mit einem Straßennamen geehrt werden. Es darf angenommen werden, dass entscheidende Fakten denjenigen, die für die Straßenbenennungen verantwortlich waren, nicht bekannt waren.“
Archivarin Friederike Hellerer zieht es übrigens vor, sich in dieser Sache derzeit nicht öffentlich zu äußern.
Zu den entscheidenden Fakten gehört, dass sich Ruoff, die Herrsching einen Kindergarten schenken sollte, an arisierten jüdischen Immobilien bereichert hat (Näheres dazu im Text unten). Und auch, dass SA-Obersturmbannführer Erich Holthaus, der sich in den 50ern als Vorsitzender des VdK-Ortsverbands für sozialen Wohnungsbau einsetzen würde, vermeintliche Gegner des nationalsozialistischen Regimes denunziert haben soll. Alfred Ploetz hatte Geheimbünde zur „Rettung und Reinhaltung der nordischen Rasse“ gegründet. Er war ein von Hitler geschätzter Wegbereiter der Euthanasie. Da die Alfred-Ploetz-Straße aber bereits 2002 in Ploetz-Straße umbenannt wurde, stand diese nicht mehr zur Debatte.
„Entscheidung ist in Kenntnis aller Fakten passiert“
„Die Entscheidung, die jetzt gefallen ist, hat uns sehr geärgert“, erklärt Christiane Gruber, „gerade, weil sie in Kenntnis aller Fakten passiert ist.“ Die Ratskollegen und der Bürgermeister hätten eine Rolle rückwärts vollführt, urteilt die BGH-Sprecherin. Gemeint ist damit, dass CSU, SPD, FDP sowie Schiller gegen das eigene Votum gestimmt hätten. Tatsächlich haben sich diese Parteien sowie der Bürgermeister noch im September 2025 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Ruoff- in Keramikstraße und die Holthaus- in Garchenau-Straße umzubenennen(17 Ja-Stimmen).
Wie immer steckt der Teufel im Detail, genauer gesagt im vage formulierten Beschluss, nach dem der Gemeinderat eine Umbenennung nur „beabsichtigt“. Ordnungsgemäß wurde die Verwaltung in dem Beschluss beauftragt, vorab die Anhörung der Anwohner und Eigentümer durchzuführen. Während von 234 Befragten in der Madeleine-Ruoff-Straße 111 gegen und 36 für einen neuen Namen stimmten, sprachen sich von 40 Befragten in der Erich-Holthaus-Straße 24 gegen eine Umbenennung aus, fünf dafür.
Anwohnerbefragung war rechtlich nicht bindend
Die Anwohnerbefragung sei, da stimmen Schiller und Gruber überein, reine Formsache und nicht rechtlich bindend. Doch während die BGH hinter der „Befragung mit erwartbarem Ergebnis“ nur einen Vorwand sieht, die lange fällige Umbenennung endgültig vom Tisch zu fegen, betont Schiller: „Ich kann mich nicht gegen ein so klares Votum der betroffenen Bürger stellen. Wir haben alles dafür getan, etwa mit Infotexten auf der Website, aufzuklären und möglichst viele Anwohner von der Notwendigkeit neuer Straßennamen zu überzeugen. Doch ist uns dies nicht gelungen und am Ende hat ja auch der Gemeinderat mit großer Mehrheit dagegen gestimmt.“
Die Grünen werden in ihrer Stellungnahme deutlich: „Die Tatsache, dass die betroffenen Anlieger mehrheitlich keine Änderung ihrer Adresse wünschen, befreit den Gemeinderat nicht von seiner politischen und moralischen Verantwortung.“ Nun aber hätten Rat und Bürgermeister die Ehrung dieser Personen im Jahr 2026 neu legitimiert.
Gebäude wurde schon während des Krieges überlassen
Die historischen Zusammenhänge werden übrigens von interessierter politischer Seite oft falsch dargestellt. So wird gerne auf die Schenkungen von Madeleine Ruoff an die Gemeinde berichtet. Tatsächlich geschahen die Wohltaten schon in der NS-Zeit. Sie hatte mehrere Immobilien in der Gemeinde. 1939 überließ sie das Gebäude in der damaligen Fritz-Reinhardt-Straße, der heutigen Seestraße, der NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) als Kindergarten und schenkte es im folgenden Jahr der Gemeinde (also noch zur NS-Zeit). Ihr weiteres Haus an der Seepromenade stellte sie ebenfalls der NSV zur Verfügung. Es diente für drei Jahre als „Müttergenesungsheim“.

Madeleine Ruoff und ihr Mann hatten übrigens während des Krieges mehrere Immobilien erworben. 1948, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, kam es zu einem „Wiedergutmachungsprozess“. Dem Ehepaar Ruoff wurde vorgeworfen, sich an arisierten Immobilien bereichert zu haben. Es ging vor allem um zwei Münchner Immobilien der Familie von Dr. Franz Philbert Löwenfeld. Im späteren Wiedergutmachungsverfahren nach der NS-Zeit wurde von Seiten der Eheleute Ruoff versucht, sowohl den Kauf als den Wunsch, Löwenfeld „zur Auswanderung zu verhelfen“ darzustellen als auch zu bestreiten, Löwenfeld sei zum Verkauf gezwungen gewesen. Im Jahr 1953 wurde ein Vergleich geschlossen, der die Nichtigkeit des Vertrags von 1940 erklärte. Das Gebäude in der Isabellastraße wurde den Nachkommen Löwenfelds zugeschrieben. Sie verzichtete auch auf das (zerbombte) Gebäude in der Ainmillerstraße.
Förderer von Madeleine Ruoff hatte selbst NS-Vergangenheit
Die Umbenennung der früheren Keramischen Straße in „Madeleine-Ruoff-Straße“ geschah während der zweiten Amtszeit Ludwig Schertels als Bürgermeister von Herrsching. Schertel war schon in den Jahren 1937 bis 1945 Bürgermeister gewesen. Er hatte auch die Verleihung der neugeschaffenen Bürgermedaille an sie initiiert. Sie hatte also einen Förderer, der ebenfalls eine NS-belastete Vergangenheit hatte.



