Die Gemeinde ist klamm, sagen Bürgermeister und Gemeinderäte bei jeder Gelegenheit. Nach Informationen aus dem Rathaus ist das Grundstück an der Ploetzstraße, das ein Herrschinger Ehepaar der Gemeinde vererbt hatte, noch nicht verkauft. Die Verwaltung rechnet durch den Verkauf der Fläche mit einem Geldsegen von etwa 1,5 Millionen Euro, die in der Kämmerei sehnlichst erwartet werden. Deshalb wird in Herrsching demonstrativ gespart. Trotzdem hat der Bauausschuss ein unverhofftes Bürgerangebot in Höhe von 28 000 Euro ausgeschlagen. Ein Bauwerber in der Kientalstraße müsste für seine drei Wohnungen sechs Autostellplätze bauen, was aber aus privatrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Er bot deshalb zwei Ablösen in Höhe von 28 000 Euro an. Der Bauausschuss ließ sich nicht auf den Deal ein.
Der Bauausschuss lehnte den Handel einstimmig ab, weil er keine parkenden Autos auf der Straße wünscht. „Dann muss der Bauwerber eben das Baurecht anpassen“, meinte Gemeinderätin Christiane Gruber. Sprich: Weniger oder kleinere Wohnungen bauen.
Was schreibt die Herrschinger Stellplatzsatzung vor?
Nach dem Ersten Modernisierungsgesetz des Freistaates kann eine Gemeinde sogar auf eine Stellplatzsatzung ganz verzichten. Herrsching aber bestand auf seiner Stellplatzsatzung und hatte sie den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Der Herrschinger Gemeinderat will nämlich die Autos von der Straße verbannen: Ein Bauherr muss deshalb der Gemeinde mit dem Bauantrag Autostellplätze nachweisen.
• Für ein normales Einfamilienhaus verlangt Herrsching zwei Parkplätze, für kleine Wohnungen eine Stellfläche.
• für Wohnungen ab 60 Quadratmeter sind sogar zwei Abstellflächen vorgeschrieben.
• wer sein Dachgeschoss als Wohnung ausbaut, muss keinen Stellplatz mehr nachweisen,
• bei Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Wohnraumförderungsgesetz
besteht, werden 0,5 Stellplätze gefordert.
• Bei Läden muss ein Stellplatz für je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, mindestens aber zwei Stellplätze je Laden nachgewiesen werden.
• Der Vorplatz von Garagen gilt auch künftig nicht auch als Stellplatz, bleibt also die meiste Zeit ungenutzt. Diese paradoxe Vorschrift resultiert nach Angaben des Landratsamtes aus einem Verwaltungsgerichtsurteil.
Die Ablösesummen:
Wenn der Baugrund so knapp ist, dass beim besten Willen kein Auto mehr Platz hat, kann man die Pflicht „ablösen“: Für nicht vorhandene Stellplätze zahlt man eine Gebühr, und schon ist das Auto für die Gemeinde nicht mehr existent (gilt bis zu 30 Prozent der geforderten Stellplätze). Die Ablösesummen wurden deutlich angehoben:
– Im Zentrumsbereich von Herrsching 18 000 Euro pro (nicht vorhandenem) Stellplatz (bisher 12 500 Euro),
– für andere Lagen in Herrsching 14 000 Euro,
– für Breitbrunn 12 000 Euro,
– für Widdersberg 10 0000 Euro.
Ob die Gemeinde statt Stellplätzen Geld akzeptiert, entscheidet der Bauausschuss. Und der hatte nun schon mal Nein gesagt und damit allen Bauwerbern signalisiert: Rechnet nicht mit einem Ablösedeal.



