Dummer-Jungen-Streich oder strafbewehrte Drohung? Herrsching diskutiert über das Fadenkreuz auf dem Porträt des Bürgermeisters. Christian Schiller berichtete in einem Gespräch mit herrsching.online, dass ein solches Drohbild auch in einer Gemeinde in Oberbayern eingegangen sei. Der Polizei sei es dort aber gelungen, auf dem Blatt DNA-Spuren sicherzustellen, die zum Täter geführt hätten. Ob ein Fadenkreuz auf einem Porträt eine Bedrohung, eine Beleidigung oder eine Aufforderung zu einer Straftat ist, hänge vom Einzelfall ab, sagt der ehemalige Kommissar der Bundespolizei und Spezialist für Kriminalprävention, Norbert Wittmann. Er hat für herrsching.online die Rechtslage sortiert.

In Deutschland kann die Darstellung eines Porträts mit einem Fadenkreuz (zum Beispiel auf Plakaten oder in sozialen Medien) im Jahr 2026 mehrere Straftatbestände erfüllen. Die Bewertung hängt stark vom Kontext und der Absicht ab.
1. Bedrohung (§ 241 StGB): Das Fadenkreuz wird in der Rechtsprechung oft als Symbol für die Vorbereitung einer Tötung oder eines Angriffs gewertet. Strafbarkeit: Wenn das Bild als ernstzunehmende Ankündigung eines Verbrechens (zum Beispiel Mord) gegen die abgebildete Person verstanden werden kann, liegt eine Bedrohung vor. Sanktion: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei öffentlicher Bedrohung (zum Beispiel im Internet) bis zu drei Jahre.
2. Beleidigung (§ 185 StGB) Das Fadenkreuz kann als Symbol der Verachtung gewertet werden, das dem Betroffenen seinen sozialen Wert abspricht. Bewertung: Es stellt oft eine öffentliche Herabwürdigung dar, insbesondere wenn es Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens betrifft. Besonderheit: Seit Gesetzesänderungen (zuletzt 2021/2022 verschärft) wird die öffentliche Beleidigung im Netz härter bestraft.
3. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) Wird das Bild verbreitet, um andere dazu zu animieren, Gewalt gegen die Person auszuüben, kann dies als Aufforderung zu Straftaten gewertet werden. Dies gilt als Offizialdelikt, das die Polizei auch ohne Strafantrag des Opfers verfolgen muss.
4. Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 33 KunstUrhG / § 201a StGB) Die bloße Verwendung und Bearbeitung eines Porträts ohne Einwilligung ist grundsätzlich strafbar. § 33 KunstUrhG: Das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen ohne Einwilligung der abgebildeten Person. § 201a StGB: Wenn das Bild den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt (z. B. in einer entwürdigenden Darstellung).
5. Staatsschutzdelikte (§ 86a StGB) Falls das Fadenkreuz in Kombination mit verbotenen Symbolen (zum Beispiel rechtsextremistischen Kennzeichen) verwendet wird, greift das Staatsschutzstrafrecht. Das stilisierte rahmenlose Keltenkreuz ist beispielsweise in bestimmten Kontexten als Symbol verboten.
Für eine konkrete rechtliche Einschätzung im Einzelfall ist die Konsultation eines Rechtsanwalts ratsam. Betroffene können zudem über Plattformen wie die Polizeiberatung Informationen zum Vorgehen bei Bedrohungen im Netz einholen.



