Die Vogelgrippe hat nun auch den Landkreis Starnberg erreicht. Erste Meldungen aus nahegelegenen Landkreisen gab es bereits in den zurückliegenden Tagen. Nun ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einer verendeten Graugans im Ortsteil Söcking nachgewiesen worden. Ein weiterer Wildvogel liegt derzeit zur Untersuchung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Das Veterinäramt Starnberg ruft daher alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit auf und bittet, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Zwischen dem 1. September und 20. Oktober 2025 wurden laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Deutschland 15 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV H5N1) bei Geflügelin sieben Bundesländern festgestellt. Zwischenzeitlich teilte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit, dass in 14 Bundesländern positiv auf HPAI getestete Wildvögel gefunden und in zehn Bundesländern das Virus in Tierhaltungen nachgewiesen wurde. Die aktuellen Fälle zeigen, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist und das Risiko der Einschleppung in Geflügelhaltungen steigt.
In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20. Oktober 2025 stuft das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.
Betriebshygienische Maßnahmen einhalten
Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Dazu gehören der
• konsequente Kleider- und Schuhwechsel,
• Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen,
• Sicherung gegen unbefugte Betreten der Geflügelhaltungen sowie die
• Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
Nur so könne die Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände effektiv verhindert werden, teilt das Landratsamt mit.
Auf mögliche Stallpflicht vorbereiten
Noch ist es nicht soweit. Trotzdem bittet das Veterinäramt alle Geflügelhalter – und dazu gehören auch die Hobby-Tierhalter – sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist. Wichtige Informationen für Kleintierhaltungen gehen aus dem Merkblatt des FLI hervor www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf
Auch Hobby- und Kleinstbestände sind meldepflichtig
Erneut fordert das Veterinäramt alle Geflügelhalter – also auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Amt für Landwirtschaft in Weilheim sowie und Veterinäramt Starnberg anzuzeigen und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer also Hobby-Geflügelhalter ist und seine Tierhaltung bislang noch nicht angezeigt hat, sollte dies umgehend nachholen. Die Meldung ist unter Angabe von Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter veterinaerwesen@lra-starnberg.de möglich. Wer versäumt, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln anzuzeigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.



