In einem solchen Schlagloch ist ein Spaziergänger an der Leitenhöhe gestolpert. Er hat dabei einen Bänderriss im Fußgelenk erlitten und sich den Arm blutig geschrammt.

Stolperfalle Schlagloch: Wann haftet die Gemeinde?

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Wie gut eine Gemeinde finanziell ausgestattet ist, kann man auch auf der Straße erkennen: Fahrbahnen, die mit Schlaglöchern übersäht sind, könnten ein Hinweis auf die Löcher im Gemeindehaushalt sein. Jetzt hat ein Fußgänger, der an der Leitenhöhe in einem Schlagloch zu Fall kam und sich ernstlich verletzte, die Frage nach der Amtshaftung gestellt: Das Bürgerliche Gesestzbuch regelt im Paragraph 839 die Haftung des Staates, also auch der Gemeinde. Wie tief muss also ein Schlagloch sein, dass eine Gemeinde für den entstandenen Schaden einstehen muss?

Das Landgericht Hamburg hatte sich im März 2023 mit einem Schaden beschäftigt, der wegen eines neun Zentimeter tiefen Schlaglochs an einem Auto entstanden war. Die Autofahrerin war mit dem vorderen rechten Rad auf einer Nebenstraße mit Tempolimit 30 in das Loch gefahren und hatte sich dabei das Rad, den Reifen und die Felge beschädigt. Die Autofahrerin argumentierte vor Gericht, dass das Loch wegen der schlechten Beleuchtung und fehlender Warnung nicht erkennbar gewesen sei.

Die Gerichte sind bei solchen Entscheidungen auch in einem Dilemma: Entscheiden sie zu streng in Richtung Amtspflichtverletzung, kostet das Staat und Gemeinden viel Geld, weil die ihre Fahrbahnen noch sorgfältiger instandhalten müssen. Entscheiden sie eher für die öffentliche Hand, sind die Bürger sauer.

Die Rechtsprechung, so die Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuzberg, habe sich auf grobe Maße festgelegt: Ein Loch von neun Zentimetern Tiefe wie im Hamburger Fall jedenfalls verletzt die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht. Da muss schon ein anderes Kaliber in der Fahrbahn lauern, bis die öffentliche Hand zur Zahlung verdonnert wird. Die Rechtsanwaltskanzlei geht davon aus, dass das Schlagloch mindestens 15 Zentimeter tief sein muss, bis eine Amtshaftung gegeben sei. Ab 20 Zentimetern Lochtiefe jedenfalls wird es kritisch für die Gemeinde.

Die Leitenhöhe, die von der Schönbichlstraße abzweigt und dann steil den Berg hochführt, ist in Teilbereichen in einem erbarmungswürdigen Zustand. Die Schlaglöcher aber sind noch nicht justiziabel – sie sind nur wenige Zentimeter tief.

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