Obwohl im Ammersee 20 Zentimeter zum mittleren Wasserstand fehlen, sind die neuen Gemeindestege hochgeschätzte Sprungbretter ins Glück: Für die jungen Burschen ist das Badevergnügen vor allem eine spritzige Angelegenheit – je besser die A-Bombe, desto höher die Wasserfontänen. Und am äußeren großen T-Stück des neuen Seewinkelsteges risikieren die Jungen schon mal einen Köpfer – was wegen der Unfallgefahr nicht ratsam ist. Solche Ratschläge und erst recht die Diskussionen um die DIN-Normen und Steghöhen sind an einem heißen Badetag so weit weg wie Abschlussprüfungen und schlechtgelaunte Lehrer.
Wie berichtet, hatte ein belesener Herrschinger darauf hingewiesen, dass die neuen, um 50 Zentimeter höher gebauten Stege für leichtsinnige Wasserspringer zur Gefahr werden könnten: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat nämlich rund um Badestege und Badeinseln eine Wassertiefe von mindestens 1,80 Meter verlangt. Die Gemeinde Herrsching hatte die Stege nach dem verheerenden Weihnachtssturm höher bauen lassen, um den Wellen weniger Angriffsfläche zu bieten – immerhin kostet diese Stegkonstruktion aus Lärchenholz rund 200 000 Euro und sollte nicht alle paar Jahre den randalierenden Elementen zum Opfer fallen. Der Bürger hatte dann tatsächlich eine Petition eingebracht, die Hochstege wieder zurückzubauen.
Die Gemeinde widersprach dieser Rechtsauffassung mit einem Gutachten: Die Erhöhung der Stege sei nach Genehmigungen durch das Landratsamt Landsberg und der Seen- und Schlösserverwaltung erfolgt, um die Stege vor immer wiederkehrendem Hochwasser zu schützen. Die Stellungnahme führt weiter aus, dass eine absolute Gefahrlosigkeit nicht erreichbar sei.

Das allgemeine Lebensrisiko könne und dürfe nicht auf denjenigen abgewälzt werden, der die Verkehrssicherungspflicht habe, also auf die Gemeinde. Zur Gefahrenabwehr seien Schilder geeignet, entsprechende Schilder sind angebracht.
Verwarnung vom Datenschutzbeauftragten für das Herrschinger Rathaus
Allerdings erlitt die Gemeindeverwaltung dann doch noch einen kleinen juristischen Bauchplatscher: Weil sie den Namen des Petenten veröffentlicht hatte, kassierte sie eine offizielle Verwarnung vom bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz: „Ich habe gegenüber der Gemeinde eine Verwarnung gemäß Art. 58, Abs. 2… Datenschutz-Grundverordnung ausgesprochen“, teilte der Datenschutzbeauftragte nicht nur dem betroffenen Bürger, sondern auch dem Herrschinger Rathaus mit. Der Bürger war über die Veröffentlichung seines Namens deshalb unglücklich, weil er wegen der Petition natürlich als Badespaß-Verderber galt.
Aber der Fall ist nun abgeschlossen: Die Herrschinger Badenixen und Jumpsetter haben ihre Bühne, die Gemeinde freut sich über eine touristische Attraktion und der Bürger bekam eine kleine juristische Genugtuung. Na also.
